Digital Health Countdown für die digitale Patientenakte

Von Susanne Ehneß 6 min Lesedauer

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Zum Jahresbeginn 2025 steht der Launch der elektronischen Patientenakte an. Ab diesem Zeitpunkt müssen die Krankenkassen ihren Patentinnen und Patienten eine digitale Akte zur Verfügung stellen – wenn sie denn eine wollen.

Die elektronische Patientenakte wird zum Jahresbeginn 2025 verpflichtend eingeführt – mit Opt-out-Möglichkeit.(©  Stockwerk-Fotodesign – stock.adobe.com)
Die elektronische Patientenakte wird zum Jahresbeginn 2025 verpflichtend eingeführt – mit Opt-out-Möglichkeit.
(© Stockwerk-Fotodesign – stock.adobe.com)

Nun soll sie tatsächlich kommen, die „ePA für alle“. Ab 15. Januar 2025 sind die gesetzlichen Krankenkassen verpflichtet, ihren Patientinnen und Patienten eine elektronische Patientenakte (ePA) anzubieten. Auch privat Versicherte können eine elektronische Patientenakte nutzen, wenn ihre private Krankenversicherung diese auf freiwilliger Basis anbietet. Bundesgesundheitsminister Prof. Dr. Karl Lauterbach fasst die Vorteile der neuen Akte zusammen: „Alle Gesundheitsdaten auf einen Blick zu haben, wird die Behandlung bei Ärzten, im Krankenhaus und im Notfall entscheidend verbessern. Oft fehlen dafür wesentliche Informationen. Deutschland verzeichnet viele Behandlungsfehler, die darauf zurückgehen. Aber auch ermüdende Papierdokumentation entfällt zunehmend durch die ePA. Besonders wichtig: Die ePA eröffnet neue Chancen für die Forschung, insbesondere für KI in der Medizin.“

Opt-out

Der Pflicht aufseiten der Kassen steht eine Freiwilligkeit auf der ­anderen Seite gegenüber: Die Patienten können der Einrichtung ­ihrer ePA widersprechen. Diese sogenannte Opt-out-Lösung wurde lange diskutiert, setzte sich letztlich aber doch durch. Und sie stößt auf breite Zustimmung. Wie eine repräsentative Umfrage von Civey im Auftrag der AOK zeigt, befürworten mehr als 6.000 der insgesamt 10.000 befragten Erwachsenen die Widerspruchslösung. Ein Fünftel lehnt die Regelung ab, während der Anteil der Unentschlossenen im Vergleich zum November 2023 um drei Prozentpunkte auf 15 Prozent gestiegen ist.

Auch hinsichtlich der Nutzung und Inhalte der elektronischen Patientenakte gibt es unterschiedliche Ansichten. Mehr als drei Viertel ­aller Umfrageteilnehmer wollen Arztbriefe oder Laborwerte über ihre digitale Akte einsehen. 13 Prozent der Befragten haben an diesen Funktionen kein Interesse. Von der Möglichkeit, Informationen zu verordneten Behandlungen und Medikamenten einzusehen, wollen laut AOK ähnlich viele Menschen Gebrauch machen. Einen aktiven Part bei der Befüllung ihrer Patientenakte wollen allerdings nur wenige übernehmen. Knapp 57 Prozent wollen eigene Dokumente hochladen, ein Viertel der Befragten sträubt sich komplett dagegen, rund 19 Prozent wissen es schlicht noch nicht.

Bürger informieren

Diese Zahlen zeigen deutlich, dass es Aufklärungsarbeit braucht. Aufklärung darüber, welche Inhalte in der Akte einsehbar sind und auch darüber, welchen Nutzen die Patienten davon haben. Die elf AOK-Krankenkassen haben ihre Versicherten beispielsweise per Brief oder E-Mail über die Patientenakte informiert. Vorstandsvorsitzende Carola Reimann macht klar, dass die Entscheidung pro oder kontra ePA keine absolute ist. „Selbstverständlich können sich die Versicherten auch zu einem späteren Zeitpunkt anders entscheiden und ihre Entscheidung jederzeit ändern“, sagt sie.

Nicht nur die Kassen, auch die Ärztinnen und Ärzte sind zur Aufklärung verpflichtet. Die Ärzteschaft muss ihre Patientinnen und Patienten über die Daten, die sie im Rahmen ihrer Befüllungspflichten in der ePA für alle speichern, informieren und auf das Widerspruchsrecht hinweisen.

Um die Versicherten aufzuklären, hat auch das Bundesgesundheitsministerium (BMG) eine entsprechende Infokampagne durchgeführt. Am 30. September startete ein Infomobil seine Tour durch die Republik und machte bis Ende Oktober Station in neun deutschen Städten. Die Bürgerinnen und Bürger konnten sich dort mit Vertretern des BMG, der gematik und der Krankenkassen austauschen. Auch Thementalks zum Thema Datenschutz oder zu konkreten Anwendungsszenarien wurden angeboten. Flankiert werden diese Vor-Ort-Angebote durch acht verschiedene Motive, die über soziale Medien, Flyer und Plakatwände Verbreitung finden. Auch eine Landingpage mit allen Informationen wurde eingerichtet. „Wir wollen mit den Menschen über die Vorteile der elektronischen Patientenakte ins Gespräch kommen, um Vorurteile und Fake News erst gar nicht aufkommen zu lassen“, sagt Bundesgesundheitsminister Prof. Dr. Karl Lauterbach. Bisher vertrauten die meisten Menschen der elektronischen Patientenakte als einer Verbesserung ihrer Behandlung, die (wenigen) Skeptiker, ist er sich sicher, werde man auch überzeugen können.

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