Deutsche Gesellschaft für Innere Medizin DGIM fordert DiGA-Förderung

Von Nicola Hauptmann 2 min Lesedauer

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Die Deutsche Gesellschaft für Innere Medizin setzt sich für ein Umdenken bei DiGAs ein. In einer aktuellen Stellungnahme fordert sie Investitionen in Forschungsprogramme und Vergütungsanreize.

Die DGIM plädiert für Förderprogramme, da DiGA-Hersteller die hohen Aufwendungen für die nötigen Studien oft nicht allein stemmen können. (Bild: ©  Alina - stock.adobe.com / KI-generiert)
Die DGIM plädiert für Förderprogramme, da DiGA-Hersteller die hohen Aufwendungen für die nötigen Studien oft nicht allein stemmen können.
(Bild: © Alina - stock.adobe.com / KI-generiert)

Seit 2020 können hierzulande Digitale Gesundheitsanwendungen (DiGA) auf Rezept verordnet werden. Mit dem DiGA-Konzept habe Deutschland international Maßstäbe gesetzt, so Professor Dr. med. Georg Ertl, Generalsekretär der Deutschen Gesellschaft für Innere Medizin e. V. (DGIM). Allerdings blieben die Verordnungszahlen hinter den Erwartungen zurück, wie die DGIM in einer aktuellen Stellungnahme festhält. Mitte Oktober waren 56 Anwendungen im offiziellen Verzeichnis des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) gelistet. Hohe Kosten und unzureichend belegter Nutzen würden kritisiert.

„Damit DiGAs ihr Potenzial entfalten können, müssen ihre positiven Versorgungseffekte in methodisch hochwertigen klinischen Studien belegt werden“, dies sei jedoch für viele Hersteller, meist kleinere Unternehmen oder Start-ups, allein kaum zu stemmen, erklärte Professor Dr. med. Martin Möckel von der Charité – Universitätsmedizin Berlin. Er ist Vorsitzender der DGIM-Projektgruppe „DiGA/KI in Leitlinien“ und hat die Stellungnahme gemeinsam mit Professor Dr. med. Ivica Grgic (Zentrum für Innere Medizin und Institut für KI in der Medizin an der Philipps-Universität Marburg) für den DGIM-Vorstand verfasst.

Der verstärkte Forschungsbedarf betrifft demnach vor allem künftige Anwendungen höherer Risikoklassen. Eine Absenkung der Preise und damit der Kompensation durch die GKV birgt laut der DGIM-Stellungnahme das Risiko, dass zahlreiche Anwendungen in den unregulierten „HealthApp“-Markt zurückgedrängt werden. Die Innovation des DiGA-Konzepts mit seinen hohen Qualitätsstandards im Rahmen eines staatlichen Zulassungsverfahrens drohe verloren zu gehen.

Fördermechanismen etablieren

Als Lösung schlägt die DGIM Forschungsprogramme vor – etwa beim Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt oder beim Innovationsfonds, so dass die hohen Kosten für die Studien nicht mehr allein bei den Herstellern liegen. Im Gegensatz zu klassischen Medizinprodukten und Arzneimitteln, für die umfassende Fördermechanismen etabliert seien, existierten für DiGAs bislang keine gleichwertigen Programme, kritisiert die DGIM und verweist dabei auch auf die Bestimmungen des Innovationsfonds, nach denen Studien zum Nachweis positiver Versorgungseffekte im Rahmen von DiGA oder DiPA nicht förderfähig sind. Erst jüngste Initiativen, wie das ab 2026 startende Forschungsprojekt DEKODE unter Leitung des Hasso-Plattner-Instituts, adressierten diese Lücke – in diesem Fall mit der Entwicklung eines evidenzbasiertes Toolkit zur Förderung der langfristigen Nutzung digitaler Gesundheitsanwendungen. Nach Ansicht der DGIM sind Programme etwa im zweistelligen Millionen-Euro-Bereich erforderlich. Zudem müsse auch der höhere Aufwand für die Verordnung angemessen vergütet werden.

Kommentar: Eine Förderung über den Innovationsfonds könnte schwierig werden: Für das kommende Jahr hat die Bundesregierung die Kürzung des Innovationsfonds von 200 auf 100 Millionen Euro beschlossen, um die Kosten für die gesetzlichen Krankenkassen zu senken. (Diese werden 2026 von ihrer Verpflichtung zur Finanzierung des Innovationsfonds befreit.) Kritik an dieser Entscheidung kam von der DGTelemed.

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