Innovationsfonds beim G-BA Neue Versorgungsformen – jetzt Förderung beantragen

Von Nicola Hauptmann 1 min Lesedauer

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Neues Jahr, neue Förderchance: Gleich vier Förderungen im Bereich neue Versorgungsformen offeriert der Innovationsausschuss des G-BA.

Mit dem Digital-Gesetz wurde auch die Förderung von Projekten zu neuen Versorgungsformen im einstufigen Verfahren möglich – dazu gibt es zwei aktuelle Förderbekanntmachungen.(© magele-picture – stock.adobe.com)
Mit dem Digital-Gesetz wurde auch die Förderung von Projekten zu neuen Versorgungsformen im einstufigen Verfahren möglich – dazu gibt es zwei aktuelle Förderbekanntmachungen.
(© magele-picture – stock.adobe.com)

Der Innovationsausschuss beim Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) fördert regelmäßig Forschungsprojekte zu neuen Versorgungsformen – Projekte, die mit innovativen Prozessen und Strukturen die Sektorentrennung überwinden oder innersektorale Schnittstellen optimieren wollen. Antragsteller haben die Wahl zwischen vier Förderprogrammen, jeweils zwei im zweistufigen und im einstufigen Verfahren.

Für Projekte im zweistufigen Förderverfahren können Antragsteller ihre Ideenskizzen bis 15. April 2025 einreichen, entweder im Rahmen der themenspezifischen Förderbekanntmachung zu den Themen:

  • Frauengesundheit
  • Einbindung von KI-Systemen in Versorgungsstrukturen und -prozesse
  • Demenzielle Erkrankungen in der ambulanten Versorgung
  • Multimodale Schmerztherapie in der ambulanten Versorgung
  • Stärkung der Kinder- und Jugendgesundheit

oder im themenoffenen Bereich.

Aus den Einreichungen wird der Innovationsausschuss voraussichtlich im 4. Quartal 2025 diejenigen Ideenskizzen auswählen, deren Konzeptentwicklungsphase (Ausarbeitung zum Vollantrag) bis zu 6 Monate mit bis zu 75.000 Euro gefördert werden.

Einstufige Förderverfahren

Schneller geht es bei den einstufigen Förderprojekten: Anträge für Projekte im einstufig langen Förderverfahren über 36 (max. 48) Monate Laufzeit sind bis zum 6. Mai zu stellen. Auch hier entscheidet der Innovationsausschuss voraussichtlich im 4. Quartal 2025 über die Anträge.

Bewerbungen für Projekte im einstufig kurzen Verfahren können fortlaufend eingereicht werden, bis die im Haushaltsjahr zur Verfügung stehenden Mittel von 20 Mio. Euro ausgeschöpft sind. Der Innovationsausschuss entscheidet hier in „regelmäßigen Abständen“ über die Förderung. Die Themen der aktuellen einstufigen Förderungen sind jeweils offen.

Informationen und Webinar

Alle Unterlagen und Informationen finden Interessierte auf der Website des G-BA. Eine vergleichende Übersicht zu den verschiedenen Antragsverfahren soll bei der Entscheidung helfen. Darüber hinaus bietet der Projektträger DLR am 11. Februar 2025 um 11.00 Uhr eine virtuelle Informationsveranstaltung an.

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