Definitionen Was ist ein DRG-System?

Von MiR |

Um die Kosten der stationären Patientenversorgung nachhaltig zu senken, führte das Bundesgesundheitsministerium 2004 das DRG-System als leistungsgerechtes Fallpauschalensystem ein. Das Kürzel DRG steht dabei für Diagnosis Related Groups.

Um die Kosten der stationären Patientenversorgung nachhaltig zu senken, führte das Bundesgesundheitsministerium 2004 das DRG-System als leistungsgerechtes Fallpauschalensystem ein. Das Kürzel DRG steht dabei für Diagnosis Related Groups
Um die Kosten der stationären Patientenversorgung nachhaltig zu senken, führte das Bundesgesundheitsministerium 2004 das DRG-System als leistungsgerechtes Fallpauschalensystem ein. Das Kürzel DRG steht dabei für Diagnosis Related Groups
(© aga7ta – Fotolia)

Das bundesweite Abrechnungssystem gilt allgemein verbindlich. Davon ausgenommen sind lediglich Psychiatrien und Rehabilitationseinrichtungen. Das 2002 verabschiedete Fallpauschalengesetz bildet die Grundlage für das deutsche DRG-System (G-DRG), das sich an dem in Australien gültigen Abrechnungssystem AR-DRG orientiert.

Ausbesserung von Schwachstellen des vorherigen Abrechnungssystems

Mit der Einführung des DRG-Systems in Deutschland wurde ein entscheidender Schwachpunkt der bis 2004 gültigen Abrechnung eliminiert. Bis zu diesem Zeitpunkt erfolgte die Abrechnung – unabhängig von der Schwere und der Art der jeweiligen Erkrankung – über tagesgleiche Pflegesätze, die für jeden einzelnen Patienten gezahlt wurden. Diese Abrechnungsmethode bot den Krankenhäusern durch die Vereinheitlichung der Pflegesätze allerdings die Möglichkeit, die Verweildauer von Patienten im Krankenhaus zu verlängern, ohne dass dies medizinisch zwingend notwendig war.

Vergütung erfolgt anhand definierter Fallgruppen

Das DRG-System verfolgt einen grundsätzlich anderen Ansatz und setzt auf eine (medizinische) Leistungscodierung. Die Vergütung erfolgt jetzt anhand spezifischer Diagnosis Related Groups, also fest definierter Fallgruppen, bei denen der Aufwand für die Behandlung und die dadurch resultierenden Kosten vergleichbar sind. Die Zusammensetzung der Fallgruppen wird jedes Jahr einmal neu überarbeitet und aktualisiert. Auf diese Weise können die jeweiligen Änderungen im Gesundheitswesen und bei den Behandlungstechnologien stets berücksichtigt werden.

Digitale Technologien optimieren das DRG-System

Diesbezüglich bietet die Digitalisierung und der dadurch bedingte Aufbau einer umfassenden Netzwerk-Infrastruktur einen passenden Rahmen für das DRG-Abrechnungssystem. Der schnelle Informationstransfer und die Zugriffsmöglichkeiten auf Daten (hier: Big Data) ermöglichen eine umfassende (medizinische) Leistungscodierung, die sich nach der jeweiligen Eingruppierung richtet. So errechnet zum Beispiel ein festgelegter Algorithmus via standardisierter Software, welcher Patient in welche Fallgruppe eingruppiert wird.

Es gelten bundeseinheitliche Kodierrichtlinien

Um eine strukturierte (medizinische) Leistungscodierung zu gewährleisten, haben der GKV-Spitzenverband, die Deutsche Krankenhausgesellschaft, das Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus (in Kurzform: InEK) sowie der Verband der privaten Krankenversicherung die gesamte Abwicklung digitalisiert und im Rahmen einer umfassenden Netzwerk-Infrastruktur bundeseinheitliche Kodierrichtlinien für die fallgruppenspezifische Verschlüsselung der DRGs entwickelt.

Die Kriterien der Eingruppierung im Detail:

  • der Aufnahmegrund respektive die Hauptdiagnose (hier: Major Diagnosis Category = MDC)
  • die Nebendiagnosen
  • die durchgeführten Operationen, die invasiven Eingriffe und andere Prozeduren
  • der allgemeine Ressourcenverbrauch
  • die Beatmungsdauer
  • die Verweildauer in einem Krankenhaus
  • die Aufnahme und Entlassungsart
  • die personenbezogenen Daten, wie zum Beispiel Alter, Geschlecht oder auch Geburtsgewicht

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