Card Link Eine Technologie spaltet die medizinische Fachwelt

Von Johannes Kapfer 2 min Lesedauer

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Die Spezifikationen zu Card Link sind definiert. Nun ist es an den Herstellern, den vierten Einlöseweg des E-Rezepts in bestehende Strukturen zu integrieren. Breite Zustimmung fand die Übergangstechnologie nicht.

Mit Card Link existiert seit kurzer Zeit ein vierter Einlöseweg für E-Rezepte. (©  oatawa - stock.adobe.com)
Mit Card Link existiert seit kurzer Zeit ein vierter Einlöseweg für E-Rezepte.
(© oatawa - stock.adobe.com)

Für gewöhnlich ist bei der Einführung eines neuen Technologie-­Aspekts im Bereich Digital Health die Zustimmung der Gematik-Gesellschafterversammlung reine Formsache. Gänzlich anders hatte es sich allerdings bei Card Link verhalten. Das Bundesministerium für Gesundheit, welches innerhalb des Konstrukts der Gematik über 51 Prozent der Stimmrechte verfügt, hatte zum ersten Mal sein Stimmmonopol ausgenutzt und die Spezifikationen zu E-Health Card Link (EH-CL) im Alleingang zur Abstimmung gebracht und den Beschluss final herbeigeführt. Sämtliche anderen stimmberechtigten Vertreter – unter anderem die Kassenärztliche Bundesvereinigung oder der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenkassen – hatten dagegen votiert: ein Novum in der 19-jährigen Geschichte der ­Gematik.

Sicherheits- und ­Umsetzungsbedenken

Während zahlreiche Hersteller und allen voran die Vertreter der Online- und Versandapotheken den Alleingang des Bundesministeriums für Gesundheit unter der Leitung von Bundesgesundheitsminister Dr. Karl Lauterbach (SPD) begrüßten, stimmten Gesundheitsdienstleister und die Vertreterinnen und Vertreter der Krankenkassen mehrheitlich nachdenk­liche, teils gar mahnende Töne hinsichtlich Card Link an. Insbesondere die niedergelassenen ­Apothekerinnen und Apotheker zeigten sich wenig begeistert vom neuen, vierten Einlöseweg des E-Rezepts. Durch Card Link werde der physische Aufenthalt in einer Apotheke simuliert, sagt ein Vertreter einer Herstellerfirma. Das würde mittelfristig dazu führen, dass die Patientinnen und Patienten sich zwar grundsätzlich weniger häufig gegenüber einer Gesundheitseinrichtung legitimieren müssten, in gleichem Maße jedoch die Kontrolle über ihren eigenen Datensatz „aus der Hand“ geben würden. Die Nutzerinnen und Nutzer könnten zudem unmöglich zwischen sicheren und unsicheren Apps entscheiden, betonte auch Gabriele Overwiening, Präsidentin der Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände ABDA im Vorfeld der DMEA.

Ein offener Markt für ­Medikamente

Ein weiteres Argument für oder wider Card Link – je nach Gesprächspartner – stellt die Entstehung eines offenen und paneuropäischen Markts für Arzneimittel dar. Schon bald sollen Versicherte dazu befähigt sein, ihre Medikamente – ganz nach Belieben und ortsunabhängig – online, im europäischen Ausland oder von der „Apotheke um's Eck“ zu beziehen. Eine derartige Marktöffnung ziehe, laut Expertenmeinungen, Investitionen der niedergelassenen Apothekerschaft in nicht zu vernachlässigender Größenordnung nach sich. Schließlich müssten diese – um weiterhin am Markt bestehen zu können – ihre Online-, und Versandpräsenz nachhaltig aufrüsten. Schlussendlich wird, analog zu beinahe allen anderen Märkten, der Kostenfaktor bei Medikamentenbestellungen eine entscheidende Rolle spielen. Der Alleingang des BMG in puncto Card Link könnte neben den Online- und Versandapotheken vor allem den Patientinnen und Patienten in die Karten spielen. Denn nirgendwo stellt Vertrauen einen derart wichtigen Faktor wie im Gesundheitswesen dar.

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