ePA-Petition zur Opt-out-Regelung Schweigepflicht in Gefahr?
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Dass die elektronische Patientenakte (ePA) künftig allen Versicherten erstmal automatisch zur Verfügung gestellt wird und diese aktiv der Nutzung widersprechen müssen, sorgt immer wieder für Diskussionen. Nun hat es sogar eine Petition gegen die sogenannte Opt-out-Regelung vor den Petitionsausschuss des Bundestags geschafft.

Kernaspekt des Digitalgesetzes ist die Einführung der ePA als Opt-out-Variante. Doch genau hier gibt es einigen Widerstand – auch in der Ärzteschaft. Dabei bringt die ePA diesen laut Edgar Franke, Parlamentarischer Staatssekretär im Bundesgesundheitsministerium (BMG), einige Vorteile. So könnten Ärzte ihre medizinischen Entscheidungen auf einer besseren Datengrundlage treffen. Auch könnten unnötige und belastende Mehrfachuntersuchungen vermieden und unerwünschte Wechselwirkungen durch Arzneimittel frühzeitig erkannt werden.
Zur Sprache kam das Thema während einer öffentlichen Sitzung des Petitionsausschusses am Montag, denn die Allgemeinmedizinerin Simone Connearn hatte sich mit einer Petition an den Bundestag gewandt. Darin heißt es, das die Verpflichtung, medizinische Daten in der Akte zu hinterlegen, einer Abschaffung der Schweigepflicht gleichkäme. „Private Gedanken und persönliche Informationen, die im vertrauensvollen Arztgespräch geäußert werden, gehören nicht in einen zentralen Speicher“, so Connearn. Zentrale Datenspeicher seien niemals sicher. Deswegen dürfe es keine zentrale Speicherung der Krankheitsdaten von 80 Millionen Bundesbürgern in einer elektronischen Patientenakte ohne ausdrückliche Einwilligung der Betroffenen geben. Diesen Aspekt betonte sie auch nochmals vor dem Ausschuss. Es gehe dabei um informelle Selbstbestimmung.
Psychotherapeut Andreas Meißner erklärte vor dem Ausschuss, dass man nicht von Freiwilligkeit sprechen könne, da die „überrumpelten Patienten“ zumeist nicht aktiv widersprechen würden, da sie von der Möglichkeit meist nichts mitbekämen. „Das wissen Sie so gut wie ich“, so Meißner. Die Ärzteschaft wolle die Digitalisierung, betonte er jedoch. „Wir wollen sichere digitale Verbindungen, um Befunde schnell zu übermitteln.“ Ärzte und Patienten dürften jedoch nicht zu Datenlieferanten umfunktioniert werden.
Eine Vertreterin des BMG erklärte hingegen, dass die Versicherten vorab über die Widerspruchsrecht informiert und aufgeklärt würden. Auch gebe es eine Frist, in der sie die Nutzung überdenken und anschließend eine Entscheidung für oder gegen die ePA treffen könnten. Die vorgesehenen Widerspruchsregelungen seien einfach und könnten von den Patienten barrierefrei wahrgenommen werden. Weder seien dafür besondere technische Kenntnisse nötig noch die Nutzung einer ePA-App, hieß es.
Was die Sicherheit der Daten angeht, so verwies das BMG auf die verschlüsselte Übertragung. Potenzielle Angreifer hätten keinen Zugriff auf die sensiblen Gesundheitsdaten, so die Ministeriumsvertreterin. Der Zugriff auf die Daten werde auch nur den an der konkreten Behandlung beteiligten Leistungserbringer ermöglicht. Zudem werde jeder Zugriff auf die ePA protokolliert.
Dass die für Forschungszwecke verwendeten Daten pseudonymisiert werden sollen, überzeugte Connearn nicht. Wenn Daten ohne Namen, aber mit Postleitzahl und Geburtsdatum weitergegeben würden, seien sie sehr wohl zurückverfolgbar. Sie blieb daher bei ihrer ursprünglichen Einschätzung.
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