Telematikinfrastruktur Eine Fristverlängerung und ein Abgesang

Von Johannes Kapfer 3 min Lesedauer

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Die gematik hat die Frist für den Austausch von elektronischen Heilberufsausweisen und Praxisausweisen mit RSA-Verschlüsselung um ein halbes Jahr verlängert. Grund sind Lieferengpässe bei den Kartenherstellern. Für ältere Konnektoren gilt die Verlängerung nicht.

Aufgrund von Lieferengpässen seitens der Hersteller schienen die Fristen für den Umtausch der RSA-verschlüsselten Praxis- und Heilberufsausweise ein Ding der Unmöglichkeit. Die gematik hat regulierend eingegriffen, um die Situation zunächst zu entschärfen.(Bild: ©  Kitreel - stock.adobe.com)
Aufgrund von Lieferengpässen seitens der Hersteller schienen die Fristen für den Umtausch der RSA-verschlüsselten Praxis- und Heilberufsausweise ein Ding der Unmöglichkeit. Die gematik hat regulierend eingegriffen, um die Situation zunächst zu entschärfen.
(Bild: © Kitreel - stock.adobe.com)

Die Umstellung der Telematikinfrastruktur auf das moderne ECC-Verschlüsselungsverfahren erweist sich als logistische Herausforderung für das deutsche Gesundheitswesen. Wie die Kassenärztliche Bundesvereinigung Mitte November mitteilte, wird die Frist für den Austausch von Arzt- und Praxisausweisen mit reiner RSA-Verschlüsselung nun bis zum 30. Juni 2026 verlängert. Für ältere Konnektoren gilt diese Gnadenfrist jedoch ausdrücklich nicht. Hier gilt weiterhin unumstößlich der Stichtag zum Jahresende 2025.

Die Verlängerung kommt indes nicht überraschend. Bereits in den vergangenen Wochen hatte die KBV eindringlich auf die angespannte Situation hingewiesen. Zehntausende Ärzte und Psychotherapeuten waren noch immer ohne die neuen Heilberufsausweise – mit ECC-Zertifikaten – ausgestattet. Die Produktions- und Lieferkapazitäten der Kartenhersteller reichten schlichtweg nicht aus, um alle betroffenen Praxen fristgerecht zu versorgen. Ohne diese Fristverlängerung wäre ab dem 1. Januar 2026 für viele Praxen das digitale Licht ausgegangen. In letzter Konsequenz würde dies bedeuten, dass keine E-Rezepte sowie keine elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen mehr ausgestellt werden könnten und darüber hinaus kein Zugang zur TI bestehen würde. Ein Szenario, welches das ohnehin fragile Vertrauen in die Digitalisierungsstrategie des Gesundheitswesens weiter angekratzt hätte.

Elektronische Heilberufsausweise und Praxisausweise mit RSA-Zertifikaten können – dank der neuen Regelung – noch ein halbes Jahr länger genutzt werden. Ab dem 1. Januar 2026 dürfen die Kartenhersteller allerdings nur noch ECC-fähige Karten ausgeben. Spätestens am 1. Juli 2026 ist dann endgültig Schluss mit der alten Technologie.

Anders sieht die Situation bei den Konnektoren aus. Hier bleibt die gematik hart. Ältere Geräte, die ausschließlich mit RSA arbeiten und typischerweise fünf Jahre oder älter sind, müssen unbedingt bis zum 31. Dezember 2025 ausgetauscht werden. Ab dem 1. Januar 2026 ist für diese „RSA-only“-Konnektoren technisch kein Zugang mehr zur Telematikinfrastruktur möglich. Eine Verlängerung der Zertifikate ist ausgeschlossen. Praxen, die hier bislang noch nicht aktiv geworden sind, sollten nun dringend handeln und bei ihren TI-Providern adäquaten Ersatz beschaffen.

Die Differenzierung zwischen Ausweisen und Konnektoren mag auf den ersten Blick unlogisch erscheinen, ergibt aber durchaus Sinn. Während die Verzögerung bei den Ausweisen primär auf Lieferengpässe der Hersteller zurückzuführen ist, liegt die Verantwortung für den Konnektor-Austausch bei den Praxen selbst und ihren Dienstleistern. Hier gab es ausreichend Vorlauf – die Ankündigung der Umstellung erfolgte bereits Anfang Juni 2025. Wer jetzt noch abwartet, riskiert ab Neujahr die „digitale Isolation“.

Komponente Frist für Austausch Hinweise
Konnektor (RSA-only) 31.12.2025 Austausch zwingend, sonst kein Zugang zur TI ab 1. Januar 2026.
PVS- / KIM-Update 31.12.2025 Auch das Praxisverwaltungssystem sowie der Kommunikationsdienst KIM werden auf das neue Verschlüsselungsverfahren umgestellt. Die Hersteller stellen diesbezüglich Software-Updates bereit. Einige haben das bereits erledigt, andere werden das Update zum Jahresende liefern.
Heilberufsausweis (eHBA, RSA) 30.06.2026 Austausch gegen ECC-fähigen Ausweis erforderlich, Nutzung bis 30.6.2026 weiter möglich.
Praxisausweis (SMC-B, RSA) 30.06.2026 Austausch gegen ECC-fähigen Ausweis erforderlich, Nutzung bis 30.6.2026 weiter möglich.
Gerätekarte für stationäre Kartenterminals (gSMC-KT) 31.12.2026 gSMC-KT der Generation 2.0 müssen gegen Karten der Generation 2.1. getauscht werden. Die gSMC-KT gibt dem Kartenterminal eine digitale Identität, um sich mit einem Konnektor verbinden zu können.

Was bedeutet das für die Praxis? Zunächst einmal Entwarnung für all jene, die noch auf ihre neuen Ausweise warten. Die Kartenhersteller haben nun ein weiteres halbes Jahr Zeit, die Versorgung sicherzustellen. Gleichzeitig sollten Praxisinhaber und IT-Verantwortliche die kommenden Wochen nutzen, um den Status ihrer Konnektoren zu überprüfen. Falls unklar sein sollte, ob das Gerät älter als fünf Jahre ist oder ausschließlich RSA unterstützt, führt kein Weg am sehr zeitnahen Austausch vorbei.

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