Barmer Arztreport 2024 App auf Rezept in zwei Bundesländern besonders unbeliebt

Von Johannes Kapfer 2 min Lesedauer

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Digitale Gesundheitsanwendungen (DiGA) können Versorgungsengpässe – insbesondere im ländlichen Raum – abfedern und Patienten wie Leistungserbringer gleichermaßen entlasten. Eine aktuelle Erhebung zeigt Potentiale und geographische Unterschiede bei der Akzeptanz von DiGA auf.

DiGA sind mittlerweile flächendeckend verfügbar – in der Mitte der Gesellschaft sind sie allerdings noch nicht angekommen.(©  Proxima Studio - stock.adobe.com)
DiGA sind mittlerweile flächendeckend verfügbar – in der Mitte der Gesellschaft sind sie allerdings noch nicht angekommen.
(© Proxima Studio - stock.adobe.com)

Seit Herbst 2020 haben Behandelnde die Möglichkeit, die – umgangssprachlich als App auf Rezept bezeichneten – Digitalen Gesundheitsanwendungen (DiGA) auf Kosten der Krankenkassen zu verordnen. Doch in mehreren Bundesländern, wie etwa Mecklenburg-Vorpommern, werden sie bislang kaum genutzt, wie der aktuelle Barmer Arztreport zeigt. Im Arztreport wurden Verordnungsdaten der Jahre 2020 bis 2022 ausgewertet und auf die Gesamtbevölkerung hochgerechnet. Demnach wurden in Mecklenburg-Vorpommern lediglich 5.400 Mal digitale Gesundheitsanwendungen auf Rezept verordnet.

Henning Kutzbach, Landesgeschäftsführer der Barmer Mecklenburg-Vorpommern, betont, dass das Ziel dieser digitalen Helfer darin bestehe, Erkrankungen und damit verbundene Beschwerden zu lindern. Allerdings würden die Verordnungszahlen zeigen, dass DiGA noch nicht fest innerhalb der medizinischen Versorgung verankert sind. Die Gesamtzahl der DiGA-Verordnungen innerhalb von drei Jahren sei nicht einmal halb so groß wie die Zahl der jährlich durchgeführten Darmspiegelungen zur Krebsfrüherkennung.

Dennoch gibt es einen positiven Trend: Die Gesamtzahl der DiGA-Verordnungen im Nordosten hat sich von etwa 1.800 im Jahr 2021 auf 3.580 im Folgejahr beinahe verdoppelt.

DiGAs bleiben unterhalb ihrer Möglichkeiten

Interessanterweise fällt die Zahl der DiGA-Verordnungen nicht nur in Mecklenburg-Vorpommern, sondern auch bundesweit gering aus. Dennoch gibt es deutliche Unterschiede zwischen den einzelnen Bundesländern. Im Jahr 2022 wurden in Mecklenburg-Vorpommern bezogen auf 100.000 Einwohnerinnen und Einwohner 220 DiGA beantragt. Das ist die bundesweit zweitniedrigste Rate. Nur das Saarland kann mit 188 Verordnungen je 100.000 einen noch geringeren Wert aufweisen. Die höchsten Verordnungszahlen gab es hingegen in Berlin und Hamburg mit 337 beziehungsweise 328 je 100.000 Einwohnerinnen und Einwohnern. Es zeigt sich, dass DiGA in ländlich geprägten Gebieten seltener zum Einsatz kommen als in städtischen Regionen.

In Mecklenburg-Vorpommern entfielen 2022 etwa 70 Prozent der DiGA-Verordnungen auf Frauen; die Hälfte davon auf die Indikationen Tinnitus und Adipositas, gefolgt von Depressionen und Schlafstörungen.

Der Arztreport legt nahe, dass eine nähere Untersuchung der DiGA erforderlich ist. Neben der Auswertung von Verordnungsdaten wurden auch Ergebnisse von Umfragen berücksichtigt. Bundesweit wurden über 1.700 Patienten sowie 1.000 Ärzte und Psychotherapeuten zu ihren Erfahrungen mit DiGA befragt. Eine Erkenntnis daraus ist, dass etwa ein Drittel der Patienten 35,2 Prozent den digitalen Helfer nicht über die vorgesehene Erstanwendungsdauer von 90 Tagen hinaus nutzte, wobei 15 Prozent sogar weniger als einen Monat dabei blieben. Als Hauptgrund für den Abbruch gaben 34,5 Prozent der Befragten an, dass die Anwendung ihre Erwartungen nicht erfüllte. Die Umfrage unter den Behandelnden ergab, dass fast die Hälfte noch nie eine DiGA verordnet hat, und ein Drittel gab an, nur über unzureichende Kenntnisse zum Thema zu verfügen.

Kutzbach erklärt: „Digitale Gesundheitsanwendungen sind sowohl für Nutzer als auch für Ärzte immer noch eine Blackbox.“ Zu wenig Detailwissen und falsche Erwartungen würden dazu führen, dass DiGA zurückhaltend verordnet werden und deren Einsatz oft vorzeitig abgebrochen werde.

Neben einer Verbesserung der Informationen im DiGA-Verzeichnis des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) fordert er daher auch die Einführung eines vorgeschalteten Testzeitraums von zwei Wochen. In dieser Zeit sollen Versicherte überprüfen können, ob der Einsatz der jeweiligen DiGA für sie geeignet sei.

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