Öffentlicher Gesundheitsdienst Digitalisierung der Gesundheitsämter: Neue Förderrunde beginnt

Von Nicola Hauptmann 2 min Lesedauer

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Noch bis 2. April können Einrichtungen des Öffentlichen Gesundheitsdienstes (ÖGD) Förderung für die Digitalisierung beantragen. In dieser dritten Förderrunde gibt es auch ein neues Projektformat.

Über den „Pakt für den Öffentlichen Gesundheitsdienst“ stellt der Bund bis 2026 insgesamt 800 Millionen Euro für die Digitalisierung des ÖGD zur Verfügung. (©  magele-picture – stock.adobe.com)
Über den „Pakt für den Öffentlichen Gesundheitsdienst“ stellt der Bund bis 2026 insgesamt 800 Millionen Euro für die Digitalisierung des ÖGD zur Verfügung.
(© magele-picture – stock.adobe.com)

In den Gesundheitsämtern gehören die Faxgeräte der Vergangenheit an, das Leitbild für die Zukunft heißt: „Digitales Gesundheitsamt 2025“, es soll Interoperabilität über alle Ebenen hinweg ermöglichen. Auf ihrem Weg dahin werden die Einrichtungen durch Fördermittel aus dem „Pakt für den Öffentlichen Gesundheitsdienst“ unterstützt. Richtschnur für die Förderung ist ein eigens für den ÖGD entwickeltes Reifegradmodell zur Digitalisierung.

Anhand dieses Modells bewerten die Einrichtungen ihren digitalen Reifegrad in den Dimensionen: Digitalisierungsstrategie, Mitarbeitende, Prozessdigitalisierung, IT-Sicherheit, IT-Bereitstellung, Bürger:innenzentrierung, Zusammenarbeit sowie Software, Daten und Interoperabilität. Diese Einschätzungen, aber auch konkrete Zielsetzungen zur Erhöhung des Reifegrades sind Fördervoraussetzungen: Zum Ende der Förderzeit 2026 sollen die antragstellenden Einrichtungen ihre digitale Reife in drei Dimensionen um mindestens zwei Stufen erhöhen bzw. in allen Dimensionen einen Reifegrad mindestens der Stufe 3 erreichen. Wenn bereits Förderprojekte laufen, sollten die neuen Projekte der dritten Runde daran anknüpfen.

Pilot-Ämter für die IT-Zielarchitektur

Gefördert werden wieder Einzel- oder Verbundprojekte von Gebietskörperschaften. Länder, die im zweiten Förderaufruf noch keine koordinierte Ländermaßnahme beantragt haben, können das jetzt tun – es gibt aber auch noch ein neues Förderformat: Kooperationsprojekte zur IT-Zielarchitektur. Mit diesen Projekten, an denen sich jeweils ein Land und ein oder zwei Gesundheitsämter beteiligen, können sich die Einrichtungen in die Entwicklung der einheitlichen IT einbringen und somit dazu beitragen, dass diese auch tatsächlich dem Bedarf entspricht. Über die Agora-Plattform tauschen sie ihre Erfahrungen auch mit anderen Gesundheitsämtern aus. Die IT-Architektur wird im Pilot-Roll-Out in den Einrichtungen implementiert, die Mitarbeitenden der Pilot-Gesundheitsämter können also als Erste in dem neuen System arbeiten.

Die Termine der dritten Förderrunde zur Digitalisierung des ÖGD

Ende der Antragsfrist: 2. April 2024
Projektstart: Ab 1. September 2024
Maximale Laufzeit: 24 Monate
Im Vorfeld werden auch Infoveranstaltungen angeboten. Die ersten Termine stehen bereits fest: 25. Januar und 22. Februar 2024

Link zur Anmeldung Zum Förderaufruf 2024

Beispiele für laufende Projekte sind etwa die Digitalisierungsplattform der Thüringer Gesundheitsämter eGesundheitsamt, die einheitliche Software der Gesundheitsämter in Hessen oder das Projekt SHAPTH zum bundesweit einheitlichen digitalen Datenaustausch zur Trinkwasserhygiene. Im Projekt INTEROPERABEL haben sich 12 Bundesländer unter Federführung des Landes Hessen zusammengeschlossen, um Anforderungen und Standards für den Datenaustausch im ÖGD zu definieren. Sie arbeiten dabei mit der „Task Force Interoperabilität“ des BMG zusammen, die Standardisierung in Übereinstimmung mit internationalen FHIR-Festlegungen sicherstellen soll.

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