Elektronische Patientenakte Der Türöffner für die Digitalisierung

Von Johannes Kapfer 6 min Lesedauer

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Ab dem 15. Januar 2025 wird die elektronische Patientenakte (ePA) als Opt-Out-Variante für alle Versicherten der gesetzlichen Krankenkassen zur Verfügung stehen. Sebastian Mause von msg spricht im Interview über die Vorteile der ePA, über Datenhygiene und darüber, welche weiteren Entwicklungen im Gesundheitswesen zeitnah zu erwarten sind.

Die Digitalisierung des deutschen Gesundheitswesens setzt in erheblichem Maße auf den erfolgreichen Rollout der ePA.(©  HNFOTO - stock.adobe.com)
Die Digitalisierung des deutschen Gesundheitswesens setzt in erheblichem Maße auf den erfolgreichen Rollout der ePA.
(© HNFOTO - stock.adobe.com)

Welchen Stellenwert nimmt die elektronische Patientenakte – Ihrer Meinung nach – bei der Digitalisierung des Gesundheitswesens ein?

Mause: Die elektronische Patientenakte, kurz ePA, spielt eine zentrale Rolle in der Digitalisierung des deutschen Gesundheitswesens. Durch die sektorenübergreifende Vernetzung ermöglicht sie einen effizienten Austausch von Gesundheitsinformationen zwischen allen Beteiligten. Indem die ePA relevante Gesundheitsdaten strukturiert und umfassend erfasst, trägt sie dazu bei, die Behandlungsqualität zu verbessern, Doppeluntersuchungen zu vermeiden und die Patienten stärker einzubinden. Gleichzeitig bildet sie das Fundament für weitere digitale Innovationen und beschleunigt die Transformation des gesamten Gesundheitssektors. Ihre herausragende Bedeutung zeigt sich darin, dass die ePA oft als „Königsdisziplin” der digitalen Anwendungen bezeichnet wird.

Was bedeutet die „ePA für alle”, welche ab Mitte Januar 2025 bei den GKs verpflichtend eingeführt werden muss, für den Markt? Dient sie als Katalysator für weitere Digitalisierungsvorhaben?

Mause: Mit der ab Januar 2025 verpflichtenden Einführung der „ePA für alle“ steht der Gesundheitsmarkt vor einem Paradigmenwechsel. Die automatische Bereitstellung der ePA für alle gesetzlich Versicherten schafft eine digitale Infrastruktur, die eine breite Nutzung ermöglicht und dadurch Innovationen im E-Health-Bereich beschleunigt. Dieser Schritt setzt neue Standards für Interoperabilität und Datenaustausch, was letztlich allen Akteuren im Gesundheitssystem zugutekommt. Diese Initiative treibt die digitale Transformation des Gesundheitswesens spürbar voran und macht das Herzstück der Digitalisierung greifbar: eine Plattform, die die Versorgungsqualität signifikant verbessern und Effizienzsteigerungen realisieren kann.

Sebastian Mause ist Bereichsleiter bei der msg-Gruppe und verantwortet den Bereich Healthcare. Seine thematischen Schwerpunkte liegen bei der Telematikinfrastruktur und der elektronischen ­Patientenakte.(©  msg)
Sebastian Mause ist Bereichsleiter bei der msg-Gruppe und verantwortet den Bereich Healthcare. Seine thematischen Schwerpunkte liegen bei der Telematikinfrastruktur und der elektronischen ­Patientenakte.
(© msg)

Elektronische (Patienten)Akten müssen – wie ihre analogen Pendants – regelmäßig „auf Stand” gehalten werden. Das Einsehen oder gar das Korrigieren von ePAs vonseiten der Krankenkassen ist by design nicht vorgesehen. Insbesondere hochauflösende Befundbilder etc. könnten in Zukunft absurde Speicherbedarfe erzeugen. Gibt es Mechanismen, um „unkontrolliertes Wachstum” einzudämmen?

