Krankenhaustransparenzgesetz Bundesrat: Mehr Liquidität für das Gesundheitswesen beschlossen

Von Johannes Kapfer 2 min Lesedauer

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Die Veröffentlichung einheitlich strukturierter Leistungs- und Qualitätsdaten von Krankenhäusern war am heutigen Freitag im Bundesrat intensiv diskutiert worden. Insbesondere die Vergütung anhand von Landesbasisfallwerten sorgte für Diskurs. Schlussendlich wurde dem Krankenhaustransparenzgesetz knapp zugestimmt.

Den Leistungserbringer nach eigenen Kriterien auswählen. Was unrealistisch klingt, soll durch Krankenhaustransparenzgesetz zukünftig geregelt sein(©  Rudzhan – stock.adobe.com)
Den Leistungserbringer nach eigenen Kriterien auswählen. Was unrealistisch klingt, soll durch Krankenhaustransparenzgesetz zukünftig geregelt sein
(© Rudzhan – stock.adobe.com)

In der Plenarsitzung des Bundesrats vom 22. März wurde das Krankenhaustransparenzgesetz beschlossen. Damit wird dem Healthcare-Sektor iterativ mehr Geld zur Verfügung gestellt. Weiterhin wird das Gesetz Patientinnen und Patienten künftig vor die Wahlfreiheit stellen, welcher Struktur des Gesundheitswesens, welchem Leistungserbringer sie ihr Vertrauen bei einer bevorstehenden Behandlung schenken wollen. Weiter soll eingesehen werden können, welche Eingriffe wo, wie oft und mit welchen Komplikationsraten durchgeführt werden. Auch die Anzahl der Fachärztinnen und Fachärzte sowie des Pflegepersonals soll transparent dargestellt werden. Zur besseren Übersichtlichkeit sowie aus Transparenzgründen sollen dafür bundesweit einheitlich strukturierte Leistungs- und Qualitätsdaten von Krankenhäusern erarbeitet und bereitgestellt werden. In langer Instanz soll das zudem zu einer Entbürokratisierung des Gesundheitswesens führen.

Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) führte an, dass es nicht sein könne, dass man Patientinnen und Patienten, die von einem Krebsleiden betroffen sind, auf geeignete Therapieplätze warten lasse. Die Bundesregierung werde daher zunächst für Transparenz und dann für Finanzströme in die Krankenhäuser sorgen. Er betonte weiterhin, dass man mit der Umsetzung des Krankenhaustransparenzgesetzes „keine Minute Zeit“ verloren habe und bis 2029 die zweite Konvergenzphase des Gesetzes umsetzen möchte.

Privatisierungswelle von Leistungserbringern wird befürchtet

Kritik am Wortlaut des Gesetzes wurde unter anderem aus Bayern laut. Gesundheitsministerin Judith Gerlach (CSU) mahnte explodierende Geschäftskosten im Gesundheitswesen an und betonte, dass eine „Chance vertan“ wurde, das „Gesetz auf´s richtige Gleis zu setzen“. Weiterhin müsse ein kalter Strukturwandel in den Kliniken um jeden Preis verhindert werden, sagte Gerlach mit Blick auf das fortschreitende Kliniksterben. Es sei andernfalls nicht auszuschließen, dass eine Privatisierungswelle ungeahnten Ausmaßes auf den deutschen Healthcare-Sektor zurollen würde.

Auch Baden-Württembergs Gesundheitsminister Manne Lucha (Bündnis 90/Die Grünen) kritisierte Minister Lauterbach direkt. Es sei sehr ernüchternd, dass man plane die Patientinnen und die Patienten zu überfordern und zu verwirren. Zudem sei der zweite vor dem ersten Schritt getan worden, da die Planungshoheit der Länder mit dem Krankenhaustransparenzgesetz konterkariert und nachhaltig geschwächt werde.

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