Bundesärztekammer ePA als lernendes System

Von Stephan Augsten 2 min Lesedauer

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Die elektronische Patientenakte startet am 1. Oktober verpflichtend. Bundesärztekammer-Präsident Klaus Reinhardt befürwortet ein lernendes Meldesystem mit direktem Feedback aus der Praxis und warnt vor Abrechnungsausschlüssen bei fehlenden Zulassungen.

Bundesärztekammer-Präsident Dr. Klaus Reinhardt sieht in der ePA eine große Chance, der Nutzen hänge jedoch davon ab, dass die Akte vollständig und aktuell gehalten werde. (Bild:  © Die Hoffotografen (Hintergrund mit KI erweitert))
Bundesärztekammer-Präsident Dr. Klaus Reinhardt sieht in der ePA eine große Chance, der Nutzen hänge jedoch davon ab, dass die Akte vollständig und aktuell gehalten werde.
(Bild: © Die Hoffotografen (Hintergrund mit KI erweitert))

Die elektronische Patientenakte (ePA) wird ab dem 1. Oktober 2025 verpflichtend eingeführt. Bundesärztekammer-Präsident Dr. Klaus Reinhardt sieht darin große Chancen für die Patientensicherheit und Behandlungsqualität. Allerdings steht die Umsetzung vor erheblichen Herausforderungen.

„Die ePA bietet die große Chance, die Patientensicherheit zu stärken und die Behandlungsqualität weiter zu verbessern“, erklärt Reinhardt. Der Nutzen hänge jedoch davon ab, dass die Akte vollständig und aktuell gehalten wird. Mit jedem Eintrag steige ihr Wert, da sich Behandlungen besser koordinieren, Risiken schneller erkennen und Doppeluntersuchungen vermeiden ließen. Besonders kritisch sieht die Bundesärztekammer die Situation in den Krankenhäusern. Die Umstellung der komplexen Softwaresysteme sei dort deutlich aufwendiger als in den Praxen. Viele Häuser würden die ePA zum Starttermin voraussichtlich noch nicht einsetzen können. Dies könne die flächendeckende Nutzung erheblich beeinträchtigen.

Reinhardt fordert die Entwicklung eines unkomplizierten Meldesystems. Ärzte sollen direkt aus ihrem Behandlungsalltag Feedback an die Hersteller von Praxisverwaltungssystemen und Krankenhausinformationssystemen geben können. „Auf diese Weise kann sich die ePA zu einem lernenden System entwickeln, das sich stetig verbessert und an die Bedürfnisse der Praxis anpasst“, so der Präsident.

Ein weiteres Problem liegt in der mangelnden Patienteninformation. Viele Ärzte berichten, dass ihre Patienten bislang kaum über die ePA informiert sind. Der komplizierte Registrierungsprozess verschärft die Situation zusätzlich. Derzeit hat nur jeder 20. Versicherte Zugriff auf seine eigene ePA. Die Krankenkassen seien aufgefordert, ihre Versicherten kontinuierlich und zielgruppengerecht zu informieren und zu unterstützen.

Besondere Relevanz entwickelt das Thema der ausstehenden Zulassungen. Ab Januar 2026 dürfen Ärzte nur noch ePA-kompatible Systeme nutzen. Einige kleine Anbieter haben diesen Nachweis bislang noch nicht erbracht. Reinhardt warnt: „Es wäre völlig absurd, wenn Ärztinnen und Ärzte wegen technischer Versäumnisse ihrer Softwareanbieter ihre Versorgungstätigkeit aufgeben müssten.“

Die Bundesärztekammer fordert daher Übergangsregelungen, die Praxen vor einem Abrechnungsausschluss schützen. Ohne diese Regelungen droht ein erheblicher Einschnitt in die Versorgungslandschaft, insbesondere für kleinere Praxen, die auf Systeme kleinerer Anbieter setzen.

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