Mause: In unserer Branche gibt es verschiedene Maßnahmen, um das Wachstum des Speicherbedarfs in der ePA kontrolliert zu gestalten. So legen die Spezifikationen Vorgaben für Dateigrößen und Formate fest, und Archivierungskonzepte ermöglichen das Verschieben älterer oder weniger relevanter Daten in kostengünstigere Speicherbereiche. Zusätzlich helfen innovative Algorithmen dabei, redundante und veraltete Informationen zu identifizieren. Versicherte und Leistungserbringer sind zudem dazu angehalten, regelmäßig die Relevanz gespeicherter Daten zu überprüfen und nicht mehr benötigte Informationen zu entfernen. Diese Maßnahmen gewährleisten eine ausgewogene Balance zwischen umfassender Datenspeicherung und effizientem Speichermanagement.

Stimmen Sie sich mit Ihren Mitbewerbern hinsichtlich eines „kleinsten gemeinsamen Nenners”, also eines garantierten Mindeststandards im Leistungsumfang, ab? Falls ja, wie kann man sich solch ein Abstimmungsverfahren vorstellen? Diese Frage bitte unabhängig von den Richtlinien der gematik beantworten.

Mause: Ja, es gibt eine Abstimmung zwischen den Krankenkassen, um gemeinsame Mindeststandards für die ePA festzulegen – unabhängig von den Vorgaben der gematik. Diese Zusammenarbeit findet in Arbeitsgruppen unter der Leitung des GKV-Spitzenverbands statt, ebenso wie in informellen Branchentreffen und Fachkonferenzen. Ziel ist es, grundlegende Funktionalitäten und Serviceleistungen zu definieren, um Vergleichbarkeit und Qualitätsstandards sicherzustellen, – ohne den Wettbewerb einzuschränken. So entsteht ein stabiler Standard, auf dessen Basis sich die einzelnen Krankenkassen mit individuellen Angeboten positionieren können.

Trägt sich das Produkt ePA – finanziell betrachtet – selbst, oder ist es mehr als „Türöffner-Produkt” zu betrachten, welches weitere Investitionen vonseiten der Krankenkassen begünstigt?

Mause: In der Branche wird die ePA als strategische Investition betrachtet. Zwar deckt sie kurzfristig ihre Kosten nicht, da Entwicklungs- und Betriebskosten erheblich sind, doch langfristig erhoffen sich die Akteure Kosteneinsparungen durch effizientere Prozesse und eine verbesserte Behandlungsqualität. Zudem ist die ePA ein „Türöffner-Produkt”, das neue Chancen für digitale Innovationen und Geschäftsmodelle eröffnet. Sie ebnet den Weg für eine umfassende digitale Transformation des Gesundheitswesens und könnte langfristig zur Optimierung der Gesundheitsversorgung beitragen.

Gesundheitsdaten sind mit das höchste Gut der Bürgerinnen und Bürger. Inwiefern sind diese Daten von Ihrer Seite aus gegen den Zugriff Unbefugter abgesichert?

Mause: Der Schutz der Gesundheitsdaten in der ePA hat in der Branche höchste Priorität. Dafür kommen modernste Verschlüsselungstechnologien und umfassende Zugriffskontrollen zum Einsatz. Alle Daten werden in hochsicheren Rechenzentren gespeichert, die den strengsten Sicherheitsstandards entsprechen. Jeder Zugriff erfolgt nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Versicherten und wird lückenlos protokolliert. Regelmäßige Sicherheitsüberprüfungen und Penetrationstests gewährleisten, dass die Schutzmaßnahmen stets auf dem neuesten Stand sind. Die Kontrolle über die ePA und die darin gespeicherten Daten liegt allein in der Hand der Patientinnen und Patienten, die selbst entscheiden, welche Informationen gespeichert und wem sie zugänglich gemacht werden.

