Baden-Württemberg Gemeinsame Erklärung zu Digitalisierung in Langzeitpflege

Von Stephan Augsten 3 min Lesedauer

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Im Baden-Württembergischen Gesundheitswesen wollen alle Akteure gemeinsam die digitale Transformation in der Langzeitpflege voranzutreiben, wie aus einer Gemeinsamen Erklärung hervorgeht. Automatisierte Prozesse, bessere Vernetzung und smarte Hilfsmittel sollen dabei die Fachkräfte zu entlasten.

Baden-Württemberg hat mit zahlreichen Partnern eine gemeinsame Erklärung zur Digitalisierung in der Langzeitpflege abgegeben.(Bild:  frei lizenziert / Pexels)
Baden-Württemberg hat mit zahlreichen Partnern eine gemeinsame Erklärung zur Digitalisierung in der Langzeitpflege abgegeben.
(Bild: frei lizenziert / Pexels)

Baden-Württemberg verstärkt seine Bemühungen um die Digitalisierung in der Pflege. Das Land hat in Abstimmung mit Pflegekassen, Leistungserbringerverbänden, Hochschulen und weiteren Partnern eine gemeinsame Erklärung zur Digitalisierung in der Langzeitpflege veröffentlicht. Diese bündelt erstmals das Engagement aller relevanten Akteure im Land.

Die Initiative richtet sich an eine große Zielgruppe, wie das Land Baden-Württemberg unterstreicht: Rund 625.000 Menschen in Baden-Württemberg sind demnach auf Pflege angewiesen. Über 85 Prozent davon werden zuhause versorgt, häufig von Angehörigen und ambulanten Diensten. Knapp 1.300 ambulante Dienste und über 2.000 stationäre Einrichtungen tragen die Versorgung. Prognosen gehen davon aus, dass die Zahl der Pflegebedürftigen bis 2060 auf über 800.000 ansteigen wird.

„Die digitale Transformation ist ein Schlüssel, um die Langzeitpflege zukunftssicher zu machen“, sagte Minister für Soziales, Gesundheit und Integration Manne Lucha. „Wir wollen, dass pflegebedürftige Menschen bestmöglich versorgt werden und dass Pflegende mehr Zeit für die eigentliche Betreuung haben statt für Bürokratie.“ Die Digitalisierung könne helfen, Sektorengrenzen zu überwinden, Arbeitsabläufe zu verbessern und Angehörige besser einzubinden.

Die gemeinsame Erklärung definiert vier zentrale Ziele: Die Stärkung von Pflegebedürftigen durch mehr Selbstständigkeit und Teilhabe, die Entlastung von Pflegefachpersonen durch vereinfachte Prozesse und bessere Arbeitsbedingungen, die Unterstützung pflegender Angehöriger sowie eine verbesserte sektorenübergreifende Zusammenarbeit zwischen Pflegeeinrichtungen, Hausärzten, Kliniken und Apotheken.

Sechs Handlungsfelder im Fokus

Die Erklärung benennt sechs konkrete Handlungsfelder: Digitale Teilhabe, Digitale Kompetenzen, Innovationen und Vernetzung, Digitale Prozesse, Sektorenübergreifende Kommunikation und Finanzierung. Bei der digitalen Teilhabe geht es um die WLAN-Bereitstellung in Pflegeeinrichtungen sowie Technikberatung und Nutzungsbefähigung von Pflegebedürftigen und Angehörigen. Mitarbeitende in Pflegeeinrichtungen sollen ebenfalls gezielt geschult werden. Das Landeskompetenzzentrum Pflege & Digitalisierung unterstützt dabei.

Mit Blick auf den Einsatz von Innovationen stehen sprachgestützte Dokumentation, soziale Robotik und die elektronische Patientenakte im Mittelpunkt. Diese neuen Technologien sollen sicher und sinnvoll integriert werden. Ebenso wurde sich darauf verständigt, die Kommunikation durch die Einbindung aller Akteure in die Telematikinfrastruktur zu verbessern, um die Nutzung von E-Rezept, elektronischer Patientenakte und sektorenübergreifenden TI-Messenger-Diensten zu forcieren. Damit dies gewährleistet ist, steht auch die sektorenübergreifende Kommunikation im Fokus: Alle Akteure sollen über einen leistungsstarken Zugang zum Internet verfügen. Die Partner unterstützen zudem die Nutzung des E-Mail-Dienstes KIM (Kommunikation im Medizinwesen).

Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der Finanzierung. Bestehende Fördermöglichkeiten des Landes und der Selbstverwaltung werden ausgeschöpft. Die Möglichkeiten, die über § 8 Abs. 8 SGB XI zur Finanzierung der Digitalisierung in der Langzeitpflege sowie zur TI-Refinanzierung nach § 106 SGB XI bestehen, sollen genutzt werden. Das Land finanziert Innovationen in Form von Förderprojekten sowie durch die Unterstützungsstruktur des Landeskompetenzzentrums.

Evaluation und einheitliche Standards

Bei den digitalen Prozessen haben sich die Partner auf eine Evaluation von Geschäftsprozessen vor der Einführung von Softwaresystemen geeinigt. Mithilfe einheitlicher Standards und interoperabler Systeme eine medienbruchfreie digitale Umgebung geschaffen werden, die zum Bürokratieabbau und zur Qualitätssteigerung beitragen kann.

Minister Lucha betonte: „Diese Erklärung ist ein starkes Zeichen für Zusammenarbeit, für Verantwortung und für Fortschritt. Wer pflegt, verdient unsere höchste Wertschätzung und Unterstützung. Mit Digitalisierung alleine lösen wir den Pflegenotstand nicht – aber sie hilft, Zeit zu gewinnen, Menschen zu entlasten und Qualität zu sichern.“

Die Erklärung wurde von über 30 Partnern unterzeichnet, darunter das Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration, Pflegekassen wie AOK und IKK classic, Verbände wie der Deutsche Berufsverband für Pflegeberufe und die Evangelische Heimstiftung sowie Hochschulen wie die Hochschule Furtwangen und das Universitätsklinikum Tübingen.

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