Reaktionen zum KHVVG Zwischen Enttäuschung und Entschlossenheit

Von Serina Sonsalla 9 min Lesedauer

Anbieter zum Thema

Nach einem langen Ringen um die Krankenhausreform kann diese nun zum 1. Januar 2025 Schritt für Schritt umgesetzt werden. Zum Beschluss äußern sich nicht nur die Ministerien, sondern auch Krankenkassen und Krankenhausgesellschaften.

Die Krankenhausreform ist ein Flickenteppich aus Gefühlen und Reaktionen. (© Sebastian_H – stock.adobe.com)
Die Krankenhausreform ist ein Flickenteppich aus Gefühlen und Reaktionen.
(© Sebastian_H – stock.adobe.com)

Die Debatten im Bundestag sind oft sehr lebendig und spiegeln unterschiedliche Perspektiven verschiedener Parteien wieder. Die Verhandlungen im Bundesrat dagegen sind eher von einem neutralen Ton geprägt. So auch bei der vergangenen Bundesratsitzung am 22. November: Obwohl die Krankenhausreform letztlich den Bundesrat passierte und die Anrufung des Vermittlungsausschusses (VA) ausblieb, hätten einige Ministerien wohl allen Grund zum Kampf gehabt. Denn schon vorher war klar, dass das Gesetz bei einigen Bundesländern sehr umstritten ist. Und auch jetzt äußern sich noch die Parteien, aber auch Krankenhausgesellschaften und Krankenkassen zum Beschluss.

Die Reaktionen der Ministerien

„Wie werden wir heute abstimmen?“ – diese Frage stellten sich die meisten Rednerinnen und Redner am vergangenen Freitag. Auch Dr. Magnus Jung, Gesundheitsminister aus dem Saarland, teilte seine Gedanken mit dem Bundesrat. Dort gab er folgendes Statement ab: „Saarland hält das Anrufen des Vermittlungsausschusses für die falsche Entscheidung. Es ist eine süße Versprechung, aber die realistische Perspektive wäre das Aus für die Reform.“ Denn wäre es dazu gekommen, wären viele Prozesse, die bereits erfolgreich begonnen wurden, zum Stoppen gekommen. „Wir würden deutlich mehr als ein Jahr verlieren, bis wir ein neues Gesetz in der Hand hätten. Die Folge wäre ein Chaos in der Krankenhauslandschaft in Deutschland“, erklärte er während der Sitzung. „Das Gesetz soll heute passiert werden. Nach der Bundestagswahl kann das Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG) mit der neuen Regierung erneut verhandelt werden. Das wäre der klügere Weg für die Patienten.“

Judith Gerlach, Gesundheitsministerin in Bayern, sah das anders. Sie stellte noch am selben Tag zusammen mit Baden-Württemberg den Antrag, den Vermittlungsausschuss (VA) anzurufen. „Damit wir schnell zu tragfähigen Kompromissen kommen“, betonte sie. Dabei führte sie aus, dass die Länder eine Korrekturmöglichkeit benötigen, um im Einzelfall reagieren zu können. „Es geht um viel Geld, es geht um Strukturen und um Arbeitsplätze. Aber vor allem geht es um Menschen: die Patientinnen und Patienten – und die brauchen eine passende, stationäre Versorgung.“ Diese müsse vom Krankenhaus der Grundversorgung in der Nähe bis hin zur Spezialklinik reichen. Das erfordere jedoch eine ausdifferenzierte Krankenhauslandschaft. „Es ist deshalb, wie ich finde, völlig inakzeptabel, wenn der Bund durch detaillierte Strukturvorgaben massiv in die Gestaltungsmöglichkeiten der Länder eingreift. Als bayerische Gesundheitsministerin werde ich es nicht akzeptieren, dass unsere hervorragenden stationären Strukturen durch Vorgaben aus Berlin gefährdet werden“, protestierte Gerlach.

Kritik an der Reform

Bayern ist nur eines von sechs Bundesländern, die sich für die Anrufung des Vermittlungsausschusses aussprachen.

Übersicht zur Abstimmung

„Ja“ zur Anrufung des VA:
Bayern, Baden-Württemberg, Brandenburg, Nordrhein-Westfalen, Sachsen und Sachsen-Anhalt.

