Bundesweite Regulierung gefordert Scharfe Kritik an Gesundheitschecks in Drogeriemärkten

Von Johannes Kapfer 3 min Lesedauer

Niedersachsens Gesundheitsminister Dr. Andreas Philippi warnt vor den Risiken medizinischer Selbsttests in dm-Filialen und fordert eine klare gesetzliche Abgrenzung. Während die Wettbewerbszentrale bereits Klagen vorbereitet, wächst der Widerstand der Ärzteschaft gegen die kommerzielle Expansion in den Gesundheitsbereich.

Die eigene Augengesundheit en passant während des Einkaufs abklären lassen. Die Drogeriemarktkette dm bietet diesen Service seit geraumer Zeit an. Die Kritik an diesem System war von Anfang an präsent und hat nun einen neuen Höchststand erreicht.(Marvin - stock.adobe.com)
Die eigene Augengesundheit en passant während des Einkaufs abklären lassen. Die Drogeriemarktkette dm bietet diesen Service seit geraumer Zeit an. Die Kritik an diesem System war von Anfang an präsent und hat nun einen neuen Höchststand erreicht.
(Marvin - stock.adobe.com)

Die Drogeriekette dm hat in den vergangenen Monaten ihr Angebot an Gesundheitschecks kontinuierlich ausgebaut und bietet mittlerweile in ausgewählten Filialen ein breites Spektrum medizinischer Tests an. Dieses reicht von KI-gestützten Augenscreenings über Blutanalysen auf Vitamin- und Mineralstoffmangel bis hin zu Selbsttests auf Lebensmittelunverträglichkeiten. Die Dienstleistungen werden in Kooperation mit Laboren, Telemedizin-Anbietern sowie Healthtech-Unternehmen durchgeführt und erfreuen sich einer durchaus hohen Nachfrage bei den Verbrauchern. Die Vorteile liegen schließlich auf der Hand. Alle angebotenen Gesundheitschecks können ohne Terminvereinbarung und lange Wartezeiten durchgeführt werden.

Doch der scheinbare Erfolg des Geschäftsmodells stößt auf wachsenden Widerstand aus der medizinischen Fachwelt sowie der Politik. Niedersachsens Gesundheitsminister Dr. Andreas Philippi hat die Angebote scharf kritisiert und dabei fundamentale Bedenken zur Patientensicherheit geäußert. Seine Kritik konzentriert sich auf die – seiner Ansicht nach – fehlende medizinische Fachkompetenz in Drogeriemärkten, die eine sachgerechte Bewertung der Testergebnisse unmöglich mache. Während das Personal zwar im technischen Umgang mit den Messgeräten geschult werde, fehle die fachliche Ausbildung zur Interpretation der Ergebnisse und zur Einschätzung ihrer medizinischen Relevanz.

Diese Kompetenzlücke birgt nach Philippis Einschätzung erhebliche Risiken für die Patientinnen und Patienten. Einerseits könnten auffällige Befunde ohne entsprechende ärztliche Anamnese und körperliche Untersuchung falsch interpretiert werden, was zu unnötiger Beunruhigung oder sogar zu „verschleppten“ notwendigen Arztbesuchen führen könne. Andererseits bestehe die Gefahr, dass sich die Kundinnen und Kunden durch unauffällige Testergebnisse in falscher Sicherheit wiegen und wichtige Vorsorgeuntersuchungen vernachlässigen. Der Minister betont, dass medizinische Diagnostik und Vorsorgeuntersuchungen grundsätzlich in ärztlicher Verantwortung bleiben müssten.

Die rechtlichen Bedenken werden durch die Aktivitäten der Wettbewerbszentrale unterstrichen, die gegen dm und deren Kooperationspartner Klagen wegen der Augenscreenings vorbereitet hat. Die Zentrale sieht Verstöße gegen mehrere rechtliche Vorgaben, darunter das Heilpraktikergesetz sowie das Heilmittelwerbegesetz im Raum stehen. Besonders kritisch wird bewertet, dass die Tests nicht von qualifiziertem medizinischem Personal durchgeführt werden und die Bewerbung als irreführend eingestuft wird. Die Klagen wurden vor den Landgerichten in Karlsruhe gegen dm und in Düsseldorf gegen den Kooperationspartner Skleo Health eingereicht.

Die Kritik der Ärzteverbände und Fachgesellschaften hingegen konzentriert sich auf andere Kernpunkte. So wird insbesondere bemängelt, dass die Angebote primär Marketingzwecken dienten und keine echte Entlastung des Gesundheitssystems brächten. Im Gegenteil bestehe gar die Gefahr, dass durch unvollständige oder fehlinterpretierte Befunde zusätzliche Kosten und Unsicherheiten im System entstünden. Ohne die Einbettung in eine strukturierte medizinische Versorgung mit klaren „Weiterverweisungsstrukturen“ bei auffälligen Befunden könnten die Tests mehr schaden als nutzen.

Als Alternative zu den Drogerie-Angeboten plädiert Minister Philippi für eine Stärkung der Gesundheitsversorgung durch Apotheken, insbesondere in ländlichen Regionen. Apotheken verfügten über qualifiziertes pharmazeutisches Fachpersonal und unterlägen im Gegensatz zu Drogeriemärkten der staatlichen Aufsicht mit klaren Qualitätsstandards. Durch ihre Regulierung gemäß dem Apothekengesetz könnten sie einfache Gesundheitstests anbieten, ohne die Patientensicherheit zu gefährden.

Die Diskussion verdeutlicht einmal mehr das grundsätzliche Spannungsfeld zwischen Innovation und Regulierung im Gesundheitswesen. Während niedrigschwellige Gesundheitsangebote grundsätzlich zur Verbesserung der Vorsorge beitragen können, dürfen sie nicht zu einer Verwässerung medizinischer Standards führen. Die Frage, wo die Grenze zwischen erlaubter Serviceleistung und heilkundlicher Tätigkeit verläuft, ist dabei nicht nur eine rechtliche, sondern auch eine ethische.

Vor diesem Hintergrund fordert Philippi den Bund zum Handeln auf und verlangt eine eindeutige gesetzliche Regelung, die medizinische Diagnostik und Vorsorgeuntersuchungen klar der ärztlichen Verantwortung zuordnet. Eine bundesweite Regulierung sei notwendig, um einheitliche Standards zu schaffen und die Patientensicherheit zu gewährleisten.

Die kommenden Monate werden zeigen, ob und wie der Gesetzgeber auf diese Forderung reagiert und ob eine – für alle Parteien zufriedenstellende – Lösung gefunden werden kann.

(ID:50607607)

Jetzt Newsletter abonnieren

Wöchentlich die wichtigsten Infos zur Digitalisierung im Gesundheitswesen

Mit Klick auf „Newsletter abonnieren“ erkläre ich mich mit der Verarbeitung und Nutzung meiner Daten gemäß Einwilligungserklärung (bitte aufklappen für Details) einverstanden und akzeptiere die Nutzungsbedingungen. Weitere Informationen finde ich in unserer Datenschutzerklärung. Die Einwilligungserklärung bezieht sich u. a. auf die Zusendung von redaktionellen Newslettern per E-Mail und auf den Datenabgleich zu Marketingzwecken mit ausgewählten Werbepartnern (z. B. LinkedIn, Google, Meta).

Aufklappen für Details zu Ihrer Einwilligung