Telematikinfrastruktur Gematik: Grünes Licht für ePA-Spezifikationen

Von Johannes Kapfer 1 min Lesedauer

Die Gematik ist zu 51 Prozent in Hand des Bundesministeriums für Gesundheit. Damit kann das BMG grundsätzlich alle Entscheidungen in Eigenregie treffen. Beim Thema ePA wurden die Spezifikationen jedoch beinahe einstimmig von allen Gesellschaftern beschlossen.

In puncto elektronische Patientenakte (ePA) stehen alle Zeichen auf grün. Einer zeitnahen Umsetzung steht nichts mehr im Weg.(©  Shotmedia - stock.adobe.com)
In puncto elektronische Patientenakte (ePA) stehen alle Zeichen auf grün. Einer zeitnahen Umsetzung steht nichts mehr im Weg.
(© Shotmedia - stock.adobe.com)

Die „ePA für Alle“ soll nach dem Opt-Out-Prinzip funktionieren. Das bedeutet, dass zunächst jedem Pflichtversicherten eine elektronische Patientenakte zur Verfügung gestellt wird. Auf Wunsch wird diese von der zuständigen Stelle gelöscht.

Damit soll ein zeitlich optimierter und flächendeckender Rollout der ePA garantiert werden. Bei der Gesellschafterversammlung der Gematik Ende Januar wurden die Spezifikationen für die „ePA für Alle“ nun beschlossen. Im Anschluss an eine Kommentierungsphase mit Gesellschaftern, beteiligten Partnern und Industrie wurden die entsprechenden Dokumente überarbeitet und finalisiert.

„Es war ein sehr kooperativer und konstruktiver Prozess, in den wir neben unseren Gesellschaftern auch Industrie- und Patientenverbände eingebunden haben“, betont Lena Dimde, ePA-Product-Owner bei der Gematik. Man bedanke sich bei allen Beteiligten für den zielgerichteten Austausch.

Die beschlossenen Spezifikationen werden zukünftig die Handlungsbasis für Industriepartner bilden. Diese können nun – nach einer längeren Entscheidungsfindungsphase der Gematik – mit der Implementierung starten. Dies schließt sowohl die ePA-Anwendungen der Krankenkassen als auch die Umsetzung der ePA in den Softwareumgebungen der Leistungserbringer ein.

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