Nach der Informationskampagne ist vor dem Rollout: Am 15. Januar geht es los. Zunächst wird die ePA etwa vier Wochen in ausgewählten Modellregionen starten, ab Anfang März 2025 soll sie dann flächendeckend eingeführt werden. Von Beginn an sind Medikationslisten, Arzt- und Befundberichte in der Akte einsehbar. Ab Sommer 2025 sollen dann der digitale Medikationsprozess und ab Anfang 2026 die Laborbefunde hinzukommen.
Als Modellregionen für die ePA sind offiziell Hamburg plus Umland sowie Franken an Bord. Beide Regionen haben im vergangenen Jahr den Zuschlag erhalten und haben seither fleißig getestet: Beide Regionen starteten mit Pilotierungen bereits bestehender Anwendungen wie Kommunikation im Medizinwesen (KIM) und dem elektronischen Rezept. In Hamburg & Umland folgte die Pilotierung des ersten zugelassenen Messengers der Telematikinfrastruktur (TI). In Franken steht als nächstes der Einsatz des TI-Gateways an.
Nordrhein-Westfalen (NRW) gönnt sich eine eigene Modellregion. Während der ePA-Einführungsphase wird die Akte in ausgewählten Gebieten in NRW sektorenübergreifend in bis zu 100 Arztpraxen erprobt. „Die Einführung der elektronischen Patientenakte kann ein Wendepunkt und Meilenstein in der medizinischen Versorgung sein“, schreiben die Kassenärztlichen Vereinigungen Nordrhein (KVNO) und Westfalen-Lippe (KVWL) und die Krankenhausgesellschaft Nordrhein-Westfalen (KGNW) in einer gemeinsamen Erklärung. Sie wollen den Einführungs- und Entwicklungsprozess eng begleiten, damit die ePA „bei voller Funktionsfähigkeit einen echten Mehrwert für Patientinnen und Patienten, Praxen und Krankenhäuser bieten kann“. Man rechne mit einem weitaus größeren Kommunikationsaufwand und mehr Nachfragen von Niedergelassenen und Patienten als beim elektronischen Rezept, sagt Dr. med. Frank Bergmann, Vorstandsvorsitzender der KVNO. Der volle Nutzen werde sich auch nicht von heute auf morgen, sondern erst nach und nach mit Befüllung der Akte einstellen. Dabei komme es auf die aktive Mitarbeit der Patienten an. „Wenn sie Daten verbergen oder Befunde löschen, wird Potenzial verschenkt“, so Bergmann.
Datennutzung
Die Nutzung der Gesundheitsdaten ist tatsächlich ein wichtiger Punkt. Zum einen müssen die sensiblen Patientendaten absolut sicher sein und keinen Zugriff durch Unbefugte ermöglichen. „Die Verschlüsselung der Patientendaten entspricht deshalb den höchsten Standards und ermöglicht dennoch eine sichere Nutzung im Versorgungsalltag“, versichert Claudia Plattner, Präsidentin des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI). Das BSI bringe hier „seine gesamte Kompetenz“ ein.
Die andere Seite rund um die Diskussion der Datennutzung betrifft die Forschung. Es ist geplant, sämtliche Abrechnungsdaten der gesetzlich Versicherten sowie die Daten der elektronischen Patientenakten pseudonymisiert in das neue Forschungsdatenzentrum Gesundheit (FDZ) einfließen zu lassen. „Wir haben einen gesetzlichen Auftrag und damit eine Gesetzesgrundlage zur Datenverarbeitung“, erklärt Steffen Heß, Leiter des FDZ. Hierin wurde der Nutzen für die Allgemeinheit höher eingestuft als die Risiken für Einzelpersonen, bei gleichzeitig klarer Eingrenzung des Zweckes. Entscheiden sich Versicherte allerdings für ein Opt-out bei ihrer ePA, fehlen dem FDZ die entsprechenden Daten – kommt es dadurch zu systematischen Lücken, ist die Repräsentativität in Gefahr. Für Versicherte wichtig zu wissen: In der ePA gibt es die Möglichkeit, bei einem Opt-out konkret anzugeben, für welche Zwecke eine Datenweitergabe erlaubt sein soll oder eben nicht. „Man kann nach wie vor genau bestimmen, was mit den eigenen Daten passiert“, sagt Heß.
Stand: 08.12.2025
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