Nach verpflichtender Einführung E-Rezepte kommen stärker in Fahrt

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Nach vielen Verzögerungen sollen elektronische Rezepte für Patientinnen und Patienten zum Alltag werden. Dafür greifen seit Anfang 2024 auch neue Pflichten für die Praxen. Zieht die Nutzung damit an?

Das E-Rezept kann unter anderem über die elektronische Gesundheitskarte eingelöst werden.(Bild:  Stockfotos-MG –  stock.adobe.com)
Das E-Rezept kann unter anderem über die elektronische Gesundheitskarte eingelöst werden.
(Bild: Stockfotos-MG – stock.adobe.com)

Elektronische Rezepte kommen angesichts verpflichtender Vorgaben für die Praxen zum Jahresbeginn stärker in Fahrt. Seitdem wurden knapp 36 Millionen E-Rezepte eingelöst, wie die mehrheitlich bundeseigene Digitalagentur Gematik auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur mitteilte. Im Dezember waren es noch 8,8 Millionen gewesen. Insgesamt wurden mit Stand 1. Februar mittlerweile 54,5 Millionen E-Rezepte eingelöst.

Seit 1. Januar sind alle Praxen verpflichtet, Rezepte als Standard elektronisch auszustellen. Anstelle der gewohnten rosa Zettel können sie über drei Wege eingelöst werden: Indem man die elektronische Gesundheitskarte der Krankenkasse in der Apotheke in ein Gerät steckt, über eine spezielle E-Rezept-App oder mit einem ausgedruckten QR-Code auf Papier.

Die verpflichtende Nutzung regelt ein vom Bundestag beschlossenes Gesetz, mit dem sich am Freitag abschließend der Bundesrat befasst. Das Ministerium hatte die Akteure des Gesundheitswesens vorab darauf hingewiesen, dass die Voraussetzungen ab 1. Januar 2024 gegeben seien, so dass die Pflicht schon ab dann greife. Hintergrund ist, dass sie nach bisheriger Gesetzeslage eigentlich auch schon ab Anfang 2022 bestanden hätte.

Kern des Gesetzes, mit dem sich der Bundesrat befasst, sind Regelungen, die einen Durchbruch für elektronische Patientenakten für alle erreichen sollen.

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