Gesundheits-Digitalagentur-Gesetz GDAG: Mehr Beteiligung, mehr Nutzerfreundlichkeit

Von Natalie Ziebolz 2 min Lesedauer

Anbieter zum Thema

Die Gematik soll zur „Digitalagentur Gesundheit“ umgebaut und dem Gesundheitswesen somit ein zentrales Organ für die Steuerung der digitalen Transformation gegeben werden. Nun liegt der erste Entwurf des Bundesministeriums für Gesundheit für das Gesetz zur Schaffung einer Digitalagentur für Gesundheit vor.

Nachdem der Entwurf eines Gesetzes zur Schaffung einer Digitalagentur für Gesundheit vom Kabinett beschlossen wurde, findet die erste Beratung im Bundestag statt.(Bild:  Sikov – stock.adobe.com)
Nachdem der Entwurf eines Gesetzes zur Schaffung einer Digitalagentur für Gesundheit vom Kabinett beschlossen wurde, findet die erste Beratung im Bundestag statt.
(Bild: Sikov – stock.adobe.com)

Angekündigt hatte Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach die Umstrukturierung der Gematik zur „Digitalagentur Gesundheit“ bereits, mit dem Referentenentwurf für ein Gesundheits-Digitalagentur-Gesetz (GDAG) wurde nun der erste Schritt in diese Richtung getan. Das Ziel ist eine dynamische Organisation, die durch mehr Befugnisse und eine verbesserte Steuerung eine effizientere und zukunftsfähige Gesundheitsversorgung gewährleisten soll.

Gemäß dem Referentenentwurf soll die Digitalagentur Gesundheit eine zentrale Rolle bei der Entwicklung und Bereitstellung digitaler Anwendungen im Gesundheitswesen übernehmen. Das bedeutet konkret, Anwendungen, bei denen Wettbewerb möglich ist, werden zwar von der Agentur spezifiziert, aber „in unterschiedlichen Abstufungen vom Markt entwickelt“. Für Komponenten die essenziell für die Gesundheitsversorgung sind ist ein kontrolliertes Marktmodell über Ausschreibungsverfahren geplant.

Die Nutzer im Fokus

Doch auch in puncto Nutzerfreundlichkeit soll die Digitalagentur Verbesserungen bringen: Hierfür soll sie in Bezug auf die Telematikinfrastruktur einerseits externe Stakeholder früher und strukturierter einbinden und andererseits verbindliche Standards für die Usability festlegen. Gleichzeitig soll das Kompetenzzentrum für Interoperabilität im Gesundheitswesen sicherstellen, dass die informationstechnische Systeme auf verschiedenen Ebenen miteinander kommunizieren können. „In Störungsfällen wird echte Handlungsfähigkeit hergestellt, die die Software Anbieter und Dienstleister in die Pflicht nimmt“, erklärt Matthias Mieves, MdB, zudem auf Linkedin.

Dr. Jens Baas, Vorstandsvorsitzender der Techniker Krankenkasse (TK) begrüßt diesen Schritt: „Damit digitale Anwendungen wie das E-Rezept und die elektronische Patientenakte wirklich im Praxisalltag ankommen und ihn verbessern, müssen sie verlässlich funktionieren und nutzerfreundlich sein. Nur dann werden sie von Ärztinnen und Ärzten sowie den Versicherten auch angenommen. Deshalb ist es richtig, dass die geplante Digitalagentur den Fokus auf die Nutzerfreundlichkeit legen soll“, erklärt er. Hier habe das deutsche Gesundheitswesen schließlich Nachholbedarf. Es könne nicht sein, dass Ärztinnen und Ärzte im hektischen Praxisalltag minutenlang warten müssen, bis sich Dokumente mit den Patientendaten öffnen.

„Es ist gut, dass die neue Digitalagentur nutzerfreundliche Standards definieren und Leistungserbringern und Krankenkassen als Ansprechpartner zur Seite stehen soll, damit alle gemeinsam die dringend nötige Digitalisierung des Gesundheitswesens schneller vorantreiben können“, erklärt er weiter. „Wichtig ist, dass sie künftig nicht mehr – wie zuletzt beim E-Rezept – selbst digitale Anwendungen entwickelt, sondern dies dem Markt überlässt.“

Hier können Sie den Referentenentwurf einsehen:

(ID:50034040)

Jetzt Newsletter abonnieren

Wöchentlich die wichtigsten Infos zur Digitalisierung im Gesundheitswesen

Mit Klick auf „Newsletter abonnieren“ erkläre ich mich mit der Verarbeitung und Nutzung meiner Daten gemäß Einwilligungserklärung (bitte aufklappen für Details) einverstanden und akzeptiere die Nutzungsbedingungen. Weitere Informationen finde ich in unserer Datenschutzerklärung. Die Einwilligungserklärung bezieht sich u. a. auf die Zusendung von redaktionellen Newslettern per E-Mail und auf den Datenabgleich zu Marketingzwecken mit ausgewählten Werbepartnern (z. B. LinkedIn, Google, Meta).

Aufklappen für Details zu Ihrer Einwilligung