ePA Gematik beschließt Erweiterung des Funktionsumfangs

Von Johannes Kapfer 1 min Lesedauer

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Die elektronische Patientenakte (ePA) gilt gemeinhin als digitalisierungstreibendes Element im Gesundheitswesen. Nun haben die Gesellschafter der Gematik die Spezifikationen zur funktionellen Erweiterung der ePA beschlossen. Der neue Umfang soll iterativ bereits im kommenden Jahr ausgerollt werden.

Die elektronische Patientenakte sammelt sämtliche medizinischen Daten des jeweiligen Versicherten und stellt diese bedarfsgerecht den Behandelnden zur Verfügung.(Bild: ©  Andrea Gaitanides - stock.adobe.com)
Die elektronische Patientenakte sammelt sämtliche medizinischen Daten des jeweiligen Versicherten und stellt diese bedarfsgerecht den Behandelnden zur Verfügung.
(Bild: © Andrea Gaitanides - stock.adobe.com)

Mit der Digitalisierung verhält es sich wie mit dem Lernen. Bei beidem handelt es sich um einen fortdauernden Prozess, welcher an und für sich niemals abgeschlossen sein kann. Umso wichtiger ist es, dass bereits bestehende, digitale Systeme – wie die ePA – ständig verbessert werden und an Funktionsumfang gewinnen. Jegliche Änderungen müssen jedoch vor der Implementierung von der Gematik durchgewunken und vor allem zertifiziert werden.

Am 10. September dieses Jahres sind die Gesellschafter der Gematik turnusmäßig zusammengekommen und haben wichtige Schritte für die Weiterentwicklung der ePA beschlossen. Dazu zählen eine Erweiterung des digital gestützten Medikationsprozesses (dgMP) um den elektronischen Medikationsplan (eMP) sowie die Möglichkeit für Versicherte, bei neuen Zugriffen auf ihre ePA Push-Benachrichtigungen über ihre jeweilige Krankenkassen-App zu erhalten. In einer weiteren Ausbaustufe ist künftig die Umsetzung einer Volltextsuche sowie die Datenausleitung zu Forschungszwecken an das Forschungsdatenzentrum Gesundheit vorgesehen.

Die neuen Funktionen sollen – laut Aussagen der Gematik – nach einer Erprobung in den Modellregionen bereits ab 2026 in die Fläche ausgerollt werden. Der gesamte, nun beschlossene Funktionsumfang soll bis zum ersten Quartal 2027 allen Versicherten zur Verfügung stehen.

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