Das Digitalgesetz (DigiG) und das Gesundheitsdatennutzungsgesetz (GDNG) haben den Bundesrat passiert. „Es wird allerhöchste Zeit, die Zettelwirtschaft im Gesundheitswesen zu überwinden“, kommentiert Niedersachsens Gesundheitsminister Dr. Andreas Philippi.
Über 60 Punkte standen im ersten Plenum des neuen Jahres auf der Tagesordnung des Bundesrats; darunter auch Themen zur Digitalisierung des Gesundheitswesens. Sowohl das
Gesetz zur verbesserten Nutzung von Gesundheitsdaten als auch
das Gesetz zur Beschleunigung der Digitalisierung des Gesundheitswesens (kurz: Digital-Gesetz, DigiG)
wurden verabschiedet.
Stimmen aus Verbänden, Politik und Ärzteschaft
„Damit haben wir eine klare gesetzliche Verankerung zahlreicher in der Digitalisierungsstrategie definierter und sinnvoller Maßnahmen“, kommentiert BVMed-Geschäftsführer und Vorstandsmitglied Dr. Marc-Pierre Möll. Auch BVMed-Digitalexpertin Natalie Gladkov sieht die Gesetze als wichtige Basis: „Digitale Gesundheit wird dann erfahrbar, wenn anhand von Datennutzung digital versorgt, nicht wenn nur digital administriert wird. Beide Gesetze setzen hierfür wichtige Grundpfeiler.“
Kritik gibt es hinsichtlich der Regelungen zur Markteinführung von Digitalen Gesundheitsanwendungen (DiGA), der „mittlerweile überkomplex“ sei. Einige Regelungen im DigiG führten zu maßgeblichen Änderungen und damit zu einer immer größeren Planungsunsicherheit bei den Herstellern. „Bei den erfolgsabhängigen Preisbestandteilen zeichnet sich schon heute ab, dass es ein herausforderndes Thema in der Umsetzung sein wird“, sagt Gladkov und ergänzt: „Erfreulicherweise hat der Gesetzgeber von einer 14-tägigen Testphase für DiGA wieder Abstand genommen. Dies hätte im Widerspruch zu den Grundprinzipien unseres Systems gestanden.“ Bei künftigen Digitalisierungsgesetzen müsse wieder auf eine „innovationsfreundlichere Ausgestaltung geachtet werden, um das Potenzial von digitalen Lösungen zur Verbesserung der Gesundheitsversorgung besser zu nutzen“.
Die Deutsche Gesellschaft für Innere Medizin e. V. (DGIM) sieht in den beschlossenen Gesetzen ein „wichtiges Signal für das Voranschreiten der Digitalisierung im Gesundheitswesen“. Die Fachgesellschaft begrüßt, dass in den Gesetzesentwürfen wichtige Impulse der Ärzteschaft aufgegriffen wurden. „Die Masse an Daten, die wir täglich in der Versorgung sammeln und für Diagnostik und Therapie benötigen, lässt sich nur digital bewältigen. DigiG und GDNG können den Forschungsstandort Deutschland und seine internationale Konkurrenzfähigkeit stärken“, erklärt Prof. Dr. med. Claus Vogelmeier, Vorsitzender der DGIM-Kommission „Digitale Transformation in der Inneren Medizin“.
Auch in den Ländern stoßen die Beschlüsse auf Zustimmung. „Es wird allerhöchste Zeit, die Zettelwirtschaft im Gesundheitswesen zu überwinden“, kommentiert beispielsweise Niedersachsens Gesundheitsminister Dr. Andreas Philippi. Der Nachholbedarf bei der Digitalisierung sei unbestritten hoch. „Die gesamte Kette im Gesundheitssystem kann davon profitieren, Patientinnen und Patienten ebenso wie die Ärzteschaft.“
Philippi macht aber klar, dass solche großen Umstellungsprozesse wie bei der E-Akte oder beim E-Rezept Zeit benötigten. „Praxistauglichkeit und Anwenderfreundlichkeit muss dabei ein besonderes Augenmerk gewidmet werden, um gegebenenfalls zu Optimierungen zu kommen“, so der Minister. Das Ziel seien Erleichterungen, nicht weitere Erschwernisse. „Daher ist es richtig, die Digitalisierung konsequent umzusetzen und Erfahrungen zu sammeln. Nur wer überhaupt mal anfängt, kann besser werden.“
Der Bitkom zeigt sich überzeugt. „Was in anderen Ländern längst Standard ist, wird jetzt auch in Deutschland Ärztinnen und Ärzten, Patientinnen und Patienten sowie allen Beschäftigten in Gesundheitsberufen helfen. Die Qualität der medizinischen Versorgung kann so nicht nur gehalten, sondern verbessert werden – trotz Ärztemangel, Pflegenotstand und chronischer Unterfinanzierung“, betont Hauptgeschäftsführer Dr. Bernhard Rohleder. „Jetzt wird es darauf ankommen, die Chancen der beiden Gesetze auch zu nutzen: Wir müssen vor allem Umfang und Qualität der verfügbaren Gesundheitsdaten auf ein international vergleichbares Niveau bringen. Und in der Praxis ist wichtig, dass Ärztinnen und Ärzte wie auch die Krankenkassen den Menschen die neuen digitalen Möglichkeiten nahebringen.“
Stand: 08.12.2025
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