„Nein“ zur Anrufung des VA:
Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz und Saarland.

Enthaltungen:
Berlin, Hessen und Schleswig-Holstein.

Ungültig:
Thüringen.

Gesundheitsministerin Kerstin von der Decken (Schleswig-Holstein) bezeichnete den Prozess der vergangenen zwei Jahre als „ernüchternd“. „Doch das wäre ja halb so schlimm“, sagte sie, „wenn am Ende – trotz des mangelhaften Verfahrens – ein gutes Gesetz herauskommen würde.“ Sie eröffnete ihr Plädoyer daraufhin mit grundlegenden Fragen: Ist das KHVVG fachlich durchdacht? Löst es die finanziellen Probleme der Krankenhäuser? Sichert es die flächendeckende Versorgung? Mit der Beantwortung dieser, erinnerte sie an die zentralen Ziele des Gesetzes:

  • Qualitätssteigerung
  • Entbürokratisierung
  • Entökonomisierung

Diese Ziele seien zwar richtig, aber mit dem KHVVG in seiner jetzigen Form, können sie nicht erreicht werden:

Qualität wird im KHVVG nicht als Ergebnis-, sondern als Strukturqualität verstanden. Das Gesetz schafft ein starres bundeseinheitliches Korsett an Prozess- und Strukturvorgaben, welches unter dem Deckmantel der Qualitätssicherung wenig bis gar keinen Gestaltungsspielraum für die Krankenhausplanung der Länder belässt.

Die Gesundheitsministerin beharrte darauf, dass die Kooperationsmodelle in der Praxis bewährt seien und man diese hiermit ignoriere: „Funktionierende Strukturen, die an regionale Gegebenheiten angepasst sind, werden ohne medizinische Notwendigkeit aufgelöst. Es ist unverständlich, warum die Zerstörung von maßgeschneiderten Lösungen, die zur Sicherstellung der medizinischen Versorgung in ländlichen Gebieten beitragen, als Qualitätsverbesserung angesehen wird.“

Das KHVVG baut keine Bürokratie ab, sondern baut im Gegenteil Bürokratie auf. Immer wieder haben die Länder darauf hingewiesen, dass unnötige Doppelstrukturen vor allem in Bezug auf die Vorgaben des G-BA abgebaut und neue Melde- und Prüfpflichten minimiert werden müssen.

Das KHVVG schaffe stattdessen nur noch mehr bürokratische Vorgaben. Dabei lege es außerdem neu geschaffene Zuschläge fest, die sich auf die Mindestvorhaltezahlen pro Leistungsgruppe und einem definierten Fallzahlkorridor im Gesetzestext, beziehen. „Dieses System macht die Betriebskostenfinanzierung der Krankenhäuser nicht nur undurchsichtiger, sondern hält den erheblichen ökonomischen Druck mit neuen Anreizen zur Fehl- und Minderleistung aufrecht“, argumentierte von der Decken.

Das KHVVG soll den wirtschaftlichen Druck auf die Krankenhäuser reduzieren. Zentrales Instrument dafür ist die sogenannte Vorhaltevergütung. So wie sie im KHVVG geregelt ist, bleibt sie jedoch – anders als immer wieder verlautbart – weiter fallzahlenabhängig. Sie ist gar keine ‚echte‘ Vorhaltevergütung.

Auf der nächsten Seite geht es weiter mit den positiven Stimmen zur Reform.

(ID:50248539)

Jetzt Newsletter abonnieren

Wöchentlich die wichtigsten Infos zur Digitalisierung im Gesundheitswesen

Mit Klick auf „Newsletter abonnieren“ erkläre ich mich mit der Verarbeitung und Nutzung meiner Daten gemäß Einwilligungserklärung (bitte aufklappen für Details) einverstanden und akzeptiere die Nutzungsbedingungen. Weitere Informationen finde ich in unserer Datenschutzerklärung. Die Einwilligungserklärung bezieht sich u. a. auf die Zusendung von redaktionellen Newslettern per E-Mail und auf den Datenabgleich zu Marketingzwecken mit ausgewählten Werbepartnern (z. B. LinkedIn, Google, Meta).

Aufklappen für Details zu Ihrer Einwilligung