Kommunikation im Medizinwesen Installation von KIM 1.5 empfohlen

Von Johannes Kapfer 1 min Lesedauer

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Die Zulassungen für KIM 1.0 laufen Ende September aus. Der Nachfolger – KIM 1.5 – kann bereits jetzt installiert werden und bietet Leistungserbringern Vorteile.

Über KIM können Leistungserbringer Befunde rechtssicher digital vesenden.(©  natali_mis - stock.adobe.com)
Über KIM können Leistungserbringer Befunde rechtssicher digital vesenden.
(© natali_mis - stock.adobe.com)

Folgende Situation ist wohl vielen bekannt. Nach dem Familienurlaub möchte man die schönsten Schnappschüsse per E-Mail versenden, doch das E-Mail-Programm lässt nur Anhänge einer bestimmten Größe zu. Wo man sich im Privaten damit behelfen kann, den Umweg über einen One-Click-Hoster oder eine Public-Cloud zu nehmen, stoßen Leistungserbringer im Gesundheitswesen an rechtliche wie technische Grenzen. Hochauflösende Befundbilder, umfangreiche Patientenakten und Konsorten mussten bislang häppchenweise in mehreren Mails – via KIM – gesendet werden.
Grund hierfür ist, dass im Standard KIM 1.0 maximale Anhanggrößen von lediglich 25 MB definiert sind. Mit dem nun verfügbaren KIM 1.5 wurde unter anderem die Möglichkeit geschaffen, um den Faktor 20 größere Anhänge (500 MB), zu versenden. Damit sollen künftig auch komplexere Befunde in einer einzelnen KIM-Mail verschickt und die E-Mail-Flut signifikant eingedämmt werden können.

Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) sowie etliche Hersteller von KIM-Lösungen empfehlen unter anderem deshalb einen raschen Wechsel zur neuen Version. Ab Oktober ist eine Verwendung von KIM 1.0 zwar technisch betrachtet weiterhin möglich – rechtlich betrachtet ist es jedoch nicht mehr gestattet. Leistungserbringer sind daher dazu angehalten den Wechsel möglichst zeitnah umzusetzen.

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