Gesundheits-IT-Interoperabilitäts-Governance-Verordnung „Gesundheitsdaten sind Schätze, die wir nutzbar machen müssen“

Von Natalie Ziebolz 2 min Lesedauer

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Die Gesundheits-IT-Interoperabilitäts-Governance-Verordnung wird aktuell überarbeitet, um darin die Neuerungen des Digital-Gesetzes zu berücksichtigen. Im Zuge dessen fordert der BVMed Verbesserungen, die vor allem auf die Interoperabilität über die Grenzen hinweg abzielen.

Durch die Nutzung von Gesundheitsdaten auch über Ländergrenen hinweg erhofft man sich unter anderem, seltene Krankheiten besser erforschen zu können.(Bild:  mh.desing – stock.adobe.com)
Durch die Nutzung von Gesundheitsdaten auch über Ländergrenen hinweg erhofft man sich unter anderem, seltene Krankheiten besser erforschen zu können.
(Bild: mh.desing – stock.adobe.com)

Der Bundesverband Medizintechnologie (BVMed) hat in einer Stellungnahme zum Referentenentwurf der Gesundheits-IT-Interoperabilitäts-Governance-Verordnung (GIGV) das Bestreben der Bundesregierung begrüßt, die Interoperabilität von Daten im Gesundheitswesen zu verbessern. BVMed-Digitalexpertin Natalie Gladkov betonte: „Gesundheitsdaten sind Schätze, die wir nutzbar machen müssen. Nicht nur national, sondern auch europäisch. Bei der Festlegung von Standards fordern wir deshalb, international anerkannten Standards den Vorrang zu geben.“ Gleichzeitig setzt sich der BVMed dafür ein, Daten, die über die TI oder die ePA ausgetauscht werden, verfügbar zu machen – national, aber über den Gesundheitsdatenraum (EHDS) auch über die Grenzen hinweg.

Gesundheits-IT-Interoperabilitäts-Governance-Verordnung (GIGV)

Die GIGV, erstmals im Jahr 2021 verabschiedet, spielt eine entscheidende Rolle bei der Interoperabilität der IT-Systeme im Gesundheitswesen. Anfang 2024 wurde mit dem Digital-Gesetz (DigiG) eine Weiterentwicklung der Strukturen und Prozesse beschlossen, die nun mit der Überarbeitung der GIGV umgesetzt werden sollen. Der BVMed betont in seiner Stellungnahme die Bedeutung der Nutzung international anerkannter Standards, um die Daten EU-weit durch den Europäischen Gesundheitsdatenraum (EHDS) zugänglich und nutzbar zu machen.

Hier können Sie das Gesetz einsehen:

GIGV

Konkret fordert der BVMed daher eine Anpassung etwa des §1 „Zweck der Verordnung“. Hier soll nicht mehr nur auf „die vernetzte Zusammenarbeit von Leistungserbringenden“ verwiesen, sondern stattdessen „die Durchgängigkeit von sinnvollen Datenflüssen für die Versorgung von Patienten“ in den Mittelpunkt gerückt werden. Dadurch werde der Zweck der Verordnung weniger eingeengt.

Darüber hinaus werden beispielsweise auch der IOP-Expertenkreis und die Wissensplattform für Interoperabilität und Cybersicherheit im Gesundheitswesen thematisiert. So solle dem BVMed nach etwa §6 Absatz Nummer 11 des Referentenentwurfs ergänzt werden, um einen höheren Sicherheitsstandard zu erreichen. „Neben dem C5-Testat gibt es schon heute internationale Alternativen, wie die ISO 27001, die ein gleich- oder höherwertiger Standard zum C5-Testat darstellt. Diese Standards sollten deshalb unmittelbar im Rahmen der Wissensplattform aufgelistet und veröffentlicht werden“, heißt es in der Begründung dazu.

Die vollständige Stellungnahme des BVMed kann hier abgerufen werden:

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