DigiG Der Digitalbeirat der Gematik wurde ausgewählt

Von Serina Sonsalla 2 min Lesedauer

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Ein neues Gremium für Datensicherheit, Datenschutz und Nutzerfreundlichkeit: Dem DigiG zufolge, soll der Digitalbeirat die gematik bei entscheidenden Entwicklungen zur Digitalisierung im Gesundheitswesen mit TI unterstützen.

Das DigiG behinhaltet die Einrichtung der elektronischen Patientenakte für alle gesetzlich Versicherten, die Weiterentwicklung des E-Rezepts, die Integration von digitalen Anwendungen sowie der Telemedizin und die Berufung des Digitalbeirats. (© Freedomz – stock.adobe.com)
Das DigiG behinhaltet die Einrichtung der elektronischen Patientenakte für alle gesetzlich Versicherten, die Weiterentwicklung des E-Rezepts, die Integration von digitalen Anwendungen sowie der Telemedizin und die Berufung des Digitalbeirats.
(© Freedomz – stock.adobe.com)

Anlässlich des Digital-Gesetzes (DigiG) zur Beschleunigung der Digitalisierung im Gesundheitswesen wurde der Digitalbeirat berufen: Wie im DigiG festgelegt, soll der Digitalbeirat in Zukunft die gematik im Bereich des Datenschutzes, der Datensicherheit und -nutzung sowie in der Anwenderfreundlichkeit unterstützen und beraten. „Mit dem Digitalbeirat gehen wir einen wichtigen Schritt Richtung digitaler Transformation des Gesundheitswesens“, sagte Dr. Susanne Ozegowski, Abteilungsleiterin für Digitalisierung und Innovation im Bundesministerium für Gesundheit.

„Durch die breit gefächerte Besetzung berücksichtigen wir alle relevanten Perspektiven, sodass die fundierte Expertise des Digitalbeirats zu noch besseren Entscheidungen bei der Produktgestaltung der gematik beitragen wird. Ich bin sicher, dass das Zusammenspiel zwischen Digitalbeirat und gematik die Digitalisierung erfolgreich vorantreiben wird und wir so für die Weiterentwicklung der TI und ihrer Anwendungen bestens gerüstet sind.“

Der Digitalbeirat vereint Experten aus dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI), dem Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI), Fachleute aus Medizin und Ethik sowie Patienten- und Forschungsvertreter. Ihre Aufgabe wird es sein, bei der Weiterentwicklung der TI zu helfen, Konzepte der gematik zu bewerten, Handlungsempfehlungen zu geben und zu beraten.

Dazu wurden nun insgesamt elf Personen ausgewählt:

  • Prof. Dr. Louisa Specht-Riemenschneider, Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI).
  • Claudia Plattner, Präsidentin des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI).
  • Dr. Kristina Spöhrer, Vorstandsmitglied Hausärztinnen- und Hausärzteverbands und Sprecherin der Bundes-AG Digitalisierung des Hausärztinnen- und Hausärzteverbandes.
  • PD Dr. Maike Henningsen, Fachärztin für Frauenheilkunde und Geburtshilfe.
  • Prof. Dr. Dr. h.c. mult. Jens Scholz, Professor für Anästhesiologe und Vorstandsvorsitzender des Universitätsklinikums Schleswig-Holstein.
  • Univ.-Prof. Dr. Michael Hallek, Direktor der Klinik für Innere Medizin und des Centrums für Integrierte Onkologie am Universitätsklinikum Köln.
  • Prof. Dr. Dr. Jens Kleesiek, Facharzt für Radiologie, Lehrstuhlinhaber für Translationale bildgestützte Onkologie an der Medizinischen Fakultät der Universität Duisburg-Essen und Leiter der Abteilung Medical Machine Learning am Institut für Künstliche Intelligenz in der Medizin am Universitätsklinikum Essen.
  • Christine Vogler, Präsidentin des Deutschen Pflegerats.
  • Prof. Dr. Dennis-Kenji Kipker, Professor für IT-Sicherheitsrecht an der Hochschule Bremen.
  • Jana Hassel, Referentin Digitalpolitik bei Bundesarbeitsgemeinschaft Selbsthilfe e. V.
  • Prof. Dr. Alena Buyx, Ärztin und Direktorin des Instituts für Geschichte und Ethik der Medizin sowie Professorin für Ethik der Medizin und Gesundheitstechnologien an der Technischen Universität München.

Auch der Deutsche Apothekerverband (DAV) meldete sich zu Wort – die sind allerdings mit der Entscheidung des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) nicht zufrieden. Die stellvertretende DAV-Vorsitzende Anke Rüdinger sagte hierzu: „Der DAV, aber auch die Vertretungen der Ärzte, Zahnärzte und Krankenhäuser werden in der Gesellschafterversammlung immer häufiger ignoriert. Außer dem BMG war keiner der Gesellschafter in die Auswahl der Personen für den Digitalbeirat eingebunden.“

Der DAV, aber auch andere Gesellschafter schlugen für den Digitalbeirat nämlich die Pflichtmitglieder aus den Datenschutzbehörden BSI und BfDI vor und wollten außerdem ein gemeinsames und transparentes Auswahlverfahren für weitere Mitglieder einführen. Mit einer 51-Prozent-Mehrheit wurde das vom BMG jedoch abgewiesen.

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