Telemedizin und darauf basierende neue Versorgungsformen werden gebraucht. Doch nicht alle Entwicklungen stoßen auf vorbehaltlose Zustimmung. Gerade zu Telemedizin-Plattformen gibt es einige Kritikpunkte. Wie sieht es in der Praxis aus? Darüber haben wir mit dem Geschäftsführer der TeleClinic und dem Arzt Stefan Spieren gesprochen.
Laut Digitalgesetz (DigiG) hat der Bewertungsausschuss „im einheitlichen Bewertungsmaßstab für ärztliche Leistungen festzulegen, unter welchen Voraussetzungen und in welchem Umfang Leistungen im Rahmen einer Videosprechstunde erbracht werden können.“ Mit diesen Festlegungen soll die „Erbringung von Videosprechstunden in einem weiten Umfang“ ermöglicht werden. Die bisherige Regelung, die 30-Prozent-Begrenzung, deckt den Bedarf nicht ab, darin sind sich Julian Simon, Co-Geschäftsführer der TeleClinic GmbH und Stefan Spieren, Facharzt für Allgemeinmedizin und Allgemeinchirurgie einig.
Julian Simon (vormals Dittel) ist Co-Geschäftsführer und COO der TeleClinic GmbH.
„Wir fragen regelmäßig an: Warum nutzen Sie die TeleClinic-Plattform? 80 Prozent der Patienten geben an, dass sie keinen Zugang zum Hausarzt haben – weil sie gar keinen Hausarzt haben, keinen Termin bekommen oder zu weit entfernt wohnen oder eben, weil die Praxis geschlossen ist“, berichtet Julian Simon. Über 40 Krankenkassen gehörten zu den Partnern der Plattform. Deren Motivation sei, ihren Versicherten Zugang zur Versorgung zu geben.
Stefan Spieren, der in seiner Arztpraxis Spieren & Kollegen in Wenden schon vor Jahren digitale Prozesse eingeführt hat, bietet selbst Videosprechstunden an, nutzt aber auch die Plattform. In der Regel wünschten Patienten Videosprechstunden außerhalb der Sprechzeiten, so seine Erfahrung. „Was wäre die Alternative, wenn die Praxis geschlossen ist? Sie gehen in die Notfallpraxis der KV oder nutzen deren Videosprechstunde. Im schlimmsten Fall aber kommen sie mit einer leichten Erkrankung oder wegen eines Rezepts in die Notaufnahmen der Kliniken“, weiß Spieren. Der Bedarf ist aber auch auf der anderen Seite da, auf Seiten der Ärzte. Stefan Spieren schätzt die Flexibilität, die die Plattform bietet: Selbst bei eigenen vereinbarten Videosprechstunden sei man als Arzt an diese Termine gebunden. Über die Plattform dagegen seien Behandlungen jederzeit möglich, wenn sich Freiräume ergeben, etwa bei kurzfristigen Absagen von Patienten. Hier schauten die Ärzte praktisch in ein virtuelles „deutschlandweites Wartezimmer“.
Als Leistungserbringer arbeiten, auch bei der TeleClinic, ausschließlich niedergelassene Ärzte. „Die haben ihre Praxis, mit ihren Öffnungszeiten, können aber flexibel zusätzlich behandeln, wann immer sie wollen, es sind immer Patienten da“, bestätigt Julian Simon. Genutzt würde diese Möglichkeit als Ergänzung, aber auch, um Beruf und Familie besser in Einklang zu bringen, zum Beispiel durch junge Mütter. „Das schafft natürlich schon einen Mehrwert, weil die knappe Ressource Arzt befähigt wird, dynamisch mehr zu behandeln“, so Simon. Aufgrund des Nutzerverhaltens auf Seiten der Ärzte, wisse man, dass sich mit 99 Prozent Wahrscheinlichkeit ein Arzt finden wird.
Allerdings schwingt bei Diskussionen zu Telemedizin-Plattformen auch der Vorwurf der „Rosinenpickerei“ mit: Ärztliche Fachkräfte würden sich nur die leichten Fälle aussuchen. Wie ist das in der Praxis, grundsätzlich haben Ärzte ja die Wahl?
Stefan Spieren, Facharzt für Allgemeinmedizin und Allgemeinchirurgie
„Bei der TeleClinic melden sich keine komplizierten Fälle“, erklärt Stefan Spieren. Patienten könnten ganz gut einschätzen, welche Anliegen sich für die Videosprechstunde eignen. In den meisten Fällen gehe es, wie auch bei der telefonischen AU, um eine Krankschreibung oder um Medikamente bei Erkältungen, Kopf- oder Rückenschmerzen. „In den seltensten Fällen rezeptiere ich per Videosprechstunde, ob in der eigenen oder über die TeleClinic-Plattform, lebenswichtige Medikamente“, so Spieren.
