Definition Was ist das Medizinforschungsgesetz?

Von Casablanca 2 min Lesedauer

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Das Medizinforschungsgesetz wurde von der Bundesregierung auch mit Hinblick auf den zuletzt stärker gewordenen Arzneimittelmangel beschlossen. Es soll durch Einzelmaßnahmen unter anderem die Forschung an und Verfügbarkeit von Medikamenten verbessern.

Am 27. März 2024 hat das Kabinett den Entwurfs des Medizinforschungsgesetzes beschlossen. (Bild:  scyther5, Getty Images via Canva.com)
Am 27. März 2024 hat das Kabinett den Entwurfs des Medizinforschungsgesetzes beschlossen.
(Bild: scyther5, Getty Images via Canva.com)

Vom Bundeskabinett Ende März 2024 verabschiedet und von Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) konzeptioniert, soll das Medizinforschungsgesetz durch verschiedene Einzelmaßnahmen die Arzneimittelversorgung in Deutschland perspektivisch gewährleisten. Die Reform, die auf der Zielgeraden noch inhaltlich geringfügig verändert wurde, liefert der Industrie und Forschung damit essenzielle Rahmenbedingungen.

Diese widmen sich verschiedenen Teilbereichen der Arzneimittelbranche: Unter anderem der Forschung und Entwicklung, ebenso aber auch der Zulassung und Herstellung von Medikamenten und Medizinprodukten. Allen voran soll durch das Gesetz, nach Ansicht der Politik, eine Entbürokratisierung und Beschleunigung der Forschung und Verbreitung von Arzneimitteln stattfinden.

Veränderungen an Studienprozessen

Ein essenzieller Bestandteil vom Medizinforschungsgesetz ist der Umstand, dass dieses es fortan ermöglicht, Prüfungen von Studien parallel statt aufeinander aufbauend zu vollziehen. Nach Vorstellung der Politik soll es dem Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte dadurch möglich werden, in Deutschland beheimatete klinische Studien innerhalb von 26 Tagen prüfen und bei Bedarf genehmigen zu können. Das wiederum soll die Forschung und Anzahl klinischer Studien in Deutschland nachhaltig stärken. Im Zuge dessen wird durch das Medizinforschungsgesetz der Austausch und die Steuerung der darin involvierten Behörden und Institutionen vereinfacht.

Schaffung einer neuen Kommission

Ebenfalls Bestandteil des Gesetzes ist die Schaffung einer neuen Kommission unter dem Dach des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte. Diese „Bundesethikkommission“ wurde in einer späteren Variante überarbeitet und trägt in der verabschiedeten Fassung des Gesetzes die Bezeichnung „unabhängige spezialisierte Ethikkommission“. Im Bundesinstitut ansässig, soll sie besonders dringliche und komplexe Verfahren gesondert von anderen Verfahren bearbeiten können.

Gleichermaßen sorgt diese geplante Kommission bereits im Vorfeld des Gesetzes für Kritik, unter anderem von der Bundesärztekammer sowie dem Arbeitskreis Medizinischer Ethikkommissionen. Kritisiert wurde die fehlende Unabhängigkeit der Kommission, deren Mitglieder unmittelbar von regierenden politischen Vertretern berufen werden sollen.

Vergleich zwischen Erstattungsbeträgen und neuen Wirkstoffen

Eine weitere große Komponente ist die geschaffene Vergleichbarkeit zwischen eigentlich vertraulichen Erstattungsbeträgen für Medikamente mit neueren Wirkstoffen. Dadurch ist es Pharma-Konzernen fortan möglich, vertrauliche Preise und Erstattungsbeträge in Relation zu neu entwickelten Wirkstoffen zu setzen, um in der Folge Preise individuell neu ausrichten zu können. Das wiederum führte zu Kritik von den Krankenkassen, die in der Folge eine deutliche Mehrbelastung für Patienten und die eigenen Kassen fürchten – und damit davon ausgehen, dass das Medizinforschungsgesetz zu steigenden Krankenkassenbeträgen führen wird.

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