ÖGD-Pakt Der Öffentliche Gesundheitsdienst und die Digitalisierung

Ein Gastbeitrag von Dr. Alexander Müller 4 min Lesedauer

Anbieter zum Thema

Nach dem Pakt für den Öffentlichen Gesundheitsdienst (ÖGD) wurden den Ländern und einzelnen Gesundheitseinrichtungen noch bis 2026 finanzielle Mittel in Höhe von insgesamt vier Milliarden Euro zugesichert – unter anderem für die Digitalisierungsmaßnahmen. Knapp vier Jahre später stellt sich die Frage: Wie steht es also um die Digitalisierung des ÖGD? Dr. Alexander Müller beleuchtet in seinem Gastbeitrag den Status Quo mitsamt der Fortschritte und Hürden in den Gesundheitsämtern.

Komplizierte Vergabeverfahren, Mehraufwand in der Bürokratie und langsames Prozessmanagement – trotz kleiner Fortschritte gilt es weiterhin Hürden zu nehmen. (© MQ-Illustrations – stock.adobe.com)
Komplizierte Vergabeverfahren, Mehraufwand in der Bürokratie und langsames Prozessmanagement – trotz kleiner Fortschritte gilt es weiterhin Hürden zu nehmen.
(© MQ-Illustrations – stock.adobe.com)

Viele Bürger und Bürgerinnen, die schon mal eine Corona-Infektion hatten, können die von Spahn erwähnten Defizite bestätigen: Die Verfahren zur Erfassung und Nachverfolgung von Kontaktpersonen waren uneinheitlich, analog und die Datenschutzkonformität war anzuzweifeln. 2020/21 war folgendes Szenario gängige Praxis: Sobald die Untersuchungslabore eine Probe positiv auf das Virus getestet hatten, übermittelten sie die Ergebnisse an die zuständigen Gesundheitsämter – nicht selten per Fax. So lief es bei Urlaubsinfektionen zum Teil auch zwischen den Gesundheitsämtern. Zwar gab es in Deutschland bereits verschiedene Software-Lösungen zur schnittstellenübergreifenden Übermittlung von bestätigten Infektionsfällen, aber nicht alle Gesundheitsämter und Labore waren daran angebunden. Zudem waren die verschiedenen digitalen Schnittstellen nicht immer kompatibel oder schlicht nicht voll funktionsfähig. Per Fax, Telefon oder E-Mail-Verkehr war die Nachverfolgung von Kontaktpersonen in dem Ausmaß der Corona-Infektionen allerdings nicht in notwendiger Geschwindigkeit zu bewältigen – mit negativen Folgen für das Robert-Koch-Institut, das die Zahlen oft erst mit Verzögerung erhielt. So war die Umsetzung angemessener und zeitgerechter Maßnahmen kaum möglich. Hinzu kamen weitere strukturelle Probleme wie unzureichende Hardware und veraltete Software-Architekturen, die Abläufe ineffizient machten.

Wir beobachten Fortschritte in den Gesundheitsämtern

In unseren Beratungsprojekten stellen wir immer wieder fest, dass sich Gesundheitsämter ihrer Digitalisierungsdefizite bewusst sind und etwas daran ändern wollen. Immer mehr Gesundheitsämter führen digitale Bürgerportale ein um umfangreiche Prozesse wie die Schuleingangsuntersuchung zu automatisieren. Mit Hilfe eines Onlinedienstes übermitteln Eltern und/oder Sorgeberechtigte die notwendigen Daten ihrer Kinder vorab an das jeweilige Gesundheitsamt sowie den Kinder- und Jugenddienst. Damit liegen diese Informationen bereits bei der Untersuchung vor, was den Prozess erheblich verkürzt. Im Bereich der Meldung von Infektionskrankheiten setzen Gesundheitsämter mittlerweile stärker auf individuelle digitale Lösungen mit IT-Dienstleistern.

