Datengestützte Qualitätssicherung G-BA reduziert Dokumentationsaufwand

Von Nicola Hauptmann 2 min Lesedauer

Weniger Zeit für Dokumentation: Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) will Indikatoren und Kennzahlen für sechs QS-Verfahren reduzieren.

Eines der QS-Verfahren – das zur ambulant erworbenen Pneumonie – soll vorübergehend ausgesetzt werden.(© Moon - stock.adobe.com / KI-generiert)
Eines der QS-Verfahren – das zur ambulant erworbenen Pneumonie – soll vorübergehend ausgesetzt werden.
(© Moon - stock.adobe.com / KI-generiert)

Überbordende Bürokratie und Dokumentation kosten Mediziner Zeit, die sie für die Versorgung der Patienten benötigen. Das betrifft auch den Aufwand für die datengestützte Qualitätssicherung (QS). In ihrer siebenten Stellungnahme hat sich die Regierungskommission zur Krankenhausreform bereits sehr kritisch damit auseinandergesetzt und Empfehlungen zur Verbesserung ausgesprochen. „Wo immer möglich, müssen zukünftig für die Berechnung von Qualitätsindikatoren bereits vorhandene Daten genutzt werden“, heißt es darin.

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat das Institut für Qualität und Transparenz im Gesundheitswesen (IQTIG) mit der Überprüfung der QS-Verfahren beauftragt. Nach den ersten drei Modellverfahren wurden sechs weitere Verfahren untersucht:

  • Koronarchirurgie und Eingriffe an Herzklappen,
  • ambulant erworbene Pneumonie,
  • Mammachirurgie,
  • Karotis-Revaskularisation,
  • Dekubitusprophylaxe und
  • Hüftgelenkversorgung

Der IQTIG-Bericht dazu wurde jetzt zur Veröffentlichung freigegeben. Demnach wird für fünf dieser Verfahren empfohlen, Qualitätsindikatoren und Kennzahlen anzupassen, zu überarbeiten oder wegfallen zu lassen. Im Fall der ambulant erworbene Pneumonien soll das Verfahren zur Weiterentwicklung ausgesetzt werden. Der IQTIG-Bericht empfiehlt, lediglich den Indikator zur Sterblichkeit im Krankenhaus zu erfassen, was auch anhand von Routinedaten der Krankenkassen möglich sei.

Die Verfahren zur datengestützten Qualitätssicherung müssten einfacher, trotzdem treffsicher und aussagestark werden, wie Karin Maag, unparteiisches Mitglied des G-BA, erklärt. „Das schaffen wir, indem wir immer dort, wo es möglich ist, auf Routinedaten oder künftig auch auf Daten der Krebsregister zurückgreifen, um eine doppelte Dokumentation zu vermeiden.“ Wichtig sei zudem, Verfahren anzupassen und neu auszurichten oder „wenn wir sehen, dass gleichbleibend gute Qualität geliefert wird, zu beenden“, so Maag.

Laut IQTIG können in den betreffenden sechs QS-Verfahren künftig mehr als ein Drittel der Dokumentationsaufwände bei den Leistungserbringern für die Qualitätssicherung eingespart werden. Der G-BA will die Umsetzung in die Praxis jetzt vorbereiten, für das Erfassungsjahr 2026 sollen die Änderungen dann verbindlich werden.

Zeitschiene

Weiterentwicklung der QS-Verfahren

Im Januar 2023 hat der G-BA das IQTIG mit der Überprüfung von 15 datengestützten QS-Verfahren beauftragt. Nicht eingeschlossen ist dabei das Verfahren zur ambulanten Psychotherapie, das ab 1. Januar 2025 in Nordrhein-Westfalen zunächst regional erprobt wird.
Als erstes wurden – als Modellverfahren – die drei QS-Verfahren zur Perkutanen Koronarintervention/Koronarangiographie, der Versorgung mit Herzschrittmachern und implantierbaren Defibrillatoren sowie zur Knieendoprothesenversorgung geprüft und die Ergebnisse im November 2023 publiziert.
Nach der Veröffentlichung des zweiten Abschlussberichts im Oktober 2024 steht noch die Bewertung von sechs weiteren QS-Verfahren aus: Vermeidung nosokomialer Infektionen – postoperative Wundinfektionen, Cholezystektomie, Nierenersatztherapie, Transplantationsmedizin, Perinatalmedizin und Gynäkologische Operationen. Den Abschlussbericht für diese Verfahren will das IQTIG nach eigenen Angaben am 14. März 2025 dem G-BA vorlegen.

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