Definitionen Was ist das Deutsche Verwaltungsdiensteverzeichnis (DVDV)?

Von zeroshope

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Das Deutsche Verwaltungsdiensteverzeichnis (DVDV) nimmt einen zentralen Platz im eGovernment Deutschlands ein. Es ermöglicht die automatisierte Kommunikation zwischen einzelnen Behörden. Menschen nutzen es praktisch nie.

DVDV: Infrastrukturkomponente für das deutsche eGovernment
DVDV: Infrastrukturkomponente für das deutsche eGovernment
(aga7ta - Fotolia)

Offiziell wird das Verwaltungsdienstverzeichnis als „fach- und ebenenübergreifende Infrastrukturkomponente“ definiert, die für das eGovernment in Deutschland notwendig ist. Im DVDV werden die technischen Verbindungsparameter aller öffentlichen Dienste bereitgestellt, die zu ihrer Nutzung benötigt werden.

Hauptsächliche Nutzer des Verzeichnisses sind Applikationen beziehungsweise Programme, die als Fachverfahren bezeichnet werden.

Im Klartext bedeutet dies: Das Verzeichnis wird für alle Behörden bereitgestellt – sowohl für die des Bundes, der Länder und auch der Kommunen. Der Bund ist dabei federführend. Das DVDV wird elektronisch und automatisch ausgelesen. Möchte ein Mitarbeiter einer Behörde einen speziellen Dienst in Anspruch nehmen, sendet sein Computer eine Anfrage an das Verzeichnis, wie dies funktioniert. Zudem wird die Nutzung des Dienstes protokolliert.

Die Architektur des Verzeichnisses wurde so angelegt, dass grundsätzlich beliebig viele Zugriffe stattfinden können. Hierfür wurde das DVDV dezentralisiert und für jedes Bundesland auf einen eigenen Server geladen bzw. gespiegelt. Diese Landesserver kommunizieren wiederum mit dem Server des Bundes und spiegeln Änderungen zurück, um das Verzeichnis aktuell zu halten.

Die Ziele des DVDV

Das Verwaltungsdienstverzeichnis ist eine Fortentwicklung des Leistungskatalogs der öffentlichen Verwaltung beziehungsweise LeiKa für das eGovernment. Die wesentlichen Rechtsgrundlagen wurden durch das OZG (Gesetz zur Verbesserung des Onlinezugangs zu Verwaltungsleistungen) geschaffen. Mit dem Verzeichnis sollen die folgenden Ziele erreicht werden:

  • Rechtsverbindliche elektronische Kommunikation zwischen den Fachverfahren der Behörden auf einem möglichst hohen Sicherheitsniveau.
  • Schaffung einer zentralen Registrierungsstelle für die Online-Dienste der Öffentlichen Verwaltung.
  • Verzicht im länderübergreifenden Meldewesen auf papiergebundenen Austausch.

Der Bundesmaster als wichtigster Bestandteil des Verwaltungsdienstverzeichnisses

Kern des DVDV ist der Bundesmaster, der durch das Informationstechnikzentrum Bund (ITZBund) bereitgestellt wird. Bei ihm handelt es sich um die einzige Stelle des Verzeichnisses, an der ein schreibender Zugriff auf die Daten möglich ist. Die Pflege der entsprechenden Datenbestände wird durch die berechtigten Behörden vorgenommen – auch dies geschieht weitgehend automatisiert.

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