Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung Telefonische Krankschreibung ab sofort wieder möglich

Von Johannes Kapfer 3 min Lesedauer

Ganz heimlich still und leise sind die Infektionszahlen von Corona erneut in die Höhe geschnellt. Um das chronisch ausgebuchte Gesundheitswesen zu entlasten, wurde ein Instrument aus den Hochzeiten der Pandemie reaktiviert.

Bei Krankheitsbildern, die milde Symptome aufweisen, ist es ab sofort wieder möglich, sich telefonisch krankschreiben zu lassen. Bei stärkeren Symptomen oder ungewöhnlichen Krankheitsverläufen sind Ärzte zu Einzelfallentscheidungen angehalten.(©  WavebreakMediaMicro - stock.adobe.com)
Bei Krankheitsbildern, die milde Symptome aufweisen, ist es ab sofort wieder möglich, sich telefonisch krankschreiben zu lassen. Bei stärkeren Symptomen oder ungewöhnlichen Krankheitsverläufen sind Ärzte zu Einzelfallentscheidungen angehalten.
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In einer aktuellen Entscheidung des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) wurde festgelegt, dass ab dem 7. Dezember 2023 telefonische Krankschreibungen für Patientinnen und Patienten mit leichten Erkrankungen erneut möglich sind. Diese Maßnahme wurde im Rahmen des Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungsgesetzes eingeführt, um Praxen zu entlasten, Bürokratie abzubauen und unnötige Arztbesuche zu vermeiden.

Das Bundesministerium für Gesundheit begrüßt ausdrücklich diese Initiative des G-BA. Bundesgesundheitsminister Professor Karl Lauterbach äußerte seine Dankbarkeit gegenüber dem G-BA für die gründliche und schnelle Umsetzung des Auftrags des Gesetzgebers. Laut Lauterbach sind telefonische Krankschreibungen ab sofort wieder möglich und werden dazu beitragen, sowohl die Arztpraxen als auch die Patienten zu entlasten, insbesondere in Zeiten von hohen Infektionsaufkommen.

Der Beschluss sieht im Detail vor, dass die Feststellung der Arbeitsunfähigkeit (AU) nun auch nach telefonischer Anamnese erfolgen kann. Diese Regelung gilt jedoch nur für Erkrankungen, die keine schwere Symptomatik aufweisen. Die Entscheidung darüber, ob eine telefonische Feststellung der AU möglich ist oder ob eine Untersuchung per Video oder ein persönliches Vorstellen in einer Arztpraxis erforderlich ist, liegt im Ermessen der behandelnden Ärztinnen und Ärzte. Bedingung dabei ist, dass die Patientinnen und Patienten in der Praxis bereits bekannt sind.

Die erstmalige Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung kann telefonisch höchstens für bis zu fünf Kalendertage ausgestellt werden. Es wird betont, dass die telefonische Krankschreibung nicht die Bedeutung eines direkten Arzt-Patienten-Kontakts in Frage stelle, und die unmittelbar persönliche Untersuchung weiterhin Standard bleibe.

„Die Situation ist vielerorts sehr ernst“

In Bezug auf die gestrige Entscheidung des G-BA zur Wiedereinführung der telefonischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung äußerte sich der Bundesvorsitzende des Hausärztinnen- und Hausärzteverbandes, Dr. Markus Beier, wie folgt:

Dr. Beier erklärte, dass es eine echte Entlastung für Hausarztpraxen und eine Erleichterung für Patientinnen und Patienten darstelle, dass Hausarztpraxen nun erneut die Möglichkeit haben, telefonische Krankschreibungen für bereits bekannte Patienten durchzuführen.

Er betonte, dass der Verband sich seit geraumer Zeit für eine dauerhafte Einführung der Telefon-Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung eingesetzt habe. Die Tatsache, dass die politisch Verantwortlichen nach langen Diskussionen nun entschieden hätten, die telefonische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung früher als geplant wieder einzuführen, zeige, dass der beharrliche Einsatz des Verbandes Früchte getragen habe.

Dr. Beier wies darauf hin, dass Hausarztpraxen derzeit besonders überlastet seien, was sowohl mit der aktuellen Infektionswelle als auch mit dem Politikversagen der vergangenen Jahre zusammenhänge. Die steigende Anzahl von Patienten bei gleichzeitig abnehmender Zeit und einem enormen Bürokratieaufwand mache es zunehmend schwieriger, die Versorgung sicherzustellen.

Er betonte, dass die telefonische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung zwar nicht alle Probleme lösen könne, jedoch ein wichtiges und bewährtes Instrument sei, um kurzfristige Entlastung in dieser angespannten Situation zu schaffen.

Eine zentrale Forderung des Verbandes sei stets gewesen, dass die Ausstellung einer telefonischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung nur für bereits bekannte Patienten möglich sein sollte. Diese Patienten würden oft seit vielen Jahren betreut, wodurch die Hausärztinnen und Hausärzte mit ihrer Krankheitsgeschichte vertraut seien. Dies ermögliche eine fundierte Einschätzung, wann ein persönlicher Termin notwendig sei, um beispielsweise schwerwiegende Erkrankungen auszuschließen oder die Medikation anzupassen. Die persönliche Beziehung reduziere zudem das Risiko von Missbrauch, wie es besonders von Arbeitgeberseite oft angeführt werde, was auch während der Corona-Pandemie bestätigt worden sei.

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