Unnötige, teure Behandlungen, falsche oder zu spät gestellte Diagnosen belasten nicht nur Patienten, sondern auch die Gesundheitssysteme. Diagnosesicherheit ist der Schlüssel zu angemessenen Behandlungen und Schwerpunktthema der WHO beim diesjährigen Welttag der Patientensicherheit.
Auf Initiative des Aktionsbündnisses Patientensicherheit e. V. hat die WHO den 17. September zum Welttag der Patientensicherheit ausgerufen – erstmals im Jahr 2019.
Patientensicherheit ist „nicht nur ein ethisches Gebot, sondern auch eine ökonomische Notwendigkeit“, erklärte Dr. Ruth Hecker, Vorsitzende Aktionsbündnis Patientensicherheit, Fachärztin für Anästhesiologie und Chief Patient Safety Officer, Universitätsmedizin Essen. Im Rahmen der diesjährigen Pressekonferenz zum Tag der Patientensicherheit erläuterte sie, warum Patientensicherheit eine so gute Investition ist. Das Aktionsbündnis Patientensicherheit e. V. (ASP), koordiniert die Aktivitäten zum Welttag der Patientensicherheit in Deutschland. Mit dem Aufruf „Sichere Diagnose. Richtige Behandlung. Gemeinsam für Diagnosesicherheit“ orientieren sich die Akteure am diesjährigen Motto der WHO „Improving diagnosis for patient safety“.
„Diagnostische Fehler und Verzögerungen führen nicht nur zu schweren körperlichen und seelischen Schäden bei den Patient:innen, sondern treiben auch die Gesundheitskosten in die Höhe“, so Ruth Hecker. Schätzungen zufolge erleide jeder Mensch mindestens einen diagnostischen Fehler im Leben. Sie verwies auf eine Preview zu einer Studie der OECD, nach der bei rund 15 Prozent der Kinder in Großbritannien in Bezug auf Asthma überdiagnostiziert und bei 40 Prozent unterdiagnostiziert wird. Die Herausforderung sieht die Expertin in der Komplexität des diagnostischen Prozesses. Was in ihrem Vortrag auch deutlich wurde: Für Deutschland fehlen Zahlen zur Beurteilung der Diagnosesicherheit.
Auf die Herausforderungen bei der Diagnosestellung ging anschließend Dr. Christian Deindl, Stellvertretender Vorsitzender des APS und vormals niedergelassener Kinderchirurg, näher ein. Eine sofortige und eindeutige Diagnosestellung sei nicht immer möglich, etwa wegen fehlender Expertise oder nicht ausreichender Infrastruktur wie z.B. Bildgebung. Umso wichtiger sei es, die seit Jahren angemahnte Vernetzung über Sektorengrenzen hinweg endlich auch umzusetzen. Verdachtsdiagnosen oder mehrere Diagnosen gleichzeitig seien im derzeitigen System kaum mehr abzubilden, gleichwohl aber unerlässlich für die Behandelnden, um einen Überblick über den Gesamtzustand des Patienten zu gewinnen.
Als positiv wertete Deindl, dass der Diagnose seltener Erkrankungen, gerade bei Kindern, inzwischen mehr Aufmerksamkeit gewidmet werde. Insgesamt brauche es nicht mehr Geld, sondern mehr Sorgfalt, die Einhaltung von Standards und Leitlinien.
Joachim Maurice Mielert, Generalsekretär des ASP und Gründer DOPANET Wissen und Kommunikation, ging im Zusammenhang mit der ePA noch auf einen anderen Aspekt ein: auf den mit der ePA einhergehenden Medikationsplan. Dieser stelle einen „absolut zentralen Baustein zu einer wirksamen Patientensicherheit" dar. Er eröffne neu Informationsstränge zu Wechsel- und Nebenwirkungen. Mielert verwies in diesem Zusammenhang auf die über 500.000 jährlichen Krankenhauseinweisungen pro Jahr in Deutschland allein aufgrund vermeidbarer Medikationsfehler und Wechselwirkungen bei Arzneimitteln. Es gebe hinreichende Gründe für das Opt-Out-Verfahren bei der ePA. Beim Medikationsplan jedoch müsse die Patientensicherheit Vorrang haben vor der informationellen Selbstbestimmung.
G-BA fördert Projekte zur Diagnosesicherheit
„Eine sichere Diagnose ist die Grundvoraussetzung für die richtige medizinische Behandlung“, bekräftigt auch Prof. Josef Hecken, Vorsitzender des Innovationsausschusses beim Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA). Was so selbstverständlich klinge, sei jedoch bei einer Reihe von Krankheitsbildern aus unterschiedlichen Gründen keine leichte Aufgabe. Der Innovationsausschuss fördert daher Projekte, die sich speziell mit Diagnosesicherheit beschäftigen. Beispiele sind eine App und die Vernetzung von Experten über eine Plattform bei den so häufigen Schwindelsymptomen oder ein ambulantes Monitoring zur Diagnose von Epilepsien.
