DiGA Wenn das Betriebssystem über die Therapie entscheidet

Von Johannes Kapfer 2 min Lesedauer

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Rund 20 Millionen gesetzlich Versicherte können Digitale Gesundheitsanwendungen derzeit nicht nutzen – weil ihr Smartphone zu alt ist. Der Spitzenverband Digitale Gesundheitsversorgung warnt vor einer strukturellen Zugangshürde, die ausgerechnet die Schwächsten trifft.

Wenn das Smartphone zu alt ist, funktionieren darauf aktuelle Betriebssysteme nicht mehr. Diese werden jedoch für den korrekten Betrieb von DiGA vorausgesetzt.(Bild:  Gemini / KI-generiert)
Wenn das Smartphone zu alt ist, funktionieren darauf aktuelle Betriebssysteme nicht mehr. Diese werden jedoch für den korrekten Betrieb von DiGA vorausgesetzt.
(Bild: Gemini / KI-generiert)

Seit 1. Januar 2025 müssen alle DiGA die Technische Richtlinie TR-03161 des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) erfüllen. So schreibt es das Digitalisierungsgesetz (DigiG) vor. Das Ziel der Richtlinie war es ursprünglich, sensible Gesundheitsdaten besser zu schützen. Derzeit ist jedoch ein signifikanter Versorgungsausschluss als Nebenwirkung zu beobachten.

45 Prozent der Android-Nutzer betroffen

Konkret geht es um die Auslegung der Betriebssystem-Anforderungen. DiGA, die auf Geräten mit Android 13 oder älter laufen, werden vom BSI derzeit ablehnend bewertet. Als direktes Resultat verlieren diese Anwendungen ihren Platz im DiGA-Verzeichnis des BfArM oder werden gar nicht erst aufgenommen. Und bekanntlich erfolgt ohne Listung keine Erstattung durch die gesetzlichen Krankenversicherungen.

Dies betrifft derzeit eine verhältnismäßig große Anzahl von Geräten. Rund 45 Prozent der Android-Devices in Deutschland laufen – gemäß aktueller StatCounter-Daten vom März 2026 – unterhalb von Android 14 und sind damit nicht mehr für den Einsatz von DiGA zugelassen. Eine Auswertung unter 16 Mitgliedsunternehmen des Spitzenverbands Digitale Gesundheitsversorgung (SVDGV) bestätigt, dass mehr als ein Viertel der aktiven DiGA-Nutzer mit Android-Geräten bereits heute ausgeschlossen würden, wenn sie eine BSI-konforme Version neu installieren müssten.

Soziale Schieflage statt Versorgungsgerechtigkeit

Die Auswirkungen treffen freilich nicht alle gleich. Ältere Menschen jedoch nutzen ihre Geräte länger und wechseln diese seltener. In einkommensschwachen Haushalten werden Smartphones über viele Jahre hinweg verwendet. Ein Update auf neuere Betriebssystemversionen ist bei vielen Geräten technisch unmöglich – Betroffene müssten auf eigene Kosten ein neues Smartphone kaufen.

Damit entscheide nicht mehr der medizinische Bedarf über den Zugang zu evidenzbasierter Therapie, sondern die technische Ausstattung, kritisiert der SVDGV. Bereits heute würden Ärzte DiGA verordnen, die Patienten dann aber nicht einlösen könnten. Dies stehe im Widerspruch zur Digitalstrategie „Gemeinsam digital 2026“, die ein patientenzentriertes Gesundheitsökosystem für alle Bevölkerungsgruppen anstrebe.

Verband fordert Klarstellung vom Gesetzgeber

„Hier zeigt sich eine strukturelle Zugangshürde in der Versorgung: Technische Anforderungen führen dazu, dass ein erheblicher Teil der Versicherten DiGA nicht nutzen kann. Datensicherheit ist ein zentrales Ziel – sie darf den Zugang zur Versorgung jedoch nicht unverhältnismäßig einschränken“, sagt SVDGV-Vorstandsmitglied Dr. Christoph Twesten.

Der Verband fordert, dass aus der TR-03161 keine spezifischen Mindestanforderungen an aktuelle Betriebssystemversionen abgeleitet werden. Zudem verweist der SVDGV auf § 139e Absatz 10 SGB V. An dieser Stelle habe der Gesetzgeber ausdrücklich vorgesehen, dass Versicherte nach umfassender Information ein niedrigeres Sicherheitsniveau wählen können. Dieses Prinzip der informierten Selbstbestimmung müsse auch bei den Betriebssystem-Vorgaben gelten.

2025 wurden laut GKV-Spitzenverband 695.000 Freischaltcodes eingelöst – ein Plus von 63 Prozentpunkten gegenüber dem Vorjahreszeitraum. Aktuell sind 59 Anwendungen im BfArM-Verzeichnis gelistet. Die höchste Nutzung verzeichnet die Altersgruppe der 55- bis 60-Jährigen – also genau jene Gruppe, die besonders häufig ältere Smartphones besitzt.

Ob das BSI oder das Bundesgesundheitsministerium auf die Kritik reagieren, bleibt abzuwarten. Der Spannungsbogen zwischen Datensicherheit und Versorgungszugang dürfte eine geplante DiGA-Novellierung in den kommenden Monaten durchaus prägen.

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