gematik eMedikationsplan soll die Arzneimitteltherapie verbessern
Seit 2016 haben Patienten, die dauerhaft mindestens drei auf Kassenrezept verordnete Arzneien einnehmen, einen Anspruch auf den bundeseinheitlichen Medikationsplan in Papierform. Laut der gematik sollen nun Ärzte und Apotheker die Möglichkeit haben, ihren Patienten einen digitalen Medikationsplan anzubieten. Dieser soll zur Verbesserung der Arzneimitteltherapiesicherheit beitragen.
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Nach den Angaben der gematik können Informationen zur medikamentösen Behandlung künftig freiwillig als eMedikationsplan auf der Gesundheitskarte gespeichert werden. Somit können Ärzte, Psychotherapeuten und Apotheker bei der Verordnung und Abgabe von Arzneimitteln nun alle notwendigen Angaben zu den Medikamenten, die ein Patient einnimmt, finden. Darüber hinaus trage er zur Verbesserung der Arzneimitteltherapiesicherheit bei, indem dort alle medikationsrelevanten Informationen gesammelt werden, um unerwünschte Wechselwirkungen zu vermeiden. Auch patientenindividuelle Parameter sollen berücksichtigt werden.
Die gematik weist darauf hin, dass nur Ärzte, Zahnärzte, Psychotherapeuten, Apotheker und deren Mitarbeiter diesen Medikationsplan lesen können. Hierfür benötigen sie das Einverständnis der Patienten, die durch die Eingabe der PIN darüber entscheiden wer Daten sehen, aktualisieren und speichern darf.
Der eMedikationsplan ist für folgende Situationen gedacht:
- Wenn neue Arzneimittel verordnet werden,
- in der Apotheke rezeptfreie Arzneimittel gekauft werden (Selbstmedikation),
- Informationen für die Ausstellung eines Wiederholungsrezepts benötigt werden,
- sich Einnahmezeitpunkt oder Dosis eines Arzneimittels ändern,
- die Anwendung eines Arzneimittels ausgesetzt wird,
- die Einnahme mehrerer Arzneimittel aufeinander abgestimmt werden muss bzw. wenn bei der Arzneimitteltherapie Allergien oder Unverträglichkeiten zu beachten sind,
- Nebenwirkungen auftreten und
- sich Handelsnamen von Arzneimittel ändern.
Mit der Speicherung auf der Gesundheitskarte werde nicht nur ein sektorenübergreifender Austausch umfassender Medikationsdaten eines Patienten möglich, sondern die Aktualisierung des Medikationsplans für den Arzt oder Apotheker sei erheblich leichter.
Zu den Daten des eMedikationsplans gehören:
- Patientenstammdaten: Name, Adresse und Geburtsdatum
- Medikationsrelevanten Daten: Allergien und Unverträglichkeiten
- Angaben zur Medikation: alle Arzneimittel, die ein Patient einnimmt
- Informationen zur Anwendung (Dosis, Zeitpunkt, Häufigkeit etc.). Dies umfasst sowohl die vom Arzt oder Zahnarzt verordneten Medikamente als auch Arzneimittel, die rezeptfrei in der Apotheke erworben wurden (Selbstmedikation). Zusätzlich sind Arzneimittel aufgeführt, die aktuell nicht mehr angewendet werden, die jedoch für die Überprüfung der Sicherheit der Arzneimitteltherapie durch den Arzt, Apotheker oder Zahnarzt relevant sein können.
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