Technikprobleme mit TI Apotheken und Patienten kämpfen mit Ausfällen im E-Rezept-System

Von Serina Sonsalla 2 min Lesedauer

Anbieter zum Thema

Das E-Rezept gilt als neuer Standard im Gesundheitswesen, doch noch gibt es immer wieder Probleme. Von Ausfällen am Kartenlesegerät bis hin zu strukturellen Schwierigkeiten – Dr. Hans-Peter Hubmann vom Deutschen Apothekerverband (DAV) mahnt eine schnelle Lösung an.

Innovation mit Fehlern: Apothekerverbände bemängeln die Verlässlichkeit von E-Rezepten. (© Gorodenkoff – stock.adobe.com)
Innovation mit Fehlern: Apothekerverbände bemängeln die Verlässlichkeit von E-Rezepten.
(© Gorodenkoff – stock.adobe.com)

Weg frei für das E-Rezept! Oder doch nicht? Die Umsetzung, ein Rezept elektronisch zu übermitteln, hat gut angefangen, doch es kommt immer wieder zu Problemen. Erst lag es an der digitalen Signatur, dann am Einlesen der Versichertenkarte. „Das ist ein inakzeptabler Zustand, der sofort gelöst werden muss“, sagt Dr. Hans-Peter Hubmann, Vorsitzender des Deutschen Apothekerverbandes (DAV). „Immer häufiger und insbesondere in den Morgenstunden kommt es dazu, dass der Zugang zum E-Rezept-System nicht möglich ist. Unsere Patientinnen und Patienten, die teilweise schnell lebensnotwendige Arzneimittel benötigen, müssen wir in diesen Fällen vertrösten.“

Verantwortlich für die Ausfälle am Kartenlesegerät ist Medisign, ein Anbieter für elektronische Heilberufsausweise und Praxis- und Institutionsausweise. Betroffen sind demnach Mitarbeitende von Praxen und Apotheken, die entsprechende Karten des Anbieters beziehen und damit Vertragspartner sind. Inzwischen stehen die betroffenen Dienste aber wieder zur Verfügung, heißt es aktuell auf der Seite des Unternehmens, die im ständigen Austausch mit der Gematik steht.

Die Lage in den Apotheken bleibt dennoch angespannt: „Immer mehr Betriebe müssen wegen der dauerhaften Unterfinanzierung schließen, hinzu kommen der Personalmangel und die gravierende Lieferengpass-Krise. In dieser schwierigen Situation erklären wir unseren Patientinnen und Patienten seit Jahresbeginn ein neues Verordnungssystem, das an einigen Stellen leider noch holpert.“ Neben technischen Ausfällen gibt es nämlich noch andere Probleme: Viele Arztpraxen verordnen immer noch mit der Stapelsignatur. Es können dadurch zwar über 200 E-Rezepte auf einen Schlag abgearbeitet werden, doch führt diese Methode dazu, dass Patientinnen und Patienten ihre Arzneimittel erst sehr viel später in den Apotheken erhalten. Der DAV-Vorsitzende sagte weiterhin, dass trotz der komplizierten Einführungsphase Krankenkassen sich weiterhin weigerten, auf Retaxationen zu verzichten. Daher fordert er das Bundesgesundheitsministerium (BMG) und die Gematik mit Nachdruck dazu auf, das neue Verordnungssystem technisch zu stabilisieren: „Das Ministerium sollte sich diese Gemengelage gut anschauen, dann dürfte schnell klar werden, dass die Apotheken keine weiteren Belastungen und Fehlfunktionen stemmen können.“

Wichtig ist, dass die Arzneimittelversorgung reibungslos funktioniert und so darf es auch am E-Rezept-System nicht scheitern.

Was ist ein E-Rezept?

Das E-Rezept ist seit 1. Januar 2024 Pflicht.
Das elektronische Rezept löst das rosafarbene Papierrezept ab, das man bislang von der Arztpraxis erhalten hat. Es wird digital signiert und direkt an die Apotheke gesendet. Alternativ ist auch noch der Ausdruck aus der Arztpraxis möglich.

Das elektronische Rezept ist für alle Verordnungen von verschreibungspflichtigen Arzneimitteln verbindlich, außer für Betäubungsmittelrezepte und gesetzlich geregelte Ausnahmen, wie zum Beispiel bei direkter Zuweisung von Verordnungen wie Zytostatika.

(ID:49961190)

Jetzt Newsletter abonnieren

Wöchentlich die wichtigsten Infos zur Digitalisierung im Gesundheitswesen

Mit Klick auf „Newsletter abonnieren“ erkläre ich mich mit der Verarbeitung und Nutzung meiner Daten gemäß Einwilligungserklärung (bitte aufklappen für Details) einverstanden und akzeptiere die Nutzungsbedingungen. Weitere Informationen finde ich in unserer Datenschutzerklärung. Die Einwilligungserklärung bezieht sich u. a. auf die Zusendung von redaktionellen Newslettern per E-Mail und auf den Datenabgleich zu Marketingzwecken mit ausgewählten Werbepartnern (z. B. LinkedIn, Google, Meta).

Aufklappen für Details zu Ihrer Einwilligung