Referentenentwurf Das Herz-Gesetz soll die Herzgesundheit in Deutschland stärken

Von Serina Sonsalla 2 min Lesedauer

Anbieter zum Thema

Lauterbach kündigte ein neues Gesetz zur Stärkung der Herz-Kreislauf-Gesundheit an. Dazu wurde jetzt ein Referentenentwurf veröffentlicht, welcher spätestens zum Herbst 2025 verabschiedet werden soll.

Lauterbach setzt auf eine Verbesserung von Präventionskonzepten im Gesundheitssystem. Das kommende Herz-Gesetz ist dabei eine dieser Maßnahmen und deckt einen Teil des Aufgabengebiets des geplanten Bundesinstituts für Prävention (Bipam) ab. (©  CtrlN – stock.adobe.com / KI-generiert)
Lauterbach setzt auf eine Verbesserung von Präventionskonzepten im Gesundheitssystem. Das kommende Herz-Gesetz ist dabei eine dieser Maßnahmen und deckt einen Teil des Aufgabengebiets des geplanten Bundesinstituts für Prävention (Bipam) ab.
(© CtrlN – stock.adobe.com / KI-generiert)

Die Lebenserwartung der Menschen in Deutschland beträgt im Schnitt 80 Jahre. Herz-Kreislauf-Erkrankungen gehören zu den häufigsten Todesursachen – laut des Bundesgesundheitsministeriums sollen diese ein Drittel aller Todesfälle im Jahr 2021 ausgemacht haben. „Aufgrund ihrer Häufigkeit und ihrer hohen Krankheitslast haben Herz-Kreislauf-Erkrankungen eine zentrale bevölkerungsmedizinische und gesundheitspolitische Bedeutung“, heißt es im Referentenentwurf GHG, Gesundes-Herz-Gesetz.

Mit dem neuen Gesetz will man zu einer Verbesserung im Gesundheitssystem beitragen, indem die Prävention für herzkranke Menschen gefördert wird. Die Krankheitslast wird durch neue Regelungen gemindert und die Herz-Kreislauf-Gesundheit gestärkt. Da laut Statistischem Bundesamt im Jahr 2020 sogar 56,7 Milliarden Euro in Deutschland für die Krankheiten des Kreislaufsystems ausgegeben wurden und ca. 60 Prozent davon Gesetzliche Krankenversicherungen (GKV) getragen haben, verursachten sie damit die höchsten Krankheitskosten.

Der veröffentlichte Referentenentwurf sieht vor allem Maßnahmen in der Früherkennung und Versorgung von Herz-Kreislauf-Erkrankten vor und beinhaltet frühzeitige Untersuchungen schon im Kindes- und Jugendlichenalter, aber auch bei Erwachsenen im Alter von 25, 35 und 50 Jahren. Außerdem sollen die medizinische Versorgung verbessert und sogenannte Disease-Management-Programmen (DMP) gestärkt werden.

Etwa 70 Prozent der Herz-Kreislauf-Erkrankungen werden durch den Lebensstil, also einer ungesunden Ernährung, Bewegungsmangel, Nikotin- und Alkoholkonsum, verursacht. Der Entwurf sieht deshalb eine Ausweitung der Nikotin-Therapie durch einen leichteren Zugang zu Arzneimitteln vor, Vorsorgeuntersuchungen für Fettstoffwechselerkrankungen, die Einbeziehung von Präventionsberatungen in Apotheken sowie einen jährlichen Anspruch auf pharmazeutische Dienstleistungen durch die GKV. Außerdem sollen Risikopatienten vorzeitig und einfacher Statine zur Senkung ihrer Cholesterinwerte erhalten.

Die Kosten, die die Leistungserweiterungen mit sich bringen, sollen von den Krankenkassen getragen werden. „Die Regelung soll dazu führen, dass Krankenkassen insbesondere ihre Leistungen zur verhaltensbezogenen Prävention nach § 20 Absatz 5 SGB V zu Gunsten der gezielten Prävention von Herz-Kreislauf-Erkrankungen umschichten“, heißt es im Referentenentwurf. Zwar ergeben sich durch die neuen Richtlinien zu Beginn Mehrkosten für die Krankenkassen, jedoch rechnet man mit einem deutlichen Gesamt-Kostenvorteil auf Dauer: Denn Präventionsmaßnahmen sind kostengünstiger als die Finanzierung einer stationären Therapie für schwere Krankheitsverläufe. Zudem könnten zusätzlich um die 140 Millionen Euro jährlich bei der GKV eingespart werden, wenn die Krankheitslast in den ersten Jahren abfiele.

(ID:50070131)

Jetzt Newsletter abonnieren

Wöchentlich die wichtigsten Infos zur Digitalisierung im Gesundheitswesen

Mit Klick auf „Newsletter abonnieren“ erkläre ich mich mit der Verarbeitung und Nutzung meiner Daten gemäß Einwilligungserklärung (bitte aufklappen für Details) einverstanden und akzeptiere die Nutzungsbedingungen. Weitere Informationen finde ich in unserer Datenschutzerklärung. Die Einwilligungserklärung bezieht sich u. a. auf die Zusendung von redaktionellen Newslettern per E-Mail und auf den Datenabgleich zu Marketingzwecken mit ausgewählten Werbepartnern (z. B. LinkedIn, Google, Meta).

Aufklappen für Details zu Ihrer Einwilligung