Kommunikation im Medizinwesen Fünf Jahre KIM

Von Susanne Ehneß 1 min Lesedauer

Anbieter zum Thema

Seit 2020 können medizinische Einrichtungen per KIM Dokumente elektronisch und sicher über die Telematikinfrastruktur (TI) austauschen.

KIM ermöglicht den sicheren Transfer medizinischer Dokumente.(Bild:  KI-generiert)
KIM ermöglicht den sicheren Transfer medizinischer Dokumente.
(Bild: KI-generiert)

Nicht weniger als das „Fundament für die digitale Kommunikation im deutschen Gesundheitswesen“ sei der Start von KIM (Kommunikation im Medizinwesen) im Jahr 2020 gewesen, davon ist die gematik überzeugt. Über den elektronischen Dienst können gesundheitsbezogene Dokumente – wie elektronischer Arztbrief oder elektronische Ersatzbescheinigung – verschickt und empfangen werden. 2021 kam die Übermittlung der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) hinzu.

„KIM hat in den vergangenen fünf Jahren maßgeblich dazu beigetragen, die Digitalisierung im Gesundheitswesen voranzubringen“, sagt Thomas Jenzen, Product Group Director ART ÖGD bei der gematik. Es sei „ein interoperabler Standard entstanden, der die Grundlage für eine moderne und zukunftsfähige Versorgung schafft“.

KIM ermöglicht eine datenschutzkonforme, verschlüsselte Übertragung sensibler Gesundheitsdaten mit geringerem Verwaltungsaufwand. Dazu kommen Einsparungen bei Porto und Papier sowie eine schnellere Kommunikation über Einrichtungsgrenzen hinweg.

gematik

Aktuell nutzen mehr als 160.000 Einrichtungen mit mindestens einer KIM-Adresse die Anwendung – von Arzt- und Zahnarztpraxen über Krankenhäuser und Apotheken bis hin zu Pflegeeinrichtungen und dem öffentlichen Gesundheitsdienst. Pro Woche werden laut gematik etwa fünf Millionen Transaktionen über KIM getätigt.

(ID:50470542)

Jetzt Newsletter abonnieren

Wöchentlich die wichtigsten Infos zur Digitalisierung im Gesundheitswesen

Mit Klick auf „Newsletter abonnieren“ erkläre ich mich mit der Verarbeitung und Nutzung meiner Daten gemäß Einwilligungserklärung (bitte aufklappen für Details) einverstanden und akzeptiere die Nutzungsbedingungen. Weitere Informationen finde ich in unserer Datenschutzerklärung. Die Einwilligungserklärung bezieht sich u. a. auf die Zusendung von redaktionellen Newslettern per E-Mail und auf den Datenabgleich zu Marketingzwecken mit ausgewählten Werbepartnern (z. B. LinkedIn, Google, Meta).

Aufklappen für Details zu Ihrer Einwilligung