Seit Inkrafttreten des Digitalen-Versorgungs-Gesetz (DVG) am 19. Dezember 2019 können sich Patienten digitale Gesundheitsanwendungen wie Apps vom Arzt verschreiben und von der Krankenkasse erstatten lassen. Das gilt jedoch nur für Anwendungen, die vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) auf Sicherheit, Funktionstauglichkeit, Qualität, Datensicherheit und Datenschutz geprüft und in das Verzeichnis aufgenommen wurden. Nun hat das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) in einem Entwurf festgelegt, welche Anforderungen die App-Hersteller erfüllen müssen.
Weiterlesen