Definition Was ist Datenschutz?

Von Ilan_r_r 2 min Lesedauer

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Der Begriff Datenschutz umreißt im Allgemeinen den Schutz personenbezogener Daten vor unrechtmäßiger Erhebung, missbräuchlicher Verarbeitung und Nutzung sowie unerlaubter Weitergabe. Verschiedene Gesetze regeln, wie das Recht auf informationelle Selbstbestimmung durchzusetzen ist und welche Konsequenzen bei Datenschutzverletzungen drohen.

Im Gesundheitswesen kollidieren Gesetze wie die Datenschutz-Grundverordnung mit dem Interesse, vorliegende Informationen zu Forschungszwecken weiterzuverarbeiten.(Bild:  scyther5, Getty Images via Canva.com)
Im Gesundheitswesen kollidieren Gesetze wie die Datenschutz-Grundverordnung mit dem Interesse, vorliegende Informationen zu Forschungszwecken weiterzuverarbeiten.
(Bild: scyther5, Getty Images via Canva.com)

Da es sich beim Datenschutz um einen Sammelbegriff handelt, hängt die genaue Definition von den jeweiligen Einsatzbereichen und Blickwinkeln ab. Grundsätzlich spielt das Thema Datenschutz bei allen personenbezogenen Daten eine Rolle. Maßgebliches Ziel ist, das Recht auf Privatsphäre der Menschen gegenüber Unternehmen, Behörden und anderen Institutionen durchzusetzen. Der Datenschutz soll jeden einzelnen Menschen vor Beeinträchtigungen und Missbrauch seiner Rechte auf informationelle Selbstbestimmung schützen.

Jeder Bürger darf grundsätzlich selbst über die Freigabe und über die Verwendung seiner eigenen, personenbezogenen Daten bestimmen. Die Unternehmen und Institutionen sind dabei rechenschaftspflichtig und müssen somit den korrekten Datenschutz gegenüber Behörden und anderen Ämtern jederzeit nachweisen können. Mit dem Datenschutz befassen sich verschiedene Gesetze, richtungsweisend sind dabei die Europäische Datenschutz-Grundverordnung und das neue Bundesdatenschutzgesetz. Beide Gesetze regeln nicht nur den Umgang mit personenbezogenen Daten und deren Verarbeitung, sondern definieren auch die Sanktionsmöglichkeiten, welche bei Verstößen möglich sind.

Die Grundprinzipien des Datenschutzes

Die grundlegenden Prinzipien werden von den verschiedenen Gesetzen, vor allem aber von der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) exakt definiert. Diese lauten unter anderem:

  • Die Daten müssen rechtmäßig erhoben und nach Treu und Glauben verarbeitet werden.
  • Die Menge der Daten ist nach Möglichkeit zu minimieren.
  • Die Daten dürfen nur mit einer konkreten Zweckbindung erhoben werden.
  • Die Daten sind auf ihre Richtigkeit zu prüfen.
  • Die Daten dürfen nicht über ihre Zweckdienlichkeit hinaus gespeichert werden.
  • Die Integrität der Daten muss jederzeit sichergestellt werden.
  • Der Datenerheber ist jederzeit den Menschen rechenschaftspflichtig.

Digitalisierung im Gesundheitswesen – der Datenschutz spielt eine wichtige Rolle

Ein wichtiger Punkt für den Datenschutz ist die Digitalisierung im Gesundheitswesen. Denn hier werden besonders sensible Daten der Patienten gesammelt und verarbeitet. Man muss sich also darauf verlassen können, dass keine unberechtigten Personen Zugriff auf diese Daten erhalten oder die Daten manipulieren können. Nicht umsonst hat der Gesetzgeber erhebliche Strafen bei Verstößen gegen den Datenschutz ausgerufen und verfolgt diese bei Anzeige nachhaltig. Unter anderem greift hierbei der Grundsatz der Speicherbegrenzung, wie er in Artikel 5 Absatz 1 der Datenschutz-Grundverordnung festgelegt ist. Die Verarbeitung personengebundener Daten darf nur solange erfolgen, wie es für die Zwecke notwendig ist.

Als Sonderfall müssen im Healthcare-Sektor noch weitere Gesetze und Richtlinien befolgt werden, darunter das Patientendaten-Schutz-Gesetz (PDSG), das den Umgang mit der elektronischen Patientenakte (ePA) regelt, die Landeskrankenhausgesetze oder auch das Gesundheitsdatenschutzgesetz. Dem gegenüber stehen Verordnungen wie das Gesundheitsdatennutzungsgesetz (GDNG). Dieses soll die Bereitstellung von Gesundheitsdaten für gemeinwohlorientierte Zwecke vereinfachen. Denn im Sinne einer besseren Gesundheitsversorgung ist das Erheben von Patientendaten zu Forschungszwecken durchaus von Interese. Hierbei dient das Forschungsdatenzentrum Gesundheit (FDZ) als zentrale Stelle, um relevante Daten zu sammeln, aufzubereiten und zu pseudonymisieren, so dass im Sinne des Datenschutzes keine Rückschlüsse auf Individuen möglich ist.

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