Julian Simon erläutert das Konzept: „Wir konzentrieren uns auf Behandlungsfälle, die mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit abschließend behandelbar sind.“ Der Anspruch dürfe nicht sein, dass jede Indikation telemedizinisch behandelt werden könne. „Die schlechteste Situation wäre, wenn der Patient nach der Videosprechstunde noch zum Arzt vor Ort gehen muss, weil die Erkrankung telemedizinisch nicht zu diagnostizieren war.“ Die TeleClinic-Plattform biete daher einen Behandlungskatalog und eine strukturierte Anamnese an, sie müssen also bei der Anmeldung vorab aus einer Liste ein Anliegen auswählen. So soll sichergestellt werden, dass Patienten nur mit Anliegen kommen, die auch sinnvoll telemedizinisch behandelbar sind. Die Wirksamkeit der Maßnahmen wird überprüft: „Wir fragen bei den Patienten eine Woche nach der Behandlung nach, ob sie noch beim Arzt vor Ort waren und ob sie wieder gesund sind. Einen Behandlungspfad, bei dem diese Quote der abschließenden Behandlung z.B. nur 30 Prozent ausmacht, wo also in 70 Prozent der Fälle eine Nachbehandlung vor Ort erforderlich war, würden wir aus dem Angebot herausnehmen“, sagt Simon.
Stand: 08.12.2025
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Streitpunkt Grundpauschale
Ein anderer Vorwurf betrifft die Grundpauschale, die bei der Nutzung eines Angebots auf der Plattform fällig wird und dann – da Patienten ja in der Regel von verschiedenen Ärztinnen oder Ärzten angenommen werden – mehrfach erhoben wird. „Das ist, was wir immer wieder sagen: es braucht einen Abrechnungsmechanismus, der auf die Behandlung abstellt und nicht auf das Quartal – so wie es zum Beispiel beim Bereitschaftsdienst der Fall ist“, entgegnet Simon. Derzeit könne man nur mit den geltenden Vorgaben arbeiten. Aber die Lösung sei nicht: „Diese Pauschalierung ist in Stein gemeißelt und deshalb können wir keine Modelle bauen, die einen tatsächlichen Nutzen schaffen, sondern: Wir müssen einen Abrechnungsmechanismus schaffen, der passt.“
Auch Stefan Spieren setzt sich für ein Umdenken bei der Vergütungsstruktur ein. Die telemedizinische Behandlung erfordere die gleiche ärztliche Vorbildung wie die Behandlung vor Ort und sogar noch zusätzliche Erfahrung, gibt er zu bedenken. Die Frage sei auch: „Was ist es uns wert, die Versorgung so umzugestalten, so dass Menschen nicht mehr mit Infektionen in die Praxis kommen müssen, dass Notfallambulanzen und erst recht Notaufnahmen entlastet werden?“ Und dabei sei der ökologische Fußabdruck noch gar nicht berücksichtigt. „Was wir dringend brauchen, ist eine Anpassung der Vergütungsstruktur an die Arbeitswelt nach Corona, wo Homeoffice ja inzwischen möglich und üblich ist“, so Spieren.
Befürchtungen, dass einige Ärzte dann nur noch Videosprechstunden machen könnten, teilt er eher nicht: „Als Arzt möchte ich gar nicht nur am Bildschirm behandeln, sondern meine Patienten auch in der Praxis sehen.“ Diese Erfahrung hätten sicher auch andere Kolleginnen und Kollegen in der Corona-Zeit gemacht. Schwarze Schafe gebe es überall. „Wenn sich zeigen sollte, dass jemand das System ausnutzt und kaum noch persönlich vor Ort behandelt, muss das auch sanktioniert werden. Das kann aber nicht einfach allen unterstellt werden, hier braucht es ein Umdenken“, findet Spieren.
„Wir glauben schon sehr stark daran, dass immer eine Vor-Ort-Komponente bleiben muss, deshalb arbeiten wir auch nur mit niedergelassenen Ärzten zusammen“, sagt Julian Simon. Da stelle auch schon die Regulatorik sicher, dass nicht nur online behandelt wird, niedergelassene Ärzte müssen mindestens 16 Stunden Präsenzsprechstunden pro Woche in ihrer Praxis anbieten. Regelmäßige Abfrage, wie viele Patienten die Ärzte vor Ort betreuen, betätigten zudem, dass diese Zahl konstant bleibe.
„Patienten brauchen Ärzte – wir haben rund 3.500 Ärzte Erfahrung, von denen viele sagen, dass sie gern mehr behandeln möchten. Wir haben Ärzte, die uns im zweiten Monat des Quartals schreiben, dass sie leider bereits am Ende des Budgets sind. Die Begrenzung der Videosprechstunden auf 30 Prozent ist eine künstliche Grenze, die letztlich niemandem hilft“, resümiert Simon.