Krankenhausreform Kritik an unrealistischen Leistungsgruppen

Von Chiara Maurer 2 min Lesedauer

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Im Rahmen der Krankenhausreform stößt die vorgesehene Leistungsgruppensystematik auf grundlegende Defizite – auch im Bereich Gefäßmedizin. Drei Fachgesellschaften bieten deshalb nun einen Vorschlag zur Neufassung.

Die bisherige AUfteilung der gefäßmedizinischen Leistungsgruppen stößt auf Kritik.(©  Africa Images – Getty Images via Canva.com)
Die bisherige AUfteilung der gefäßmedizinischen Leistungsgruppen stößt auf Kritik.
(© Africa Images – Getty Images via Canva.com)

Mit der Krankenhausreform soll im Gesundheitswesen eine Leistungsgruppensystematik eingeführt werden, durch die die in Krankenhäusern angebotenen Leistungen differenziert ausgewiesen werden können und so eine Grundlage für die Vergütung von Krankenhausleistungen bieten. Bei einer Abstimmung zum Krankenhaustransparenzgesetz im Bundesrat, stieß jedoch eben diese Aufteilung unter Beschuss, da diese nicht bis zum Start des geplanten Klinik-Atlas in der zweiten Hälfte 2024 umsetzbar sei. Dass diese Zweifel berechtigt waren, zeigen die Schwierigkeiten, die es noch immer bei der genauen Unterteilung gibt.

So auch im Bereich der Gefäßmedizin. Die bisherige Ausgestaltung dieses Fachbereichs mit bisher drei gefäßmedizinischen Leistungsgruppen sei „weder realistisch noch umfassend“, heißt es von Seiten dreier Fachgesellschaften. Sie haben daher in einer gemeinsamen Stellungnahme einen fachlich begründeten Vorschlag zur Neufassung dieser Leistungsgruppen vorlegten.

Leistungsgruppe Gefäßmedizin?

Laut Deutscher Röntgengesellschaft (DRG) mit DeGIR, der Deutschen Gesellschaft für Gefäßchirurgie (DGG) und der Deutschen Gesellschaft für Angiologie (DGA) handle es sich bei der Gefäßmedizin um eine fachübergreifende medizinische Disziplin, die Gefäßerkrankungen behandelt. Die Fachgesellschaften stellten fest, dass die gegenwärtige Form der Leistungsgruppensystematik nicht den Anforderungen an eine hochwertige Behandlungsqualität entspricht und die Realität der gefäßmedizinischen Versorgung nicht ausreichend abbildet.

Die Lösung soll die vorgeschlagene Neufassung dieser Leistungsgruppen bieten und eine realistischere und umfassendere Darstellung der gefäßmedizinischen Versorgung ermöglichen. „Unsere Fachgesellschaften fühlen sich einer qualitativ hochwertigen, gemeinsamen Versorgung von Gefäßpatientinnen und -patienten verpflichtet. Mit dem erarbeiteten Vorschlag können wir dies auch in Zukunft gewährleisten. Dass dieser Konsens so zustande kommen konnte, ist ein echter Meilenstein für die Zusammenarbeit unserer drei Disziplinen“, so DRG-Präsident Prof. Konstantin Nikolaou.

„Die vorliegende Ausgestaltung der drei gefäßmedizinischen Leistungsgruppen hat mit der Versorgungswirklichkeit in den Kliniken wenig zu tun und kann in dieser Form nicht stehenbleiben. Es braucht zwingend ergänzende fachärztliche Qualitätskriterien, um auch die umfänglichen Leistungen der Angiologie, der Gefäßchirurgie und der interventionellen Radiologie in der Diagnostik und Therapie abzubilden“, erläutert DGA-Präsident Prof. Wulf Ito die gemeinsame Stellungnahme. „In allen drei bisher vorgesehenen Leistungsgruppen im Leistungsbereich Gefäßmedizin fehlt die erforderliche Differenzierung zwischen konservativen, chirurgischen und interventionellen Eingriffen, die eine ebenso differenzierte fachärztliche Qualifikation erfordern. Ohne diese Anpassung werden wir der Versorgungsrealität nicht gerecht“, ergänzt DGG-Präsident Prof. Jörg Heckenkamp.

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