Aus der Gematik wird die Digitalagentur Bundeskabinett beschließt GDAG

Von Natalie Ziebolz 2 min Lesedauer

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Mit dem neuen Gesundheits-Digitalagentur-Gesetz (GDAG) will das Bundeskabinett die Digitalisierung im Gesundheitswesen auf ein neues Niveau heben und die Gematik zur zentralen Steuerungsinstanz ausbauen. Trotz der positiven Ziele des Gesetzes, die Digitalisierung effizienter und zuverlässiger zu gestalten, gibt es kritische Stimmen aus der Wirtschaft, die eine Wettbewerbsverzerrung und Einschränkungen der marktwirtschaftlichen Kreativität befürchten.

Bundesgesundheitsminister Prof. Karl Lauterbach: „Die Aufholjagd in der Digitalisierung geht weiter.“(Bild:  BMG/Jan Pauls)
Bundesgesundheitsminister Prof. Karl Lauterbach: „Die Aufholjagd in der Digitalisierung geht weiter.“
(Bild: BMG/Jan Pauls)

Das Bundeskabinett hat mit dem Beschluss des neuen Gesundheits-Digitalagentur-Gesetz (GDAG) die Weichen für eine verstärkte Digitalisierung im Gesundheitswesen gestellt. Ziel des Gesetzes ist es, die Gematik zur zentralen Digitalagentur auszubauen und ihre Handlungsfähigkeit zu verbessern. Bundesgesundheitsminister Prof. Karl Lauterbach betonte in diesem Zusammenhang, dass die Digitalisierung die Zukunft guter Medizin sei. Die Digitalagentur solle durch erweiterte Durchgriffs- und Aufsichtsrechte sicherstellen, dass digitale Infrastruktur wie Praxissoftware und elektronische Patientenakten zuverlässig und schnell funktionieren. Dadurch solle auch die Akzeptanz der Digitalisierung bei den Leistungserbringern gesteigert werden.

Die wesentliche Inhalte des neuen Gesetzes betreffen:

  • Verantwortung und Steuerung: Die Digitalagentur übernimmt umfassende Verantwortung für die Entwicklung und Bereitstellung von Digitalprodukten. Anwendungen, bei denen Wettbewerb möglich ist, werden zwar von der Agentur spezifiziert, aber „in unterschiedlichen Abstufungen durch die entwickelt“. Wesentliche Komponenten der Telematikinfrastruktur (TI) sollen hingegen „per Vergabeverfahren beschafft und den Leistungserbringern bereitgestellt werden“.
  • Störungsbeseitigung: Die Digitalagentur erhält das Mandat, notwendige Informationen von Herstellern und Anbietern anzufordern und Maßnahmen zur Störungsbeseitigung zu ergreifen oder in Auftrag zu geben. Die Kosten hierfür tragen die Anbieter.
  • Zertifizierung und Sicherheit: In puncto Gefahrenabwehr in der TI hat die Digitalagentur die Hand über „die Zulassung, das Zertifizierungsverfahren sowie die Erteilung von Anordnungen“. Gleichzeitig soll die Zusammenarbeit mit dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) „als Bußgeldbehörde“ verstärkt werden.
  • Interoperabilität: Das Kompetenzzentrum für Interoperabilität im Gesundheitswesen (KIG) erhält zusätzliche Aufgaben, um sicherzustellen, dass Anwendungen interoperabel sind und die Versorgung verbessern.
  • Benutzerfreundlichkeit: Die Digitalagentur legt künftig Standards für die Benutzerfreundlichkeit der TI-Komponenten fest und beseitigt bestehende Nutzungshürden.

Die Agentur wird zudem als Partner bei der Digitalisierung von Versorgungsprozessen im Gesundheitswesen und in der Pflege unterstützen. Eine koordinierende Stelle wird eingerichtet, um Anliegen im Zusammenhang mit dem elektronischen Rezept und sicheren Kommunikationsverfahren (KIM) sowie dem TI-Messenger (TIM) zu bearbeiten.

Die freie Marktwirtschaft in Gefahr?

Gerade aus der Wirtschaft wird das Gesetzesvorhaben jedoch scharf kritisiert. Der Entwurf greift demnach zu weit in den freien Wettbewerb ein. „Eine zentrale Institution zum Betrieb einer Telematik-Infrastruktur (TI) und zur Sicherstellung der Interoperabilität ist sinnvoll und notwendig. Allerdings stellt sich in einem marktwirtschaftlich ausgerichteten Wirtschaftssystem wie dem unseren schon die Frage: Wo fängt die Regulierungszuständigkeit der zentralen Institution an, und vor allem, wo sollte sie enden? Durch den Gesetzesentwurf findet nicht nur eine Wettbewerbsverzerrung statt. Zusätzlich werden auch marktwirtschaftliche Akteure gehindert, durch Kreativität optimale Lösungen und Mehrwerte für die Nutzenden entwickeln zu können“, erläutert beispielsweise bvitg-Geschäftsführerin Melanie Wendling.

Ähnlich sieht es auch Bitkom-Hauptgeschäftsführer Dr. Bernhard Rohleder: „Angesichts zunehmender Komplexität im Gesundheitswesen brauchen wir eine moderne Digitalagentur für Gesundheit, die Standards festlegt und ihre Einhaltung überwacht. Was wir aber nicht brauchen, ist eine Gematik, die selbst bestimmte Anwendungen entwickelt oder ausschreibt. Digitale Lösungen müssen im Wettbewerb entstehen und entwickelt werden, der Wettbewerb ist der beste Treiber von Innovationen zum Wohle der Patient:innen.“

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