TI-Anwendungen für Heilberufe Zweite Generation des eArztausweises zugelassen

Autor Julia Mutzbauer

Die Bundesärztekammer hat nun auch die Zulassung für die Ausgabe des elektronischen Heilberufsausweises der Generation 2 (eHBA G2) von medisign ausgesprochen. Mithilfe des eHBA G2 können Ärzte künftig alle notwendigen Funktionen für die Anwendung zur elektronischen Authentifizierung, Signatur und Verschlüsselung sowie zusätzlich eine kontaktlose Schnittstelle (NFC) nutzen.

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Mithilfe des neuen elektronischen Artzausweises (eArztausweis) von medisign können Ärzte eine kontaktlose Schnittstelle (NFC) nutzen
Mithilfe des neuen elektronischen Artzausweises (eArztausweis) von medisign können Ärzte eine kontaktlose Schnittstelle (NFC) nutzen
(© medisign)

Im Gegensatz zur bisherigen Variante eHBA G0 des elektronischen Arztausweises (eArztausweis) verfügt der eHBA G2 über eine kontaktlose Schnittstelle (NFC) und eine Stapelsignatur gemäß des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI). Außerdem benötigen Ärzte den neuen Ausweis zur Abrechnung von Anwendungen wie das Notfalldatenmanagement (NFDM).

Allgemeine Information zum eArztausweis

Der eArztausweis ist eine personenbezogene Chipkarte im Scheckkarten-Format. Neben seiner klassischen Funktion als Sichtausweis dient er den Ärzten auch als Zugangskarte in die digitale Welt der Gesundheitsversorgung. Dies ist notwendig, da der Gesetzgeber vorgegeben hat, dass ein Zugriff auf die Daten der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) grundsätzlich nur durch Berechtigte erfolgen darf. Je nach Anwendung sind dies Ärzte oder Apotheker. Daher müssen diese Berechtigten mit einem entsprechenden elektronischen Ausweis ausgestattet sein. Über die „qualifizierte elektronischen Signatur“ (QES) können zum Beispiel elektronische Arztbriefe, elektronische Rezepte, digitale Laborüberweisungen oder Notfalldaten rechtssicher digital unterzeichnet werden. Dabei ist die QES der händischen Unterschrift gleichgestellt. Im Vergleich zu allen anderen elektronischen Heilberufsausweisen (z. B. für Apotheker, Rettungsassistenten) verfügt der eArztausweis über die umfassendsten Zugriffsrechte.

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