Kosten im Gesundheitswesen Novellierung der Gebührenordnung im Bundestag behandelt

Von Johannes Kapfer 1 min Lesedauer

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Alles ist teurer geworden. Seit Jahren wurde die Gebührenordnung für Ärztinnen und Ärzte nicht an die Realkosten angeglichen. Die CDU/CSU Fraktion im Bundestag hat diesbezüglich einen Antrag eingebracht, der nun diskutiert wurde.

Die aktuell gültigen Gebührenordnungen im Gesundheitswesen stammen zum Teil noch aus den späten 1980er Jahren.(©  everythingpossible - stock.adobe.com)
Die aktuell gültigen Gebührenordnungen im Gesundheitswesen stammen zum Teil noch aus den späten 1980er Jahren.
(© everythingpossible - stock.adobe.com)

Im Healthcare-Sektor ist Geld stets Mangelware. Steigende Personalkosten, Mieten und weitere Fixkosten stehen seit Jahren unveränderten Gebührenordnungen gegenüber. Dieses Ungleichgewicht ist Hauptbestandteil eines Antrags der Unionsfraktion im Bundestag vom vergangenen Sommer. Wörtlich heißt es darin: „Die aktuell gültige Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ), die als Rechtsverordnung der Bundesregierung erlassen wurde, stammt im Wesentlichen aus dem Jahr 1982 und wurde 1996 lediglich teilnovelliert.“ Im Jahr 2020 seien lediglich drei Leistungen und Gebühren der ärztlichen Leichenschau angepasst worden. Die alten Gebührenordnungsziffern würden aus diesem Grund weder Leistungsinhalt und -umfang noch den damit verbundenen Aufwand adäquat abbilden. Auch die Gebührenordnung für Zahnärzte hätte mittlerweile seit über 30 Jahren – mit marginalen Anpassungen im Jahre 2011 – Bestand. Über 160 Leistungen aus dem zahnärztlichen Spektrum seinen darin nicht aufgeführt. Erbrachte Leistungen, die nicht in den Gebührenordnungen aufgeführt sind, müssen – Stand jetzt – über sogenannte Analogbewertungen abgerechnet werden. Die Fraktion der CDU und CSU betont, dass man jungen Ärztinnen und Ärzten aus diesem Grund keinerlei Anreize bieten würde sich niederzulassen.

In einer Anhörung im Bundestag betonten zahlreiche Expertinnen und Experten am Donnerstag, dass eine Anpassung der Gebührenordnungen längst überfällig sei und darüber hinaus ein wichtiges Signal an die kommende Generation von Ärztinnen und Ärzten senden würde. Darüber hinaus wurde empfohlen, dass zukünftige Änderungen dynamischer und an die realen Kosten im Gesundheitswesen angepasst stattfinden sollen.

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