DigiG und GDNG Deutsche Hochschulmedizin begrüßt neue Digitalgesetze im Gesundheitswesen

Von Nicola Hauptmann 2 min Lesedauer

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Die Vertreter der Deutschen Hochschulmedizin sehen in den jetzt verabschiedeten Gesetzen – dem Digital-Gesetzes (DigiG) und dem Gesundheitsdatennutzungsgesetzes (GDNG) – großes Potenzial und die Chance, Spitzenforschung zu leisten.

„Mit dem Gesundheitsdatennutzungsgesetz und einem vereinfachten Zugang zu klinischen Daten wird die medizinische Forschung auf eine neue Grundlage gestellt." – Prof. Dr. Matthias Frosch, Präsident des Medizinischen Fakultätentages(©  tippapatt – stock.adobe.com)
„Mit dem Gesundheitsdatennutzungsgesetz und einem vereinfachten Zugang zu klinischen Daten wird die medizinische Forschung auf eine neue Grundlage gestellt." – Prof. Dr. Matthias Frosch, Präsident des Medizinischen Fakultätentages
(© tippapatt – stock.adobe.com)

„Für die Forschung stellen die zukünftig verfügbaren Daten einen großen Schatz dar, an den die Universitätsmedizin hohe Erwartungen knüpft“, sagt Prof. Dr. Dr. h.c. mult. Jens Scholz, 1. Vorsitzender des Verbandes der Universitätsklinika Deutschlands (VUD), nach der Verabschiedung der beiden Digitalgesetze durch den Bundestag. Durch die bessere Nutzbarmachung von Daten würden Forschung sowie Patientinnen und Patienten erheblich profitieren.

Die deutsche Universitätsmedizin kann dabei auf bereits etablierte Strukturen zurückgreifen: Das Netzwerk Universitätsmedizin (NUM) wie auch die Medizininformatik-Initiative (MII) arbeiten standortübergreifend, ihre Prozeduren und Standards garantieren eine datenschutzkonforme Nutzung von Gesundheitsdaten für die Erforschung von Krankheiten. Insbesondere mit dem GDNG würden jetzt Voraussetzungen geschaffen, die Forschung im Verbund mit anderen Institutionen erleichtern – was nach Ansicht der Universitätsmedizin auch zwingend erforderlich ist, um international nicht den Anschluss zu verlieren.

Ähnlich sieht es der Präsident des Medizinischen Fakultätentages Prof. Dr. Matthias Frosch. Vor allem die einwilligungsfreie Forschung mit Daten aus der Versorgung in gemeinsamen Netzwerkstrukturen, wie sie bereits von der Universitätsmedizin durch das vom BMBF geförderte NUM oder auch die MII aufgebaut wurden, sei sehr zu begrüßen. Mit dem vereinfachten Zugang zu klinischen Daten werde die medizinische Forschung auf eine neue Grundlage gestellt und ein wichtiges Zeichen gesetzt, bestehende datenschutzrechtliche Vorgaben deutschlandweit zu harmonisieren und gleichzeitig Rechte und Interessen der Patientinnen und Patienten zu schützen, „Jetzt besteht die Chance zu zeigen, dass gezielte Förderung von medizinischer Forschung in der Universitätsmedizin und verbesserte rechtliche Rahmenbedingungen einen gesellschaftlichen Mehrwert bedeuten“, so Frosch.

Jens Scholz verweist noch auf eine weiteren Aspekt der neuen Gesetze: Es sei ein starkes Signal, dass nun auch die Telemedizin zur Regelleistung in der ambulanten Versorgung werde.

Über den DHM

Der Deutsche Hochschulmedizin e. V. (DHM) ist der gemeinsame Dachverband des Verbandes der Universitätsklinika Deutschlands (VUD) und des Medizinischen Fakultätentages (MFT).

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