Gesundheitswesen im Wandel 2024 Umfassende Reformen und Digitale Innovationen

Von Natalie Ziebolz 2 min Lesedauer

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Die Bundesregierung setzt zum Jahreswechsel umfassende Reformen im Gesundheits- und Pflegesektor um, um die Digitalisierung voranzutreiben und die Behandlungsqualität für Patienten und Patientinnen zu verbessern. Ein Überblick.

Im Jahr 2024 gibt es einige Neuerungen im Bereich Gesundheit und Pflege.(Bild:  Kiattisak – stock.adobe.com)
Im Jahr 2024 gibt es einige Neuerungen im Bereich Gesundheit und Pflege.
(Bild: Kiattisak – stock.adobe.com)

Zum Jahreswechsel werden im Bereich Gesundheitswesen zahlreiche gesetzliche Änderungen wirksam. „Die Bundesregierung holt Reformen nach, die zu lange liegengeblieben sind. Wir investieren künftig rund 5 Milliarden Euro pro Jahr, um die Pflege zu Hause zu erleichtern und um bei Heimkosten zu helfen“, erklärt Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach diesbezüglich. Zudem solle mit dem E-Rezept die Aufholjagd in der Digitalisierung gestartet und die elektronische Patientenakte (ePA) endlich vorangetrieben werden. Alle Neuerungen im Überblick:

Pflege: Entlastung und Unterstützung für Pflegebedürftige

Im Bereich der Pflege treten ab dem 1. Januar 2024 bedeutende Veränderungen in Kraft. Die Eigenanteile für vollstationär versorgte Pflegebedürftige werden begrenzt, wodurch die Kosten für Heimbewohner deutlich sinken. Zusätzlich steigen das Pflegegeld und die Leistungsbeträge für ambulante Pflegesachleistungen, um pflegende Angehörige zu unterstützen. Neue Regelungen sehen außerdem ein Pflegeunterstützungsgeld für bis zu zehn Tage vor.

Gesetzliche Krankenversicherung: Mehr Unterstützung für Familien

Die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung werden erweitert. Familien erhalten ab 2024 15 Kinderkrankentage, Alleinerziehenden stehen dann 30 Tage zu. Zudem wird Kinderkrankengeld für Begleitpersonen bei stationärem Aufenthalt eingeführt. Voraussetzung für die Auszahlung ist, dass die Mitaufnahme eines Elternteils bei stationärer Behandlung des versicherten Kindes aus medizinischen Gründen notwendig ist.

Digitalisierung im Gesundheitswesen: E-Rezept und Gesundheits-ID

Ab dem 1. Januar 2024 wird das E-Rezept verpflichtend für alle gesetzlich Versicherten. Patientinnen und Patienten haben dann drei Möglichkeiten, ein Rezept einzulösen: per Stecken der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) in der Apotheke, per Anwendung der E-Rezept-App oder mittels Papierausdrucks.

Gleichzeitig müssen die Krankenkassen ihren Versicherten ab dem kommenden Jahr eine Gesundheits-ID bereitstellen, um einen kartenlosen Zugang zu verschiedenen Anwendungen, einschließlich der elektronischen Patientenakte, zu ermöglichen.

Ausbildung und Vergütung ärztlicher Leistungen: Attraktivität steigt

Das Pflegestudium wird attraktiver, da Studierende eine angemessene Vergütung erhalten. „Mit Übergangsvorschriften wird zugleich sichergestellt, dass diejenigen, die auf Grundlage der bisherigen Regelungen eine hochschulische Pflegeausbildung begonnen haben, für die verbleibende Studienzeit ebenfalls eine Ausbildungsvergütung erhalten, ohne dass ihr Studium neu organisiert werden muss“, so das Bundesgesundheitsministerium (BMG). Zudem werden Anerkennungsverfahren für ausländische Pflegefachkräfte vereinheitlicht und vereinfacht.

Im Bereich der ärztlichen Leistungen wird eine neue Vergütungsform eingeführt, um ambulante Operationen zu fördern.Diese spezielle sektorengleiche Vergütung in Form von Fallpauschalen – sogenannte „Hybrid-DRG“ – garantiert Vertragsärzten und Krankenhäusern die gleiche Vergütung für bestimmte Eingriffe – egal ob diese ambulant oder stationär durchgeführt wurden.

Arzneimittelversorgung: Austausch von Kinderarzneimitteln erleichtert

Die Apotheken erhalten haben bereits seit dem 16. Dezember 2023 die Möglichkeit, Kinderarzneimittel, „die nicht verfügbar sind und auf der Dringlichkeitsliste des BfArM geführt werden“, ohne Rücksprache mit dem Arzt gegen ein wirkstoffgleiches Mittel auszutauschen. Zudem werden verbindliche Bevorratungspflichten von Arzneimitteln in Krankenhausapotheken und krankenhausversorgende Apotheken erweitert, um die Versorgungssicherheit zu stärken. „Wenn bei Krebsarzneimitteln ein Engpass absehbar wird, gilt diese Regel auch für Apotheken, die anwendungsfertige Zubereitungen herstellen“, so das BMG.

Genderkonforme Beipackzettel ab Ende Dezember 2023

Ab Ende Dezember 2023 müssen Arzneimittelwerbungen außerhalb von Fachkreisen genderkonforme Formulierungen verwenden, um gleichstellungspolitischen Aspekten Rechnung zu tragen.

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