GDNG und DigiG „Wir läuten endlich das digitale Zeitalter ein“

Von Johannes Kapfer 2 min Lesedauer

Anbieter zum Thema

Am heutigen Donnerstag hat der Bundestag das „Gesetz zur Beschleunigung der Digitalisierung des Gesundheitswesens“ (DigiG) sowie das „Gesetz zur verbesserten Nutzung von Gesundheitsdaten“ (GDNG) beschlossen. Sie sollen digitale Innovationen fördern und damit den Versorgungsalltag und die Forschungsmöglichkeiten im deutschen Gesundheitssystem revolutionieren.

Daten sind die Währung der Zukunft. Im medizinischen Bereich konnten diese Datenschätze bislang kaum legal genutzt werden. Durch das DigiG und das GDNG soll sich das grundlegend ändern.(©  peterschreiber.media - stock.adobe.com)
Daten sind die Währung der Zukunft. Im medizinischen Bereich konnten diese Datenschätze bislang kaum legal genutzt werden. Durch das DigiG und das GDNG soll sich das grundlegend ändern.
(© peterschreiber.media - stock.adobe.com)

Das Gesundheitswesen hat sie lange eingefordert – heute wurden sie beschlossen. Die Rede ist von DigiG und GDNG. Bei der heutigen Abstimmung im Bundestag zeigte sich allerdings ein differenziertes Meinungsbild. Während die AfD-Fraktion aus Prinzip gegen die Gesetzesentwürfe der Ampelkoalition stimmte, enthielten sich die Unionsparteien aufgrund grundsätzlicher Bedenken bezüglich der Umsetzung der Gesetze. Weiterhin bemängelten Gesundheitspolitiker der CDU und CSU, dass auf – ihrer Meinung nach – für die Versorgung sinnvolle Änderungsvorschläge nicht eingegangen worden sei.

Bundesgesundheitsminister Professor Karl Lauterbach (SPD) hingegen äußerte sich positiv zu den neuen Gesetzen: „Mit den Digitalgesetzen läuten wir für das deutsche Gesundheitswesen endlich das digitale Zeitalter ein. Wir starten mit dem elektronischen Rezept ab dem 1. Januar und bis 2025 bieten wir die elektronische Patientenakte für alle an. Diese Gesetze werden nicht nur die Spitzenmedizin verbessern, sondern auch die Routineversorgung sicherer gestalten und Deutschland wieder an die Weltspitze der medizinischen Forschung bringen, sei es in der Krebsforschung oder bei Demenzstudien.“

Das Digital-Gesetz (DigiG) wird die elektronische Patientenakte (ePA) als Kernbestandteil einführen. Ab Anfang 2025 wird sie für alle gesetzlich Versicherten verfügbar sein, wobei ein Widerspruch (Opt-Out) möglich ist. Ein Opt-Out Verfahren für Privatversicherte kann ebenfalls angeboten werden können. Die ePA ermöglicht eine automatisierte, umfassende Medikationsübersicht sowie den Zugriff auf relevante Behandlungsinformationen wie Arztbriefe und Befundberichte. Patienten ohne eigenes Smartphone erhalten Zugang zur ePA über ausgewählte Apotheken oder werden dabei durch die Ombudsstellen der Krankenkassen unterstützt.

Im Rahmen des GDNG wird eine Gesundheitsdateninfrastruktur aufgebaut, die Gesundheitsdaten aus verschiedenen Quellen pseudonymisiert verknüpfen kann. Zudem wird eine zentrale Datenzugangs- und Koordinierungsstelle geschaffen, um den Zugang für die Forschung zu erleichtern. Die beiden neuen Gesetze eröffnen somit nicht nur neue Möglichkeiten für die Digitalisierung des Gesundheitswesens in Deutschland, sondern legen auch den Grundstein für eine effizientere Versorgung sowie für innovative Forschung im medizinischen Bereich.

(ID:49844221)

Jetzt Newsletter abonnieren

Wöchentlich die wichtigsten Infos zur Digitalisierung im Gesundheitswesen

Mit Klick auf „Newsletter abonnieren“ erkläre ich mich mit der Verarbeitung und Nutzung meiner Daten gemäß Einwilligungserklärung (bitte aufklappen für Details) einverstanden und akzeptiere die Nutzungsbedingungen. Weitere Informationen finde ich in unserer Datenschutzerklärung. Die Einwilligungserklärung bezieht sich u. a. auf die Zusendung von redaktionellen Newslettern per E-Mail und auf den Datenabgleich zu Marketingzwecken mit ausgewählten Werbepartnern (z. B. LinkedIn, Google, Meta).

Aufklappen für Details zu Ihrer Einwilligung