BVMed Gesprächskreis Gesundheit Registergesetz: „Einen neuen Datenschatz heben“

Von Johannes Kapfer 2 min Lesedauer

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Daten sind die Währung der Zukunft. Insbesondere das Gesundheitswesen kann davon nachhaltig profitieren. Kommende Gesetze sollen der Nutzung von Daten Rechtssicherheit gewähren.

Der Digitalpolitiker Matthias Mieves ist Mitglied des Bundestages und setzt sich für eine Digitalisierung des deutschen Gesundheitswesens ein.(©  Fionn Große)
Der Digitalpolitiker Matthias Mieves ist Mitglied des Bundestages und setzt sich für eine Digitalisierung des deutschen Gesundheitswesens ein.
(© Fionn Große)

Bei einem Treffen mit Vertretern des Bundesverbandes Medizintechnologie (BVMed) hat der Bundestagsabgeordnete Matthias Mieves (SPD) am Dienstag zuversichtliche Töne anklingen lassen.

Er bezeichnete das Feedback bezüglich der Digitalgesetze (DigiG) sowie des Gesundheitsdaten-Nutzungsgesetzes (GDNG) als durchweg positiv. Die Einführung des E-Rezepts habe laut Mieves ebenfalls „im Großen und Ganzen gut funktioniert“, auch wenn es an mancher Stelle noch etwas geruckelt habe. Allerdings solle es von Seiten der Bundesregierung nicht dabei belassen werden. Mieves kündigte noch für 2024 das Gesetz zur Digitalagentur sowie das geplante Registergesetz an. Dadurch sollen die „aktuell rund 300 Register standardisiert werden, damit der Datenschatz besser gehoben werden kann“.

Katrin Kollex von GHD, einem Mitglied des BVMed, wies darauf hin, dass ambulante Hilfsmittelversorger noch nicht an die Telematikinfrastruktur, die elektronische Patientenakte (ePA) sowie an das E-Rezept angebunden seien. Sie bedauerte, dass die Anbindung weiter verzögert werde. Der BVMed hatte eine rasche Anbindung der Hilfsmittel-Leistungserbringer an die Telematikinfrastruktur sowie die Nutzung von E-Rezepten und eVerordnungen gefordert. Eine verpflichtende Einführung ist – Stand jetzt – jedoch erst zum 1. Juli 2027 geplant. Der Digitalpolitiker zeigte Verständnis für diese Forderung, merkte jedoch an, dass nicht alles auf einmal bewältigt werden könne.

Deutsche gehen im Schnitt 17 Mal jährlich zu Ärzten

Die Digitalexpertin des BVMed, Natalie Gladkov, betonte gemeinsam mit Pia Maier von Medtronic die Fähigkeit der Medizintechnik-Branche, durch technologische Lösungen Behandlungen zu unterstützen und medizinisches Personal nachhaltig zu entlasten. Sie forderten darüber hinaus eine bessere Nutzung dieser Lösungskompetenz. Obwohl die Gesetzgebung viele Details regele, fehlten große Lösungen für die bevorstehenden Herausforderungen.

Mieves unterstrich weiterhin die Notwendigkeit, das Gesundheitswesen als Ganzes zu betrachten. Als Beispiel nannte er, dass Deutsche im Durchschnitt 17-mal im Jahr einen Arzt aufsuchen. Dies stelle allerdings keinen Qualitätsmaßstab dar. In den nordischen Ländern – Mieves hatte vor wenigen Wochen Einrichtungen des Gesundheitswesens in Estland und Finnland besichtigt – gebe es weniger Arztbesuche, aber höhere Lebenserwartungen. Viele Besuche könnten dort digital abgewickelt werden. In seinen Augen müssten unter anderem die Abrechnungsregelungen angepasst werden, um ein ähnliches Versorgungsniveau in Deutschland zu erreichen.

Grundsätzlich begrüße der BVMed die Verabschiedung der Digitalgesetze. Das GDNG ermögliche allen relevanten Stakeholdern des Gesundheitswesen, einschließlich der Medizintechnik-Branche, einen erleichterten Zugang Gesundheitsdaten für Forschungszwecke und zur Entwicklung neuer Innovationen sowie zur Verbesserung von Gesundheitsprodukten.

Laut BVMed wird es jedoch kritisch gesehen, dass die Regulatorien zur Markteinführung von Digitalen Gesundheitsanwendungen (DiGA) mittlerweile zu komplex geworden sind. Einige Regelungen im DigiG haben zu erheblichen Änderungen und einer zunehmenden Planungsunsicherheit bei den Herstellern geführt. Bei zukünftigen Iterationen der Digitalisierungsgesetze sollte laut Ansicht des Bundesverbandes verstärkt auf eine Ausgestaltung geachtet werden, die Innovationen mehr Raum bietet. Dadurch soll unter anderem das bestehende Potenzial digitaler Lösungen zur Verbesserung der Gesundheitsversorgung in Deutschland in Gänze ausgeschöpft werden.

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