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Finanzielle Anreize für Leistungserbringer
Die Telemedizin hat hingegen durch die Corona-Pandemie bereits einen erheblich Aufschwung erfahren. Zum Vergleich: Zwischen März und Dezember 2019 wurden lediglich rund 2.800 Videosprechstunden durchgeführt. Im gleichen Zeitraum des Folgejahres waren es bereits 2,5 Millionen. Damit zugelassene und therapeutisch sinnvolle Möglichkeiten der Telemedizin stärker genutzt werden, spielen jedoch die Leistungserbringer, insbesondere die niedergelassenen Ärzte, eine wichtige Rolle. „Um sich für diese Behandlungsform zu entscheiden, benötigen sie ausreichend finanzielle Anreize“, so das Gutachten. Aktuell erhalten sie entweder die gleichen oder geringere Kostensätze wie für konventionell erbrachte Leistungen. Für die zusätzlichen Kosten – etwa für Soft- und Hardware, Weiterbildung oder Aufklärung – in der Einführungsphase gebe es immerhin schon Zuschüsse und Fördermöglichkeiten. „Wo dies derzeit nicht der Fall ist, sollten daher in der Einführungsphase gleiche Leistungen gleich vergütet werden, unabhängig davon, ob sie telemedizinisch oder konventionell erbracht werden.“
Hat sich die Telemedizin etabliert, empfiehlt die Expertenkommission, die entstehenden Effizienzgewinne zwischen Leistungserbringer und Versicherten aufzuteilen und die Kostensätze entsprechend anzupassen.
DiGA: Mehr Akzeptanz durch breitere Informationsbasis
Doch nicht nur die Telemedizin, auch bei den digitalen Gesundheitsanwendungen (DiGA) gibt es Nachbesserungsbedarf: „Potenzielle Anbieter von DiGA müssen im Rahmen des Zulassungsprozesses diverse Nachweise über die medizinische Evidenz sowie über weitere erfüllte Faktoren darlegen“, so das Gutachten. So müssen die Hersteller unter anderem darüber Auskunft geben, „zu welchen positiven Versorgungseffekten die Anwendung führt, und Nachweise zur Datenschutzanforderungen liefern“. Dies geschieht natürlich im Sinne einer qualitativ hochwertigen Gesundheitsversorgung. Dennoch sollte die Einführung flexibler, adaptiver Studiendesigns und -anforderungen geprüft werden, so die Expertenkommission. „Nach der Zulassung sollten die Hersteller die technische Funktionalität und die Krankenkassen die medizinische Wirksamkeit kontinuierlich überprüfen.“
Gleichzeitig sollte ein performancebasiertes Vergütungsmodell etabliert werden. So erhielten Anbieter einen Anreiz, die Qualität der Anwendungen zu sichern und im besten Fall zu steigern. Die aktuelle Vergütungsregelung sieht vor, dass die Vergütung im ersten Jahr nach der Aufnahme in das DiGA-Verzeichnis zu einem gruppenspezifischen Höchstpreis nach der jeweiligen Indikationsgruppe erfolgt. Die ersten 2.000 Verschreibungen sind allerdings vom Höchstpreis befreit. Die Vergütungsbeträge, die nach den ersten zwölf Monaten anfallen, verhandeln die einzelnen Hersteller mit dem GKV-Spitzenverband.
Da eine performancebasierte Vergütung jedoch nichts bringt, wenn die Anwendungen nicht verschrieben werden, benötigen die Leistungserbringer zudem mehr Informationen bezüglich Funktionsweise, Handhabung und den Mehrwert der Anwendungen. Denn grundsätzlich, das zeigen Studien, stehen Ärzte den Anwendungen positiv gegenüber. „Gleichwohl verweisen die Befragten mehrheitlich auf die bestehende Unsicherheit und fehlende Informationen hinsichtlich der Anwendung von DiGA, der Datensicherheit und der medizinischen Evidenz, was letztendlich die adäquate Beratung und Begleitung der Patientinnen und Patienten erschwert“, so das Gutachten.
Auf die Rahmenbedingungen kommt es an
Abgesehen von den anwendungs- und leistungsspezifischen Hemmnissen spielen auch bei der Digitalisierung des Gesundheitswesens allgemeine Digitalisierungshürden eine Rolle. Etwa eine – vor allem im ländlichen Raum – unzureichende digitale Infrastruktur. Die Expertenkommission fordert daher, diese zügig sowohl quantitativ als auch qualitativ auszubauen. Zudem müsse die digitale Kompetenz der Beschäftigen deutlich verbessert werden. Laut des Gutachtens sollten digitale Elemente daher verstärkt in die Curricula von Gesundheitsberufen integriert werden.
Interoperabilität im Gesundheitswesen
Die erste Sitzung des Interop Councils
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