Definitionen Was ist das Digitale-Versorgung-Gesetz (DVG)?

Redakteur: Manfred Klein

Mit dem Digitale-Versorgung-Gesetz (DVG) treiben die Regierung und das Parlament die Digitalisierung im medizinischen Bereich voran. Zu den wesentlichen Inhalten zählen die Einführung der elektronischen Patientenakte und die Förderung der Telemedizin.

DVG als Motor von eHealth
DVG als Motor von eHealth
(© aga7ta – Fotolia)

Das Bundeskabinett beschloss im Juli 2019 den Entwurf für das Digitale-Versorgung-Gesetz, in der Folge behandelten der Bundesrat und der Bundestag die Vorschläge. Das Gesetz sieht vor, in vielfältigen Aspekten die Vorteile des digitalen Fortschritts zu nutzen. Vier Punkte stechen heraus:

  • 1. verpflichtende Einführung der elektronischen Patientenakte,
  • 2. Erleichterung von Video-Sprechstunden,
  • 3. Kostenübernahme für Gesundheits-Apps,
  • 4. Ausbau der Telematik-Infrastruktur.

Elektronische Patientenakte

Bis zum 1. Januar 2021 müssen Krankenkassen ihren Versicherten eine elektronische Patientenakte (ePa) anbieten. Zugleich verpflichtet der Staat Ärzte und Krankenhäuser, alle relevanten Daten in diese Akte einzutragen. Das Ziel ist, den Austausch von Informationen zu professionalisieren. Ein Arzt im Krankenhaus erkennt dann zum Beispiel mit einem Blick in die ePa die medizinische Vorgeschichte des Patienten. Er muss sich nicht auf die Aussagen des Patienten verlassen, er muss auch nicht telefonisch mit dem Hausarzt oder einem Facharzt Kontakt aufnehmen.

Telemedizinische Angebote

Unter telemedizinischen Angeboten verstehen die Regierung und der Gesetzgeber insbesondere Video-Sprechstunden. Diese gibt es bereits, aber sie sollen ausgeweitet werden. Dazu soll beitragen, dass Ärzte künftig zu Beginn des Video-Chats darüber aufklären und Patienten ihre Einwilligung geben können. Bisher musste dies schriftlich oder persönlich erfolgen. Zusätzlich dürfen Ärzte fortan auf ihrer Homepage über diese Möglichkeit informieren. Die Verantwortlichen versprechen sich vor allem in ländlichen Gebieten mit langen Anreisewegen zu der nächsten Praxis Vorteile für Patienten. Ärzte sparen zudem die Fahrtzeit für Hausbesuche.

Gesundheits-Apps

Es sollen mit dem Digitale-Versorgung-Gesetz Gesundheits-Apps zum Einsatz kommen, Kranken­versicherungen müssen unter bestimmten Umständen die Kosten übernehmen. Ein Beispiel sind Apps, die zu den entsprechenden Zeitpunkten an die Einnahme von Medikamenten erinnern. Nach einer ersten Prüfung durch das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) folgt eine einjährige Testphase. In dieser Phase muss der Hersteller der APP dem Amt die Vorzüge nachweisen. Bestätigt die Behörde positive Effekte, verhandelt der Produzent anschließend mit dem Spitzenverband der gesetzlichen Krankenversicherungen über die Kostenhöhe.

Vernetzung durch Netzwerk-Infrastruktur

Der Ausbau der Telematik-Infrastruktur ist ein weiterer wichtiger Punkt im Digitale-Versorgung-Gesetz. Ärzte, Krankenhäuser und Apotheken müssen sich zu unterschiedlichen Fristen diesem Netzwerk anschließen. Damit streben Regierung und Gesetzgeber einen intensiveren und effizienteren Informationsaustausch an. Auch Berufsgruppen wie Hebammen und Einrichtungen wie Reha-Kliniken haben dank dieses Gesetzes die Option, von den Vorteilen der Telematik-Infrastruktur zu profitieren.

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