Eckpunktepapier: Wege zur Optimierung von DiGA Vier Jahre „Apps auf Rezept“

Von Serina Sonsalla 2 min Lesedauer

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Seit vier Jahren sind digitale Gesundheitsanwendungen (DiGA) Teil der gesetzlichen Krankenversicherung. Trotz des Potenzials, die medizinische Versorgung zu verbessern, fehlt es bisher an Akzeptanz bei Ärzten und Versicherten. Der Verband der Ersatzkassen (vdek) fordert deshalb Korrekturen, um den Nutzen zu steigern und hat ein Eckpunktepapier verfasst.

Ab 1. Januar 2025 soll die Verordnung von DiGA – so wie beim eRezept – nur noch elektronisch erfolgen.(©  MiraCle72 – stock.adobe.com / KI-generiert)
Ab 1. Januar 2025 soll die Verordnung von DiGA – so wie beim eRezept – nur noch elektronisch erfolgen.
(© MiraCle72 – stock.adobe.com / KI-generiert)

Seit 4 Jahren gibt es nun digitale Gesundheitsanwendungen (DiGA): Am 6. Oktober 2020 ging nämlich das DiGA-Verzeichnis an den Start. Seitdem können Ärzte und Psychotherapeuten „Apps auf Rezept“ verordnen. Allerdings stoßen DiGA bisher weder bei Versicherten noch bei den Verschreibern auf große Akzeptanz. Ein Eckpunktepapier verspricht, mehr Potenziale zu erschließen.

Wie steht es um die DiGA bisher?

Mittlerweile gibt es über 50 Anwendungen. Dabei handelt es sich um Apps oder Online-Plattformen, die Versicherte bei der Erkennung und Behandlung von Krankheiten unterstützen. Der gesetzliche Anspruch auf Gesundheitsapps sowie Videosprechstunden wurde mit dem „Digitale-Versorgung-Gesetz“ geschaffen, und unter bestimmten Voraussetzungen ist ihre Nutzung kostenlos. Denn die gesetzliche Krankenkasse übernimmt die Kosten, bei ärztlicher Entscheidung (Rezept-Ausstellung) oder bei Genehmigung durch die Krankenkasse (Antragstellung). Vorher prüft das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) die Anwendungen unter anderem auf Benutzerfreundlichkeit, Datenschutz und Versorgungseffekt. Danach werden diese in das Verzeichnis aufgenommen, das stetig erweitert wird. Bis heute wurden so mehr als 375.000 Freischaltcodes von den Ersatzkassen an die Versicherten ausgestellt.

Dennoch: Digitale Gesundheitsanwendungen finden immer noch nicht die notwendige Akzeptanz – weder bei den Versicherten, noch bei den Ausstellern. Um das zu ändern, hat der Verband der Ersatzkassen (vdek) Vorschläge in einem Eckpunktepapier zusammengefasst. Ulrike Elsner, Vorstandsvorsitzende bei vdek sagte dazu Folgendes:„Der DiGA-Start vor vier Jahren war ein positives Signal für die Digitalisierung des Gesundheitswesens in Deutschland. Um die Potenziale der DiGA auszuschöpfen, sollten allerdings ihre Nutzungsmöglichkeiten erweitert und zugleich notwendige Korrekturen im Hinblick auf Preisgestaltung, Zugang und Zulassung unternommen werden.”

Vorschläge aus dem vdek-Eckpunktepapier

  • 1. Mehr Einbindung in bestehende Versorgungsprozesse:
    Eine frühzeitige Einbindung der gemeinsamen Selbstverwaltung in den Zulassungsprozessen könnte die Akzeptanz steigern. Da diese bisher noch gering ausfällt, sollten Apps auch stärker in bestehende Behandlungsprozesse eingebunden werden, z. B. durch medizinische Leitlinien.
  • 2. Mehr Planungssicherheit in der Preisgestaltung:
    Für mehr Planungssicherheit in der Preisgestaltung, sowohl für die GKV als auch für DiGA-Hersteller, sollten die Preise frühzeitig verhandelt werden und ab Aufnahme der Anwendung ins DiGA-Verzeichnis gelten. Zu einer faireren Vergütung von DiGA würde außerdem die Einführung einer zweiwöchigen Testphase für Versicherte beitragen. Diese Testphase wäre auch aufgrund der hohen Abbruchsquote empfehlenswert.
  • 3. Unsicherheiten beim Zugang von DiGA abbauen:
    Freischaltcodes sollten abgeschafft werden: Denn für jede verordnete DiGA muss innerhalb von zwei Tagen ein Freischaltcode zur Verfügung stehen, doch die Brieflaufzeit erschwert auch die Fristeinhaltung. Außerdem bestehen Unklarheiten zu aktuellen Informationen, Preisen und Funktionen: Das Verzeichnis gibt veraltete Preismodelle wieder und missachtet Altersgrenzen bei DiGA-Verordnungen.

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