Ein Balance-Akt zwischen Maßnahmen auf Länder- und Kommunalebene

Schnelle digitale Tools, die den Arbeitsaufwand und die Abläufe bei solchen Mammutaufgaben erleichtern, begrüßen die Gesundheitsämter natürlich. Bisher setzen die Länder viele Maßnahmen zentral um, was die einheitliche Digitalisierung des Öffentlichen Gesundheitsdienst (ÖGD) begünstigt. Allerdings sind die individuellen Bedürfnisse der kommunalen Gesundheitsdienste dabei nicht zu vernachlässigen. Eine ganzheitliche Betrachtung der dezentralen und zentralen Maßnahmen ist deshalb erfolgskritisch. Denn auf diese Weise entstehen einerseits nicht zu viele Insellösungen und andererseits profitiert der ÖGD von Synergieeffekten aus bereits eingeführten Lösungen. Um diese Vogelperspektive einnehmen zu können, empfiehlt sich vor allem eine externe Unterstützung. Unseren Erfahrungen nach nehmen Einrichtungen diese auch gerne wahr.

Weitere Hürden, die es zu nehmen gilt

Neben einer sinnvollen Verteilungspolitik der Fördermittel gilt es weitere bürokratische Hürden zu überwinden. Zum Beispiel gestalten das derzeitige Vergaberecht und entsprechende Vergabeverfahren die Beschaffung von Lösungen kompliziert und langwierig: Von der Antragstellung, über die Ausschreibung bis hin zur Auszahlung der Fördermittel vergehen in der Regel Monate. Ein Prozess, der eigentlich eine faire Vergabe ermöglichen soll, führt so oft zu Mehraufwand und im Zweifelsfall zur Beschaffung suboptimaler Lösungen. Diese rechtlichen Hürden hemmen die Digitalisierung des ÖGDs. Deshalb ist es im Hinblick auf zukünftige Förderprogramme umso wichtiger, dass die Bundesregierung vergaberechtliche Aspekte berücksichtigt und entsprechend anpasst. Sie sollte dabei sorgfältig abwägen, ob es hierfür einer generellen Lockerung des Vergaberechts oder einer Anpassung der Gesetze für zeitlich stark befristete Förderprogramme bedarf. Immerhin wurden in der akuten Pandemiephase die Vergabegrenzen gelockert, um Beschaffungen zu vereinfachen.

Ausblick: Hier sollte der ÖGD anknüpfen

Derzeit ist es noch zu früh, um die langfristigen Effekte des ÖGD-Pakts zu bewerten. Die umständlichen Vergabeprozesse und die noch laufende Etablierung von Grundlagen im Prozessmanagement, wie etwa die Dokumentation von Prozessen, verzögern derzeit noch den Bewertungsprozess. Frühestens im Jahr 2025 oder 2026 wird sich zeigen, welche Maßnahmen tatsächlich von Erfolg gekrönt sind. Europäische Nachbarländer wie Dänemark verdanken ihren Vorsprung in Sachen Digitalisierung – etwa bei der Etablierung der ePA – vor allem ihren frühzeitigen Vorbereitungen und dem Nachdruck der Politik. Sie legten bereits Anfang der neunziger Jahre erste grundlegende Strukturen fest und begannen, diese schnell zu etablieren.

Jetzt Newsletter abonnieren

Wöchentlich die wichtigsten Infos zur Digitalisierung im Gesundheitswesen

Mit Klick auf „Newsletter abonnieren“ erkläre ich mich mit der Verarbeitung und Nutzung meiner Daten gemäß Einwilligungserklärung (bitte aufklappen für Details) einverstanden und akzeptiere die Nutzungsbedingungen. Weitere Informationen finde ich in unserer Datenschutzerklärung. Die Einwilligungserklärung bezieht sich u. a. auf die Zusendung von redaktionellen Newslettern per E-Mail und auf den Datenabgleich zu Marketingzwecken mit ausgewählten Werbepartnern (z. B. LinkedIn, Google, Meta).

Aufklappen für Details zu Ihrer Einwilligung

Doch die hohe Motivation und Veränderungsbereitschaft der deutschen Gesundheitsämter und der anderen ÖGD-Einrichtungen sind eine gute Basis für den zukünftigen Digitalisierungserfolg. Mit den ersten dezentralen und zentralen Lösungen ist ein erster Schritt in die richtige Richtung getan. Um die Digitalisierung des ÖGD aber weiter voranzutreiben, bedarf es zudem konsequenter politischer Vorgaben. Aber auch die finanzielle Unterstützung wird weiterhin notwendig sein – und zwar über das Jahr 2026 hinaus. Erst dann wird der ÖGD für modernste Technologien und deren Möglichkeiten gerüstet sein.

Dr. Alexander Müller
Manager sowie Digitalisierungs- und Strategieberater im Gesundheitswesen bei Detecon

Bildquelle: Detecon

(ID:50001633)