Zweitmeinung für mehr Indikationssicherheit bei Operationen
Die Deutsche Gesellschaft für Chirurgie e.V. (DGCH) machte anlässlich des Welttags der Patientensicherheit darauf aufmerksam, dass in Deutschland im internationalen Vergleich zu viel operiert werde. Um die Indikationssicherheit zu erhöhen, wird eine Erweiterung der strukturierten gesetzlichen Zweitmeinungsverfahren empfohlen. „Dies sollte der Fall sein vor allem für schwerwiegende und lebensverändernde Operationen etwa an Bauchspeicheldrüse, Speiseröhre oder Mastdarm“, erklärte DGCH-Generalsekretär Professor Dr. med. Thomas Schmitz-Rixen. Zudem brauche es eine höherwertige Studienkultur und mehr Versorgungsforschung. DGCH-Präsident Professor Dr. med. Udo Rolle unterstreicht die Rolle die aktive Rolle der Patienten: „Wir möchten Betroffene ermuntern, sich über Diagnose und Behandlung zu informieren, Fragen zu stellen, Bedenken zu äußern und ihre Meinung kundzutun.“
Stand: 08.12.2025
Es ist für uns eine Selbstverständlichkeit, dass wir verantwortungsvoll mit Ihren personenbezogenen Daten umgehen. Sofern wir personenbezogene Daten von Ihnen erheben, verarbeiten wir diese unter Beachtung der geltenden Datenschutzvorschriften. Detaillierte Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Einwilligung in die Verwendung von Daten zu Werbezwecken
Ich bin damit einverstanden, dass die Vogel Communications Group GmbH & Co. KG, Max-Planckstr. 7-9, 97082 Würzburg einschließlich aller mit ihr im Sinne der §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen (im weiteren: Vogel Communications Group) meine E-Mail-Adresse für die Zusendung von redaktionellen Newslettern nutzt. Auflistungen der jeweils zugehörigen Unternehmen können hier abgerufen werden.
Der Newsletterinhalt erstreckt sich dabei auf Produkte und Dienstleistungen aller zuvor genannten Unternehmen, darunter beispielsweise Fachzeitschriften und Fachbücher, Veranstaltungen und Messen sowie veranstaltungsbezogene Produkte und Dienstleistungen, Print- und Digital-Mediaangebote und Services wie weitere (redaktionelle) Newsletter, Gewinnspiele, Lead-Kampagnen, Marktforschung im Online- und Offline-Bereich, fachspezifische Webportale und E-Learning-Angebote. Wenn auch meine persönliche Telefonnummer erhoben wurde, darf diese für die Unterbreitung von Angeboten der vorgenannten Produkte und Dienstleistungen der vorgenannten Unternehmen und Marktforschung genutzt werden.
Meine Einwilligung umfasst zudem die Verarbeitung meiner E-Mail-Adresse und Telefonnummer für den Datenabgleich zu Marketingzwecken mit ausgewählten Werbepartnern wie z.B. LinkedIN, Google und Meta. Hierfür darf die Vogel Communications Group die genannten Daten gehasht an Werbepartner übermitteln, die diese Daten dann nutzen, um feststellen zu können, ob ich ebenfalls Mitglied auf den besagten Werbepartnerportalen bin. Die Vogel Communications Group nutzt diese Funktion zu Zwecken des Retargeting (Upselling, Crossselling und Kundenbindung), der Generierung von sog. Lookalike Audiences zur Neukundengewinnung und als Ausschlussgrundlage für laufende Werbekampagnen. Weitere Informationen kann ich dem Abschnitt „Datenabgleich zu Marketingzwecken“ in der Datenschutzerklärung entnehmen.
Falls ich im Internet auf Portalen der Vogel Communications Group einschließlich deren mit ihr im Sinne der §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen geschützte Inhalte abrufe, muss ich mich mit weiteren Daten für den Zugang zu diesen Inhalten registrieren. Im Gegenzug für diesen gebührenlosen Zugang zu redaktionellen Inhalten dürfen meine Daten im Sinne dieser Einwilligung für die hier genannten Zwecke verwendet werden. Dies gilt nicht für den Datenabgleich zu Marketingzwecken.
Recht auf Widerruf
Mir ist bewusst, dass ich diese Einwilligung jederzeit für die Zukunft widerrufen kann. Durch meinen Widerruf wird die Rechtmäßigkeit der aufgrund meiner Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung nicht berührt. Um meinen Widerruf zu erklären, kann ich als eine Möglichkeit das unter https://contact.vogel.de abrufbare Kontaktformular nutzen. Sofern ich einzelne von mir abonnierte Newsletter nicht mehr erhalten möchte, kann ich darüber hinaus auch den am Ende eines Newsletters eingebundenen Abmeldelink anklicken. Weitere Informationen zu meinem Widerrufsrecht und dessen Ausübung sowie zu den Folgen meines Widerrufs finde ich in der Datenschutzerklärung, Abschnitt Redaktionelle Newsletter.