Elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) Wichtige Infrastrukturkomponenten fehlen noch

Redakteur: Manfred Klein

Die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) ist planmäßig an den Start gegangen. Allerdings werden nach Ansicht des bvitg noch längst nicht alle Teilnehmer damit arbeiten können.

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Die papierbasierte Form der Krankschreibung soll bald der Vergangenheit angehören – aber noch ist die Infrastruktur nicht komplett
Die papierbasierte Form der Krankschreibung soll bald der Vergangenheit angehören – aber noch ist die Infrastruktur nicht komplett
(© Tobias Arhelger – stock.adobe.com)

Der Bundesverband für Gesundheits-IT, kurz bvitg e.V., hat anlässlich des Starts der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU)erklärt, dass die PVS-Hersteller, also die Anbieter von Praxissoftware, bereitstünden. Der Verband kritisierte allerdings, dass die Voraussetzungen für eine flächendeckende Einführung derzeit noch nicht gegeben seien.

Vonseiten des bvitg heißt es dazu: „Die Einführung der eAU ist ein weiterer wichtiger Schritt hin zu einem besseren, digitaleren Gesundheitswesen. Wir als Industrie unterstützen dieses Vorhaben vollumfänglich. Deshalb haben unsere Mitglieder – deren Programme in Summe in rund 80 Prozent der Praxen genutzt werden – alle Vorkehrungen getroffen, damit zum Quartalswechsel im Oktober die Einbindung in die IT-Systeme in den Arztpraxen gewährleistet ist.“

Dies sei aber aber nur eine Komponente für eine funktionierende eAU, so der Verband und ergänzt: „So werden zu Beginn aller Wahrscheinlichkeit nach noch nicht alle Krankenkassen in der Lage sein, die Meldungen elektronisch zu empfangen Ärztinnen und Ärzte hingegen brauchen zum Ausstellen der eAU neben einem Anschluss an die Telematikinfrastruktur auch Updates ihrer Konnektoren, eine KIM-Adresse und einen elektronischen Heilberufsausweis (eHBA). Vieles davon wurde noch nicht flächendeckend von Ärztinnen und Ärzten beantragt oder installiert.“

Man hoffe nun darauf, dass alle weiteren Akteure ebenfalls nachzogen, damit spätestens zum Ende der Übergangsfrist, dem Jahreswechsel 2021/2022, die eAU in der Breite der Versorgung zur Anwendung kommen könne.

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