Können Versicherte ihre ePA bei einem Wechsel der Krankenkasse „mitnehmen”? Sind ePAs verschiedener Hersteller untereinander kompatibel?

Mause: Ja, Versicherte können ihre ePA bei einem Krankenkassenwechsel problemlos mitnehmen. Die Interoperabilität zwischen ePAs verschiedener Anbieter gewährleistet einheitliche Standards, was einen nahtlosen Datentransfer ermöglicht. So bleiben alle wichtigen Gesundheitsinformationen unabhängig vom Anbieter erhalten. Auch Zugriffsberechtigungen und Einstellungen, die der Versicherte festgelegt hat, werden übernommen. Diese Kompatibilität und Übertragbarkeit sind entscheidend für eine kontinuierliche Gesundheitsversorgung und für die langfristige Nutzbarkeit der ePA.

Die ePA für wirklich alle. Also auch für Privatpatienten? In welchem zeitlichen Kontext ist damit zu rechnen?

Mause: Auch für Privatversicherte ist die Einführung der ePA vorgesehen, jedoch in einem späteren Zeitrahmen. Der aktuelle Fokus liegt auf der Implementierung im Bereich der gesetzlichen Krankenversicherung, aber mittelfristig ist eine Ausweitung auf den privaten Versicherungssektor geplant. Das Ziel ist klar: Die ePA soll langfristig allen Versicherten in Deutschland zur Verfügung stehen. Der genaue Zeitpunkt hängt von technischen Entwicklungen und regulatorischen Anpassungen ab, doch die umfassende Integration bleibt das erklärte Ziel.

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Welche (gesetzlichen oder technischen) Hürden müssen bis zum flächendeckenden Roll-out der ePA für alle beseitigt werden?

Mause: Für den vollständigen Roll-out der ePA müssen noch einige Herausforderungen gemeistert werden. Gesetzliche Anpassungen im Datenschutzrecht sind erforderlich, um eine optimale ­Balance zwischen Datenverfügbarkeit und Datenschutz zu gewährleisten. Technisch stehen die Akteure vor der Aufgabe, die Inter­operabilität zwischen verschiedenen IT-Systemen zu verbessern und die Benutzerfreundlichkeit weiter zu steigern. Ebenso wichtig ist es, alle Beteiligten – insbesondere die Leistungserbringer – umfassend zu schulen und für den Umgang mit der ePA zu sensibilisieren. Die Integration bestehender Systeme und die Bewältigung großer Datenmengen sind weitere Hürden, die es zu überwinden gilt, um den vollen Nutzen der ePA auszuschöpfen.

In anderen Ländern, insbesondere im asiatischen Raum, gibt es eine „Nummer für alles”. Von der Steuernummer bis hin zur elektronischen Patientenakte sind dort sämtliche Bereiche des öffentlichen Lebens in einer Applikation gebündelt. Ist ein ähnliches Konzept – Ihrer Meinung nach – auch in Deutschland denkbar?

Mause: Ein solches Konzept ist in Deutschland derzeit schwer vorstellbar. Die starke Betonung des Datenschutzes und die föderale Struktur des Landes stehen einem zentralisierten Ansatz entgegen. Zudem gibt es historische und kulturelle Gründe, die in Deutschland zu einer eher zurückhaltenden Haltung gegenüber umfassender Datensammlung führen. Wahrscheinlicher ist eine stärkere Vernetzung einzelner Bereiche, wobei die Entscheidungsgewalt und Kontrolle über die Daten beim Bürger bleibt. Der Ansatz hierzulande zielt darauf ab, die Vorteile der Digitalisierung zu nutzen, ohne dabei die Privatsphäre der Bürger zu gefährden. Die ePA spiegelt diesen Grundsatz wider, da sie zwar umfassende Gesundheitsdaten bündelt, dem Nutzer jedoch die volle Kontrolle über seine Daten lässt.

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